Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4894 6. Wahlperiode 14.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und ANTWORT der Landesregierung 775 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte hat das Bundeskriminalamt vom 1. Januar bis 30. November 2015 aufgelistet. 222 dieser Delikte hat sich eine Gruppe von Journalisten für die Wochenzeitung DIE ZEIT genauer angesehen, und zwar diejenigen, deren Ziel es war, die jeweilige Unterkunft zu zerstören und/oder die darin lebenden Menschen zu verletzen oder zu töten. Dabei handelte es sich um 93 Brandanschläge, 93 Sachbeschädigungen, 8 Wasserschäden und 28 tätliche Angriffe. Von den 93 Brandanschlägen richteten sich 40 gegen bewohnte Unterkünfte, 50 gegen unbewohnte, drei Fälle sind ungeklärt. Bislang wurde nur in drei der Brandanschläge Anklage erhoben und nur einmal kam es zu einer Verurteilung. 1. Wie viele Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte hat das Landeskriminalamt in dem Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2015 gezählt? Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 30.11.2015 wurden 44 Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität gegen Asylbewerberunterkünfte registriert. Drucksache 6/4894 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Brandstiftungen gegen Flüchtlingsunterkünfte hat das Landeskriminalamt in diesem Zeitraum gezählt? Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 30.11.2015 wurden 4 Brandstiftungen als Politisch motivierte Kriminalität gegen Asylbewerberunterkünfte registriert. 3. Wie viele dieser Brandstiftungen richteten sich gegen bewohnte, wie viele gegen unbewohnte Flüchtlingsunterkünfte? Drei Brandstiftungen richteten sich gegen unbewohnte Asylbewerberunterkünfte. Bei einer weiteren Brandstiftung wurden ein Sperrmüllhaufen und eine Mülltonne auf dem Gelände einer bewohnten Unterkunft entzündet. 4. Wie ist der Stand der Ermittlungen in jedem einzelnen dieser Brandstiftungsfälle ? Die Ermittlungen dauern jeweils an. 5. Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Brandstiftungsdelikten im Allgemeinen und bei Brandstiftungen gegen Flüchtlingsunterkünfte im Besonderen? Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 30.11.2015 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 396 Brandstiftungen erfasst. Davon wurden 131 Fälle aufgeklärt, was einer Aufklärungsquote von 33,1 % entspricht. Für das Jahr 2014 wurde eine Aufklärungsquote von 39,9 % in diesem Deliktsfeld erreicht. Die Ermittlungen zu den Brandstiftungen der Politisch motivierten Kriminalität gegen Asylbewerberunterkünfte im Jahr 2015 dauern jeweils noch an. Für das Jahr 2014 wurde eine schwere Brandstiftung in diesem Phänomenbereich registriert und aufgeklärt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4894 3 6. Welche Faktoren erschweren die Ermittlungen bei Brandstiftungsdelikten gegen Flüchtlingsunterkünfte besonders? Für Brandstiftungen an Flüchtlingsunterkünften liegen im Vergleich zu anderen Brandstiftungen keine gesonderten Faktoren vor, die die Ermittlungen erschweren. Die Aufklärung von Brandstiftung wird nach kriminalistischen Erfahrungen insbesondere durch folgende Faktoren erschwert: - Mögliche Spuren zur Täterermittlung sind oft durch die Brandeinwirkung oder Rettungsund Löscharbeiten beeinträchtigt oder zerstört. - Ermittlungen zur Brandursache ergeben häufig nur Aussagen über die Brandausbruchsstelle beziehungsweise den Einsatz von Brandbeschleuniger. Sie liefern im besten Fall Ansätze für weitere erforderliche Ermittlungen. - Täter benötigen oftmals keine oder nur geringe Vorbereitungshandlungen. - Täter wählen zumeist Wege zum und vom Tatort sowie Tatzeiten mit geringem Entdeckungsrisiko. Bei der Befragung fremdsprachiger Geschädigter und Zeugen besteht grundsätzlich ein zusätzlicher Aufwand durch den erforderlichen Einsatz von Dolmetschern. 7. Über wie viele Brandursachenermittler verfügt die Landespolizei? Die Landespolizei verfügt über keine eigenen Brandursachenermittler. Mit Brandermittlungen beauftragte Polizeibeamte werden für diesen Phänomenbereich gesondert geschult. 8. Reicht die Anzahl der der Landespolizei zur Verfügung stehenden Brandursachenermittler aus, um die erforderlichen Ermittlungen zeitnah durchzuführen? Wenn nicht, zu welchen zeitlichen Verzögerungen kann es kommen und welche Folgen hat dies für die einzelnen Ermittlungsverfahren? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Ist der Einsatz eines Brandursachenermittlers erforderlich, werden sofort externe Sachverständige beauftragt. Drucksache 6/4894 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Plant die Landesregierung, zusätzliche Brandursachenermittler einzustellen ? a) Wenn ja, wie viele und ab wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 9, a) und b) Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Brandursachenermittler sind externe Sachverständige, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gutachten erstellen. 10. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Aufklärungsquote bei Brandstiftungen gegen Flüchtlingsunterkünfte zu erhöhen? Für die Aufklärung von Brandstraftaten gegen Asylbewerberunterkünfte werden regelmäßig Besondere Aufbauorganisationen oder Ermittlungsgruppen mit dem jeweils entsprechend spezialisierten Personal gebildet. Die weiterführenden Ermittlungen werden unter Führung einer Staatsschutzdienststelle vorgenommen.