Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4940 6. Wahlperiode 23.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pflichtstundenzahl von Lehrerinnen und Lehrern und ANTWORT der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat mit 27 Stunden bundesweit die höchste Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte im Bereich der weiterführenden Schulen. Zuletzt hatte die rot-rote Landesregierung die Pflichtstundenzahl zum Schuljahr 2004/2005 von 25 auf 27 erhöht. 1. Welche Kosten würden für jede Schulart und insgesamt entstehen, wenn die Pflichtstundenzahl um eine Stunde reduziert würde? Wie viele zusätzliche Vollzeitstellen wären dadurch je Schulart und insgesamt notwendig? Zur Beantwortung der Frage wird eine Überschlagsberechnung auf der Basis der Stellenübersicht im Haushaltsplan 2014/2015 für die Stellen im Haushaltsjahr 2015 durchgeführt. Die tatsächlich entstehenden Kosten richten sich nach den individuellen Eingruppierungen und Einstufungen der Lehrkräfte sowie nach der Entwicklung der Schülerzahlen. Kapitel Schulart zusätzlicher Stellenbedarf bei Reduzierung der Pflichtstunden um eine Lehrerwochenstunde durchschnittliche Entgeltgruppe in der Schulart Gesamtkosten (Überschlag) in Euro 0751 Grundschulen 79 E 11 5.277.200,00 0752 Förderschulen 52 E 13 3.728.400,00 0753 Gesamtschulen 42 E 13 3.011.400,00 0754 Regionale Schulen 107 E 13 7.671.900,00 0755 Gymnasien 72 E 13 5.162.400,00 0756 Berufliche Schulen 46 E 13 3.298.200,00 Gesamt 398 28.149.500,00 Drucksache 6/4940 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Lehrkräfte erhalten zurzeit eine Altersanrechnungsstunde? Wie viele Lehrkräfte erhalten zurzeit zwei Anrechnungsstunden (bitte wenn möglich zusätzlich zur Gesamtzahl auch nach Schularten getrennt angeben)? Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer, die im Schuljahr 2015/2016 Altersanrechnungsstunden gemäß § 3 der Lehrkräfte-Arbeitszeit-Landesverordnung erhalten: Schulart eine Altersanrechnungsstunde zwei Altersanrechnungsstunden Gesamt Grundschulen 312 158 470 Förderschulen 138 81 219 Gesamtschulen 199 116 315 Regionale Schulen 551 405 956 Gymnasien 289 160 449 Berufliche Schulen 197 85 282 Gesamt 1.686 1.005 2.691 3. Das OVG Lüneburg hat u. a. mit Urteil vom 09.06.2015 (AZ 5 KN 148/14) die Erhöhung der Pflichtstundenzahl niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte von 23,5 auf 24,5 Stunden wegen der Unvereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (Fürsorgepflicht des Dienstherrn) und Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (Allgemeiner Gleichheitssatz) für unwirksam erklärt und insbesondere eine empirische Untersuchung der tatsächlichen Arbeitsbelastung der Lehrkräfte angemahnt. Plant die Landesregierung angesichts dieses Urteils, die tatsächliche Arbeitsbelastung der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern empirisch zu untersuchen? Die Landesregierung plant keine empirischen Untersuchungen zur Arbeitsbelastung der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Das OVG Lüneburg stellt in seinem Urteil vom 09.06.2015 (AZ 5KN 148/14) nicht nur fest, dass die Erhöhung der Pflichtstundenzahl niedersächsischer Gymnasiallehrkräfte von 23,5 auf 24,5 Stunden unwirksam sei, sondern eben auch, dass aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland dieses Urteil nicht auf andere Bundesländer übertragen werden könne. Von daher sieht die Landesregierung keinen Grund, anlässlich dieses Urteils Arbeitszeituntersuchungen vorzunehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4940 3 4. Wie hat sich die Zahl der Lehrkräfte, die wegen Berufs-, Erwerbsoder Dienstunfähigkeit vorzeitig den Schuldienst in Mecklenburg- Vorpommern verlassen haben, seit 2002 entwickelt (bitte die Zahlen für jedes Jahr angeben)? Die Lehrkräfte, die wegen Berufs-, Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit vorzeitig den Schuldienst an Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern verlassen, werden in anonymisierter Form nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert und unter der Rubrik Erwerbsunfähigkeitsrente zusammengefasst. Weiter zurückliegende Daten als die, die in der nachfolgenden Tabelle angegeben wurden, liegen der Landesregierung nicht vor. Schuljahr Erwerbsunfähigkeitsrente 2008/2009 32 2009/2010 32 2010/2011 32 2011/2012 39 2012/2013 49 2013/2014 46 2014/2015 40 Gesamt 270