Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4900 6. Wahlperiode 20.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE „Lebenslanges Lernen“ für ältere Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Maßnahmen, Strategien und Projekte der Landesregierung werden in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt, die das Ziel des lebenslangen Lernens für ältere Menschen (über 50 Jahre) zum Inhalt haben? Nach § 3 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz vom 20. Mai 2011 steht die Weiterbildung „allen Menschen im Land“ - und somit auch den älteren Menschen - „offen“. In diesem Rahmen fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung (vergleiche § 7 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz), woran auch ältere Menschen partizipieren. Das Land fördert unter anderem nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz die Grundversorgung an den Volkshochschulen (vergleiche § 8 Absatz 2), zur Unterstützung der Volkshochschulen den Volkshochschulverband (vergleiche § 9 Absatz 2), die Heimvolkshochschulen (vergleiche § 9 Absatz 1) und Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft (vergleiche § 9 Absatz 3). Das Angebot aller aufgezählten Einrichtungen steht nach § 3 Absatz 1 Weiterbildungsförderungsgesetz allen Seniorinnen und Senioren des Landes offen. Sofern die Träger entsprechende Bedarfe verifizieren, kreieren sie auch gezielt Maßnahmen für die Bedürfnisse älterer Menschen. Zudem fördert das Land das lebenslange Lernen über die Hochschulen nach §§ 16 Absatz 1, 31 Landeshochschulgesetz. Sie bieten grundsätzlich auch Senioren und Seniorinnen ein grundständiges Präsenzstudium an, sofern die Zugangs- und Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Drucksache 6/4900 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Seniorinnen und Senioren haben ferner Zugang zu Angeboten der wissenschaftlichen Weiterbildung , zum Beispiel zu Online-Studiengängen oder den sogenannten MOOCs (Massive Open Online Courses). Sie können einen Gasthörerstatus erhalten. Neben Präsenz- und strukturierten Weiterbildungsangeboten werden auch die Angebote der „Seniorenuniversität“ beziehungsweise „Seniorenhochschule“ wahrgenommen. Seniorinnen und Senioren sind in zahlreiche Projekte im Bereich der Soziokultur eingebunden . Ausgebildete SeniorTrainerinnen und SeniorTrainer engagieren sich beispielsweise als Vorlesepatinnen und Vorlesepaten in Theatergruppen, in Seniorentanzgruppen, in Literaturzirkeln , als Kulturbegleiterin und Kulturbegleiter sowie bei der Betreuung von Lesestübchen . 2. Welche Initiativen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die „Empfehlungen des Rates der Europäischen Union zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens“ (2012/C 398/01 vom 20.12.2012) umzusetzen? In den genannten Empfehlungen hat der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der Europäischen Kommission die Empfehlung erlassen, „1. Regelungen für die Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens … bis spätestens 2018“ einzuführen. Dabei sollen „die Validierungsregelungen an die nationalen Qualifikationsrahmen gekoppelt“ sein und „im Einklang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)“ stehen (siehe Seite 3 Nummer 3 a). Daraus folgt, dass die Landesregierung die Empfehlungen nicht direkt umsetzen, sondern nur im Rahmen eines nationalen Qualifikationsrahmens (DQR für Deutschland) in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern agieren kann. Hierzu arbeitet das Land in den dazu eingerichteten Koordinierungsgremien - Arbeitsgruppe Europäischer Qualifikationsrahmen der Kultusministerkonferenz, - Arbeitskreis DQR der Kultusministerkonferenz, - Bund-Länder-Koordinierungsstelle Deutscher Qualifikationsrahmen. Mit der dem Konsensprinzip unterworfenen Arbeit dieser Gremien wurde zwar das Inkrafttreten des DQR erreicht, allerdings in Verbindung mit der Vereinbarung vom 31.01.2012 zwischen der Bundesregierung, der Kultusministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz , den Sozialpartnern und den Wirtschaftsorganisationen, die ein Moratorium beinhaltet, um die Zuordnung der allgemein bildenden Abschlüsse zum DQR und in der Folge zum EQR spätestens nach weiteren fünf Jahren festzulegen. Mit Blick auf diese noch zu leistende Aufgabe im Bereich des formalen Lernens wird die Frage der Einstufung des nichtformalen und informellen Lernens in den oben genannten Gremien zwar diskutiert, jedoch ohne bisher entsprechende Festlegungen treffen zu können. Unabhängig davon ermöglichen §§ 19 und 20 Landeshochschulgesetz, neben dem formalen Nachweis von Wissen und Fertigkeiten auch die Ergebnisse von nicht formalen und informellen Lernprozessen zu berücksichtigen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4900 3 3. Wie wirkt die Landesregierung darauf hin, dass möglichst gleichwertige Weiterbildungschancen für ältere Menschen auch im ländlichen Raum geschaffen werden? Die durch das Land geförderten Einrichtungen der Weiterbildung (siehe Antwort zur Frage 1) richten ihre Angebote auch im Hinblick auf den Ort der Durchführung bedarfsgerecht aus. Dies gilt sowohl für die Angebote insgesamt als auch für die speziell auf ältere Menschen ausgerichteten Maßnahmen. Beispielsweise bieten die acht Volkshochschulen nicht nur an circa 22 Hauptstandorten ihre Kurse an, sondern können auch in Orten ihres Landkreises, in denen genügend Interessierte für einen Kurs zusammen kommen, eine entsprechende Maßnahme durchführen. 4. Welche Möglichkeiten haben ältere langzeitarbeitslose Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, um ganzheitlich und ihren persönlichen geistigen und fachlichen Fähigkeiten entsprechend auf den Wiedereintritt ins Arbeits- und Berufsleben vorbereitet zu werden? Langzeitarbeitslose ältere Menschen können nach individueller Beratung bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen vollumfänglich an den Arbeitsmarktinstrumenten der Sozialgesetzbücher Zweites Buch und Drittes Buch partizipieren. Besondere Förderinstrumente werden für diese Personengruppe nicht vorgehalten. Mit den Förderinstrumenten des Landes werden Projekte unterstützt, deren Teilnehmerkreis sich auch auf ältere Menschen erstreckt. Besondere Beschäftigungsangebote beziehungsweise -programme und -projekte werden für diese Personengruppe nicht vorgehalten. Auf spezielle Zielgruppen ausgerichtete Beschäftigungskonzepte werden derzeit seitens des Landes nicht verfolgt. 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. plant sie ab wann, um die Teilhabe an Bildungsangeboten für ältere Menschen in Mecklenburg-Vorpommern unter den Gesichtspunkten der altersgerechten Pädagogik und des intergenerationellen Lernens zu erhöhen? Die vom Land geförderten Träger der Weiterbildung richten ihre Angebote bedarfsorientiert nach den Bedürfnissen und Interessen der Menschen in ihrem Umfeld aus. Steigt der Anteil an älteren Menschen und werden verstärkt Angebote nachgefragt, die nach den Gesichtspunkten der altersgerechten Pädagogik und des intergenerationellen Lernens ausgerichtet sind, passen die Anbieter ihre Programme infolge dieser Nachfrage an. Drucksache 6/4900 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der inhaltlichen Bildungsinteressen älterer Menschen und der altersentsprechenden Vermittlungskonzepte und wie werden die Bildungsanbieter diesen nach Meinung der Landesregierung gerecht? Die Landesregierung erhebt in diesem Zusammenhang keine Daten. 7. Durch welche Maßnahmen fördert die Landesregierung die Beteiligung an der beruflichen Weiterbildung für ältere Beschäftigte? Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel fördert das Land die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten . Mit diesem Förderinstrument wird auch die berufliche Weiterbildung älterer Beschäftigter unterstützt. Besondere Förderinstrumente werden für diese Personengruppe nicht vorgehalten .