Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4872 6. Wahlperiode 04.01.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Absicherung der Qualitätssicherung der Vollverpflegung in Kindertagesstätten und ANTWORT der Landesregierung Seit Januar 2015 ist die Verpflegung in den Kindertagesstätten nach § 10 „Anforderungen an das Leistungsangebot der Kindertageseinrichtungen“ unter (1a) geregelt. „Diese soll sich an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.“ Die Bereitstellung der Verpflegung erfolgt auf verschiedene Weise. Entweder wird sie von externen Anbietern bezogen oder in Kita-eigenen Küchen zubereitet. Die vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales herausgegebenen „Hinweise zu den Regelungen zur Verpflegung nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (2013)“ vom 20.10.2014 sind laut Landtagsdrucksache 6/3523 unter anderem an die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, an die kommunalen Landesverbände, die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege , Einzelpersonen (Eltern) sowie Träger von Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis gegeben worden. 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wie der Fachtag „Das 1 x 1 der Kinderernährung“ von den Trägern von Kindertageseinrichtungen genutzt wurde? a) Inwieweit besteht die Überlegung, diese Weiterbildung fortzuführen ? b) Inwieweit besteht die Überlegung, diese Weiterbildung als Pflichtveranstaltung im Rahmen der Qualifizierung und Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertagesstätten zu etablieren? Der Fachtag stieß auf eine gute Resonanz bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Konkrete Zahlen zur Anzahl von Trägern der Kindertageseinrichtungen beim Fachtag liegen der Landesregierung jedoch nicht vor. Drucksache 6/4872 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Der Fachtag „Das 1 x 1 der Kinderernährung“ wurde organisiert und durchgeführt von der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung. Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung beabsichtigt, auch im Jahr 2016 diesen Fachtag durchzuführen. Zu b) Seitens der Landesregierung bestehen keine dahingehenden Überlegungen, diesen Fachtag als verpflichtende Fortbildung zu etablieren. 2. Ist der Landesregierung bekannt, inwieweit die Vernetzungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) von den Trägern der Kindertageseinrichtungen für die Absicherung einer gesunden vollwertigen Ernährung in den Einrichtungen in Anspruch genommen wird? Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung wird von Trägern von Kindertageseinrichtungen, Tagespflegepersonen, Eltern und Caterern in Anspruch genommen. Es findet eine Zusammenarbeit mit allen interessierten Zielgruppen zur gesunden Ernährung von Kindern statt. Sofern ein Träger von Kindertageseinrichtungen beispielsweise im Rahmen der Qualitätssicherung der Verpflegung eine Zusammenarbeit wünscht, werden in Zusammenarbeit Informationsund Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Daten im Einzelnen zur Inanspruchnahme der Beratungsangebote der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Inwieweit beschränkt die Umsetzungspflicht des Konzeptes einer gesunden Vollverpflegung in Kindertagesstätten Einrichtungen, die eine gesunde Vollverpflegung gemeinsam mit den Eltern umsetzen wollen? 4. Unter welchen Bedingungen ist es möglich, dass Eltern in Absprache mit der Kindertageseinrichtung die Konzepte der gesunden Vollverpflegung gemeinsam absichern? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Bei der Umsetzung des Konzeptes einer gesunden Verpflegung während der gesamten Betreuungszeit können und sollen Eltern mitwirken. Beispielsweise können Konzepte gemeinsam mit den Eltern erarbeitet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4872 3 Zahlreiche Träger von Kindertageseinrichtungen führen neben Informationsveranstaltungen unterschiedliche Maßnahmen zur Einbeziehung von Eltern durch. Dazu zählen beispielsweise Kochkurse oder die Zubereitung eines gemeinsamen Frühstücks mit Eltern und Kindern in der Kindertageseinrichtung. 5. Ist der Landesregierung bekannt, inwieweit die Konzepte der gesunden Vollverpflegung in der Kindertagespflege umgesetzt werden? Die Regelung des § 10 Absatz 1a Kindertagesförderungsgesetz M-V richtet sich nur an Kindertageseinrichtungen und gilt daher nicht für die Kindertagespflege. Gleichwohl richten Tagespflegepersonen Anfragen zur gesunden und vollwertigen Verpflegung an die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung. Die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung hat bereits Fortbildungen zur gesunden Ernährung für Tagespflegepersonen durchgeführt. Im Jahr 2016 sind weitere Fortbildungen für Tagespflegepersonen durch die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung geplant.