Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5034 6. Wahlperiode 07.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Qualitätssicherung von Promotionen und Verhinderung von Plagiaten und ANTWORT der Landesregierung Im Juni 2014 sprach sich Bildungsminister Brodkorb im Rahmen einer hochschulpolitischen Konferenz dafür aus, Doktoranden bei Abgabe ihrer Doktorarbeit eine eidesstattliche Versicherung abzuverlangen und somit im Falle eines Plagiats eine strafrechtliche Verfolgung zu ermöglichen. Auch ein Thesenpapier des Bildungsministeriums sieht eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes vor. Ein ähnliches Verfahren solle auch für Abschlussarbeiten geprüft werden. In Presseberichten (darunter u. a. Focus Online am 20.06.2014 unter Verwendung einer dpa- Meldung) wird der Minister mit dem Satz zitiert: „Warum sollte der Diebstahl von Gummibärchen gravierender sein als der Diebstahl geistigen Eigentums?“. 1. Welche Maßnahmen im Hinblick auf die Qualitätssicherung von Promotionen und Verhinderung bzw. Ahndung von Plagiatsfällen wurden seither durch die Landesregierung initiiert? Die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zählt in der laufenden Legislaturperiode zu den zentralen Anliegen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Durch die allseits bekannten Vorwürfe drängte sich die Frage förmlich auf, ob das System der wissenschaftlichen Qualifizierung selbst hinreichend qualitätsgesichert ist. Zu diesem Thema ist im Zusammenwirken mit den Dekanen der Fakultäten und mit den Hochschulleitungen ein Thesenpapier durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erstellt worden, das auch Thema der zweiten Hochschulpolitischen Konferenz im Juni 2014 in Greifswald gewesen ist. Drucksache 6/5034 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ziel dieser Initiative ist es nicht, von vornherein fertige Lösungen zu präsentieren, sondern Fragen zu stellen und im Streit der Argumente aller Beteiligten zu möglichst trag- und konsensfähigen Lösungen zu kommen. Bei der Suche nach einer Verbesserung der Qualitätsstandards und der Kontrollmechanismen ist der Schutzbereich von Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes berührt („Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“). Insofern ist der Prozess durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zwar „angeschoben“ worden, die entsprechenden Maßnahmen müssen jedoch weitgehend selbst durch die Fakultäten in ihren Promotionsordnungen umgesetzt werden. 2. Hält der Minister an der Auffassung fest, über die Verpflichtung zur eidesstattlichen Versicherung eine strafrechtliche Verfolgung bei Plagiatsfällen zu ermöglichen? Wenn nicht, warum nicht? Ja. Die wissenschaftliche Redlichkeit wird durch das Plagiieren in ihrem Kern gefährdet und beschädigt, denn bei der Herstellung von Plagiaten handelt es sich nicht nur um ein Kavaliersdelikt, sondern um ein schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten. Aus diesem Grund sehen auch andere Länder eine entsprechende Regelung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Für wann ist eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes geplant? Sollen dabei auch Abschlussarbeiten in die Pflicht zur eidesstattlichen Versicherung einbezogen werden? Es ist sachgerecht, den Hochschulen durch das Landeshochschulgesetz die Möglichkeit einzuräumen, sich die Eigenständigkeit der Prüfungsleistung durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen zu lassen. Eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes ist für die nächste Legislatur im Kontext einer grundlegenden Novellierung des Landeshochschulgesetzes vorgesehen. Ein entsprechender Referentenentwurf befindet sich bereits in der Erarbeitung.