Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4903 6. Wahlperiode 23.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jürgen Suhr und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Überhöhte Telefonkosten in den Justizvollzugsanstalten und ANTWORT der Landesregierung Nach einem Bericht der ZEIT vom 29. Oktober 2015 telefonieren die Häftlinge in 98 der 194 deutschen Justizvollzugsanstalten mit Geräten der Firma Telio, und zwar zu Preisen, die teilweise mehr als das Zehnfache dessen betragen, was außerhalb der Gefängnismauern bezahlt wird. 1. Mit welchen Telekommunikationsdienstleistern haben die Landesregierung oder die ihr nachgeordneten Behörden Verträge abgeschlossen , um zu gewährleisten, dass die Insassen der landeseigenen Justizvollzugsanstalten telefonieren können? Die Landesregierung hat durch die jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen mit der Firma Telio Communications GmbH Verträge für die Telefoniemöglichkeiten der Gefangenen in allen Justizvollzugsanstalten des Landes abgeschlossen. Drucksache 6/4903 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch sind nach diesen Verträgen die Telefonkosten in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten für die Insassen genau? In allen Justizvollzugsanstalten entfallen auf Telefonate der Insassen die gleichen Telefonkosten . Der Tarif sieht seit dem 1. Juli 2014 die aus der Anlage aufgeführten Tarifentgeltbestimmungen vor. 3. Welche rechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen muss die Insassentelefonie im Einzelnen erfüllen? Telefongespräche sind ein wesentlicher Bestandteil für die Kommunikation der Gefangenen mit der Außenwelt und tragen dazu bei, dass sie ihre sozialen Kontakte aufrechterhalten können. § 55 Jugendstrafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 30 Strafvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, § 31 Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Mecklenburg- Vorpommern sowie § 40 Untersuchungshaftvollzugsgesetz Mecklenburg-Vorpommern eröffnen dabei jeweils den Gefangenen die rechtliche Möglichkeit für Telefongespräche unter dem Erlaubnisvorbehalt der Anstalt. Sicherheitsrelevante Anforderungen an Insassentelefonie sind beispielsweise die Sperrmöglichkeit von Rufnummern, die Möglichkeit des Mithörens oder sonstiger speziell angeordneter Überwachungsmöglichkeiten, die Kontrolle des Guthabens oder des externen Zahlungseinganges . 4. Rechtfertigen diese Anforderungen aus Sicht der Landesregierung Telefontarife, die teilweise über dem Zehnfachen dessen liegen, was außerhalb der Justizvollzugsanstalten bezahlt wird? Mecklenburg-Vorpommern hat - im bundesweiten Vergleich - günstige Tarife mit der Firma Telio Communications GmbH verhandelt. Die rechtlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen werden durch diese Firma vollumfänglich erfüllt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4903 3 5. Bieten die Telekommunikationsunternehmen ihre Dienstleistungen im Rahmen dieser Verträge zu marktgerechten Preisen an? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nicht, welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich gilt, dass die Telefonanlagen in den Justizvollzugsanstalten auf die Erfordernisse und Besonderheiten des Justizvollzuges zugeschnitten sein müssen, was einen erhöhten Kostenaufwand mit sich bringt. Dieser wird auf die Tarifentgeltbestimmungen umgelegt. Ein Vergleich mit marktüblichen Preisen für Telekommunikationsdienstleitungen ist daher nicht möglich. 6. Wie lang ist die Laufzeit dieser Verträge im Einzelnen und unter welchen Voraussetzungen kann die Landesregierung/können die ihr nachgeordneten Behörden diese Verträge kündigen? Für alle Justizvollzugseinrichtungen des Landes ist eine Laufzeit aller bestehenden Verträge bis zum 30.09.2017 vereinbart worden. Die Verträge können zum Ende des Vertragszeitraumes ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. 7. Welche dieser Verträge hält die Landesregierung nach den Feststellungen des Landgerichts Stendal in seinem Beschluss vom 30. Dezember 2014 für kündbar und welche dieser Verträge wird die Landesregierung zu welchem Zeitpunkt kündigen? Die Landeregierung beabsichtigt nicht, die Verträge vor der derzeit vereinbarten Vertragslaufzeit zum 30.09.2017 zu kündigen. 8. Trifft die in dem ZEIT-Artikel wiedergegebene Annahme eines Rechtsanwalts zu, dass die Justizvollzugsanstalten an den Telefonverträgen mitverdienen und wenn ja, inwiefern? Nein. Drucksache 6/4903 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Besteht aus Sicht der Landesregierung ein Zusammenhang zwischen den Kosten der Insassentelefonie einerseits und der Anzahl der in die Justizvollzugsanstalten geschmuggelten Mobilfunktelefone andererseits? Nein. 10. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung im Rahmen der Insassentelefonie, um eine mit dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgrundsatz unvereinbare Missachtung der wirtschaftlichen Interessen der Gefangenen zu vermeiden? Unabhängig davon, dass für Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der zuletzt verhandelten Tarifentgeltbestimmungen nicht von einer Missachtung der wirtschaftlichen Interessen der Gefangenen ausgegangen wird, ist beabsichtigt, die Gefangenentelefonie für die Justizvollzugsanstalten des Landes für die Zeit ab dem 01.10.2017 neu auszuschreiben. Tarifbereich Telefonate ins Festnetz pro Minute 1 Telefonate in Mobilfunknetze pro Minute 1 INLAND Orts- und Nahgespräche 0,09 € ––– Ferngespräche 0,09 € ––– Mobilfunkgespräche ––– 0,29 € Telio Connect 4 0,69 € nicht möglich AUSLAND 0,19 € 0,59 € 0,29 € 1,19 € 0,59 € 1,79 € SONDERRUFNUMMERN Freephone (0800, 00800) Service-Dienst (Shared Cost Service): 0180-1 0180-2 2 0180-3 0180-4 2 0180-5 0180-6 2 Telio Hotline (Kurzwahl: 80#) Mo–Fr 11–18 Uhr Telefonauskunft (Kurzwahl: 81#) täglich 0–24 Uhr 5 1 Inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer 2 Kosten pro Anruf aus dem Festnetz 3 Die ersten 30 Sekunden sind kostenfrei 4 Die Kosten sind vom Angerufenen zu übernehmen. Der Angerufene muss vor Zustandekommen der Verbindung der Kostenübernahme zustimmen. 5 Erste Minute 0,50 €. Anschließend Abrechnung im 12 Sekunden-Takt. (Kosten pro Takt 0,10 €) Telefontarife ab 1. Dezember 2014: Auch weiterhin reduziert in alle deutschen Netze telefonieren. Auslands-Tarifzonen: dauerhaft ab nur 0,19 €! Allgemeine Erläuterungen: Diese Tarifinformation ersetzt alle vorherigen Tarifinformationen. „Kosten pro Anruf” meint den Preis, der einmal pro Verbindung berechnet wird – unabhängig von der Gesprächsdauer. Es sind nicht alle Rufnummern anwählbar. Premium Rate Services (Vorwahl 0900) sind grundsätzlich nicht anwählbar. Irrtum und Tarifänderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr Tarifregion 1: Jetzt noch mehr Länder in der günstigsten Tarifzone: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, USA Tarifregion 2: Jetzt viele Länder aus Tarifzone 3 neu in Tarifzone 2: Ägypten, Algerien, Andorra, Angola, Argentinien, Armenien, Australien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Benin, Bolivien, Bosnien- Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ekuador, El Salvador, Färöer, Finnland, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Guinea, Hong Kong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Irland, Island, Israel, Jamaika, Japan, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuwait, Libanon, Liechtenstein, Malaysia, Malta, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Sambia, San Marino, Saudi- Arabien, Schweden, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Slowenien, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Südkorea, Syrien, Taiwan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland ,Yemen, Zypern Tarifregion 3: Sonstige Verbindungen ins Ausland Gebührenfrei 0,039 € 0,060 € 0,090 € 0,200 € 0,140 € 0,200 € Gebührenfrei 0,50 € Version: Okt22- 390 cd01 Schreibmaschinentext cd01 Schreibmaschinentext cd01 Schreibmaschinentext cd01 Schreibmaschinentext cd01 Schreibmaschinentext cd01 Schreibmaschinentext cd01 Schreibmaschinentext Anlage cd01 Schreibmaschinentext