Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4864 6. Wahlperiode 18.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulpraktische Übungen und Angebot des Beifachstudiums an den lehrerbildenden Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele „Schulpraktische Übungen“ mit jeweils welcher Anzahl von Plätzen wurden und werden seit der Umstellung auf die aktuelle Lehrerprüfungsverordnung vom 16. Juli 2012 pro Semester angeboten (bitte aufgeschlüsselt nach Semestern, Hochschulen, Lehramtsstudiengängen und Fächern angeben)? Die Schulpraktischen Übungen werden nach den Vorschriften des Lehrerbildungsgesetzes und der Lehrerprüfungsverordnung in allen Lehrämtern und Lehramtsfächern angeboten. Das Angebot erfolgt nach Bedarf. Die Studierenden können diese Veranstaltung ab dem dritten und bis zum achten Semester belegen. Eine statistische Erhebung der einzelnen Schulpraktischen Übungen erfolgt an den Universitäten nicht. Erfasst wird dort lediglich das absolvierte Modul, in das die Schulpraktische Übung eingelagert ist. Nach Angabe der Hochschule für Musik und Theater Rostock sind seit dem Wintersemester 2012/2013 jährlich vier bis fünf schulpraktische Übungen im Fach Musik für die Lehramtsstudierenden an Grundschulen, Regionalen Schulen, Gymnasien und für die Lehramtsstudierenden Sonderpädagogik durchgeführt worden. Auf Grund der bislang sehr überschaubaren Studierendenzahlen konnten einige schulpraktische Übungen zusammen-gefasst werden. Drucksache 6/4864 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Studierende haben seit der Umstellung auf die aktuelle Lehrerprüfungsverordnung vom 16. Juli 2012 tatsächlich an „Schulpraktischen Übungen“ teilgenommen (bitte aufgeschlüsselt nach Semestern, Hochschulen, Lehramtsstudiengängen, Lehrerprüfungsverordnungen und Fächern angeben)? 3. Wie vielen Studierenden konnte trotz Anmeldung kein Platz in einer „Schulpraktischen Übung“ angeboten werden (bitte aufgeschlüsselt nach Semestern, Hochschulen, Lehramtsstudiengängen, Lehrerprüfungsverordnungen und Fächern angeben)? Zu 2 und 3 Statistische Daten der Universitäten können aus den in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Gründen nicht unmittelbar bereitgestellt werden. Hinzu kommt, dass die Jahrgänge, die das modularisierte Lehramt studieren, einschließlich der möglichen Verschiebung der Regelprüfungstermine für die Module, diese noch gar nicht durchlaufen haben müssen. Die Hochschule für Musik und Theater Rostock berichtet von 60 Studierenden aller Lehrämter, die bislang an den Schulpraktischen Übungen teilgenommen haben. 4. Falls ein Antragsstau von Studierenden für die Teilnahme an „Schulpraktischen Übungen“ vorliegt, welche Maßnahmen sind geplant, diesen Stau innerhalb der Regelstudienzeit der Studierenden abzubauen ? Von einem Stau wird auf Nachfrage bei den Fachdidaktikern und Fachdidaktikerinnen der lehrerbildenden Hochschulen nicht berichtet. Dabei wird jedoch nicht jede Studierende und nicht jeder Studierender zu dem von ihr oder zu dem von ihm präferierten Semester die Schulpraktische Übung absolviert haben können. Einen derartigen Rechtsanspruch gibt es nicht. Fachspezifisch gab es bei jenen Universitätsstudierenden, die noch nach dem nichtmodularisierten System studieren, Wartezeiten. Hier ist unter Einsatz von Hochschulpaktmitteln gezielt Unterstützung geleistet worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4864 3 5. Seit welchem Zeitpunkt können an den Universitäten Rostock und Greifswald gemäß Lehrerbildungsgesetz § 5 Absatz 5 alle Fächer auch als Beifach studiert werden? In Greifswald sind Niederdeutsch, Polnisch, Russisch und Deutsch als Fremdsprache bereits als Beifach eingerichtet, an der Hochschule für Musik und Theater Rostock ist es das Fach Darstellendes Spiel. Die Neukonzeption der Beifächer ist auf Grund der unterschiedlichen, in Betracht zu nehmenden Zielgruppen eine komplexe Aufgabe mit hohem inneruniversitärem und interinstitutionellem Abstimmungsbedarf. Weitere Beifächer sollen zum Wintersemester 2016/2017 eingerichtet werden, darunter vor allem jene Beifächer, für die schulseitig ein besonderer Bedarf ersichtlich geworden ist.