Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5035 6. Wahlperiode 18.01.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verschwundene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Mit dem zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28. Oktober 2015 (BGBl. I 2015 S. 1802) wurde diese Primärzuständigkeit des Jugendamtes für Erstversorgung, Unterbringung, Clearingverfahren und an die Inobhutnahme anschließende Hilfeleistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige weiter gestärkt und ausgestaltet. Der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 01.11.2015 nach § 42b Absatz 3 SGB VIII für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Melde- und Verteilverfahrens der unbegleitet eingereisten ausländischen Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Damit liegen die wesentlichen Aufgaben, wie auch die Erfassung von Daten, der Unterbringung , Betreuung und Versorgung unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher in Mecklenburg-Vorpommern in der Zuständigkeit der kommunalen Verwaltungen . Drucksache 6/5035 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Von 18 minderjährigen Flüchtlingen, die dieses Jahr ohne Eltern nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen sind, fehlt derzeit offenbar jede Spur. Sie seien von den Jugendämtern der Kommunen aufgenommen, untergebracht und betreut worden, doch dann plötzlich verschwunden, berichtet die Schweriner Volkszeitung vom 17. Dezember 2015 unter Berufung auf die Ergebnisse einer Umfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes. 1. Aus welchen Kommunen sind wie viele minderjährige Flüchtlinge verschwunden? 2. Wie alt sind die verschwundenen minderjährigen Flüchtlinge? 3. Wie viele Mädchen, wie viele Jungen befinden sich unter den verschwundenen minderjährigen Flüchtlingen? 4. Seit wann sind die minderjährigen Flüchtlinge verschwunden? Zu 1 bis 4 Die Landesregierung besitzt keine Kenntnisse darüber, wie viele minderjährige Flüchtlinge aus welchen Kommunen „verschwunden“ sind. Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII, der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII wie auch im Rahmen der Anschlussmaßnahmen der Jugendhilfe kommt es immer wieder dazu, dass sich Minderjährige der Obhut des Jugendamtes entziehen und damit aus einer geschützten Situation entweichen. Die Beweggründe dafür sind sehr unterschiedlich und nur aus der konkreten Situation des Einzelfalls heraus zu verstehen. So erfolgen zum Beispiel Entweichungen älterer unbegleitet eingereister ausländischer Jugendlicher oft im Zusammenhang mit ihrer Weiterreise zu ihrem eigentlichen Zielort oder zu Verwandten/Bekannten im Bundesgebiet. Vor dem Hintergrund ihrer Herkunft und ihrer Fluchterfahrungen erfolgt dies oft ohne vorherige weitere Information der zuständigen Behörden. In solchen Situationen hat das zuständige Jugendamt die ihm zur Verfügung stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um ein Wiederauffinden des Minderjährigen zu erreichen. Dazu gehört je nach Alter und Entwicklungsstand des Minderjährigen auch die Information weiterer zuständiger Behörden, um diese an der Suche nach dem sich der Inobhutnahme entziehenden Minderjährigen zu beteiligen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5035 3 5. Wie bewertet die Landesregierung das plötzliche Verschwinden der minderjährigen Flüchtlinge? Eine unerlaubte Entfernung aus der Obhut des Jugendamtes kann dazu führen, dass der unbegleitete ausländische Minderjährige sich wieder in eine Gefährdungssituation begibt oder bei Beteiligung Dritter im Einzelfall auch in eine solche Gefährdungssituation gezwungen wird. Es bedarf für die Aufklärung der Situation im konkreten Einzelfall der Ausschöpfung der möglichen und geeigneten Mittel und darüber hinaus, zur Verhinderung eines plötzlichen Verschwindens minderjähriger Flüchtlinge, der besonderen Fachlichkeit der kommunalen Jugendhilfe in der Phase des Erstkontaktes, der Inobhutnahme und des Clearings. 6. Wie erklärt sich die Landesregierung das plötzliche Verschwinden der minderjährigen Flüchtlinge? Auf die Antwort zu den Fragen 1, 2, 3 und 4 wird verwiesen. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die verschwundenen minderjährigen Flüchtlinge wiederzufinden? Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Landesregierung hat im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe keine gesetzliche Aufgabe, eigene Maßnahmen zum Auffinden von Minderjährigen, die sich der Obhut des Jugendamtes entzogen haben, zu ergreifen. Die Landesregierung berät und unterstützt die Jugendämter aber in vielfältiger Weise und ist bei der Koordinierung der Zusammenarbeit mit Landesbehörden behilflich. Drucksache 6/5035 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Durch welche Maßnahmen versucht die Landesregierung, das Verschwinden weiterer unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu verhindern ? Die Fachlichkeit der Ausgestaltung der Jugendhilfeangebote der Erstversorgung, der Unterbringung und des Clearingverfahrens sowie eine fachlich gut geplante, sich an dem Bedarf des Einzelfalls orientierende Anschlussleistung der Jugendhilfe in Kooperation mit anderen Leistungsträgern haben wesentlichen Einfluss auf eine gelingende Unterstützungsleistung der Jugendhilfe für unbegleitete ausländische Minderjährige. Das Entweichen aus der Obhut des Jugendamtes oder die Weiterreise sind in der Regel eine Entscheidung des einzelnen unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, dessen Motive oft nicht sichtbar werden. Je mehr die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen die Angebote der Jugendhilfe jedoch für ihre Situation als passend erleben und damit für sich annehmen können, desto geringer wird diesbezüglich die Zahl der Entweichungen/Weiterreisenden sein. In den Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) finden sich dazu weitergehende fachliche Ausführungen. Den örtlichen Jugendämtern in Mecklenburg-Vorpommern wurde durch die Landesregierung empfohlen, sich an diesen Handlungsempfehlungen fachlich zu orientieren. Die Jugendämter werden dabei im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit vom Landesjugendamt/Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern und vom Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales beraten.