Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5036 6. Wahlperiode 11.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Förderung von Service-Centern und ANTWORT der Landesregierung 1. Inwieweit wurden die in der Landeshauptstadt Schwerin ansässigen Service-Center (u. a. Telekom, buw Unternehmensgruppe, Sky Deutschland, DB Dialog, arvato) seit 1996 durch das Land gefördert? Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Unternehmen in Schwerin wurden aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) seit 1997 gefördert. Drucksache 6/5036 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Höhe und zu welchem Zweck wurden die Fördermittel ausgereicht (bitte nach Unternehmen getrennt auflisten)? Name des Unternehmens Fördermittel in Euro Förderzweck DBDialog Telefonservice GmbH 635.842,58 Erweiterung einer Betriebsstätte Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Auskunft 24 Aktiengesellschaft 387.200,00 Errichtung einer Betriebsstätte Schaffung von Arbeitsplätzen Sky Deutschland Service Center GmbH 301.300,00 Errichtung und Erweiterung der Betriebsstätte Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen amio Anzeigenservice GmbH 122.198,76 Errichtung einer Betriebsstätte Schaffung von Arbeitsplätzen Abonnenten Service Center GmbH 115.900,00 Erweiterung einer Betriebsstätte Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen Aktiv Kapital Deutschland GmbH 80.460,00 Errichtung einer Betriebsstätte Schaffung von Arbeitsplätzen buw operations Schwerin GmbH 4.724.100,00 Errichtung einer Betriebsstätte Schaffung von Arbeitsplätzen GLS Verwaltungs- und Service GmbH 51.400,00 Errichtung einer Betriebsstätte Schaffung von Arbeitsplätzen 3. Inwieweit war die Ausreichung der Fördermittel an konkrete Bedingungen geknüpft, z. B. Mindestentgelte, Schaffung neuer oder Sicherung bestehender Arbeitsplätze, Erweiterungsbauten etc. (bitte nach Unternehmen getrennt auflisten)? Bei allen Investitionsvorhaben muss der Primäreffekt des Rahmenplans der GRW erfüllt sein. Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Die zu errichtende Betriebsstätte muss sich im Fördergebiet befinden. Die Ausreichung der Fördermittel ist an das Kriterium der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen gebunden. Dies trifft für alle vorgenannten Unternehmen zu. Bei den vorgenannten Förderfällen handelt es sich um Altfälle aus vorhergehenden Förderperioden. Die aktuelle Regelung zur Mindestvergütung (8,50 Euro/Stunde; mindestens 35.000,- Euro p. a. Arbeitgeber-Brutto-Lohn) sind nicht angewendet worden.