Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5039 6. Wahlperiode 27.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Januar 2015 von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Verbesserung ihres monatlichen Entgeltes profitiert (bitte insgesamt sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Geschlecht unterteilt darstellen)? Entsprechende Daten liegen der Landesregierung nicht vor. 2. In welchen Branchen in Mecklenburg-Vorpommern konzentrieren sich aktuell die Beschäftigten, die am häufigsten von den Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn profitieren? Entsprechende Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Frauen und Männer wurden seit Jahresbeginn in Beschäftigung vermittelt (bitte insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und nach Geschlecht sowie nach Art der Beschäftigung getrennt darstellen)? a) Wie viele von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Frauen und Männer, die seit Jahresbeginn in Beschäftigung vermittelt wurden, haben aufgrund der gesetzlichen Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose nicht vom Mindestlohn profitiert? b) Wie viele von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Frauen und Männer, die seit Jahresbeginn in Beschäftigung vermittelt wurden, sind länger als sechs Monate beschäftigt? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2015) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 769 453 316 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 61 37 24 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 708 416 292 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 708 416 292 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 12 9 3 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung * * - Verarbeitendes Gewerbe 35 24 11 Baugewerbe 39 * * Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 49 24 25 Verkehr und Lagerei 22 * * Gastgewerbe 74 22 52 Information und Kommunikation * * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * * * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 152 83 69 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 197 152 45 Öffentliche Verwaltung 26 14 12 Erziehung und Unterricht 11 * * Gesundheits- und Sozialwesen 68 18 50 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 17 5 12 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 3 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 84 77 176 76 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 10 5 12 6 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 74 72 164 70 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - - - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 74 72 164 70 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - - 7 * Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - - - - Verarbeitendes Gewerbe * * 9 4 Baugewerbe - * 8 7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen * 3 18 4 Verkehr und Lagerei - * 8 3 Gastgewerbe 12 5 18 8 Information und Kommunikation - - - - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - - * - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 20 15 33 18 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 23 35 25 15 Öffentliche Verwaltung 3 * 11 * Erziehung und Unterricht * - * * Gesundheits- und Sozialwesen 9 7 17 7 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte * * 5 - Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vor pommern- Greifswald Ludwigslust - Parchim Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 65 80 130 81 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 4 7 9 8 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 61 73 121 73 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - - - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 61 73 121 73 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - - * * Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - * - - Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vor pommern- Greifswald Ludwigslust - Parchim Verarbeitendes Gewerbe - 5 7 5 Baugewerbe 5 * 13 3 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 7 9 * Verkehr und Lagerei * 3 4 * Gastgewerbe 11 9 7 4 Information und Kommunikation - - * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * - - - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 17 11 26 12 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 7 28 30 34 Öffentliche Verwaltung - * 5 * Erziehung und Unterricht 3 * * - Gesundheits- und Sozialwesen 5 6 10 7 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 3 * 4 * * Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. - Der Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober beinhaltet am aktuellen Rand 4 vorläufige, geringfügig unterzeichnete Monatswerte mit einer Wartezeit von nur 2 Monaten und 6 endgültige Monatswerte nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Vergleiche mit Vorjahreszeiträumen ohne Monate mit Wartezeit können daher eingeschränkt sein. - Aufgrund der geringen Fallzahlen wurde auf der Kreisebene nicht nach dem Geschlecht differenziert. Zu a) und b) Für das Jahr 2015 liegen noch keine aussagefähigen Daten zum Verbleib von ehemaligen Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt vor. Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt diese Daten über eine integrierte Auswertung der Arbeitslosen- und der Beschäftigungsstatistik. Beschäftigungsdaten stehen frühestens mit einer Wartezeit von 2 Monaten zur Verfügung (sog. „vorläufige“ 2-Monatswerte), „endgültige“ Ergebnisse sogar erst nach 6 Monaten Wartezeit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 5 4. Wie viele langzeitarbeitslose Frauen und Männer wurden in den ersten elf Monaten der Jahre 2010 bis 2015 in Beschäftigung vermittelt (bitte insgesamt für Mecklenburg-Vorpommern sowie nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und nach Geschlecht sowie nach Art der Beschäftigung getrennt darstellen)? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2010: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2010) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 880 535 345 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 89 41 48 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 791 494 297 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * * * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 788 492 296 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 23 16 7 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung * 4 * Verarbeitendes Gewerbe 40 22 18 Baugewerbe 78 73 5 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 68 35 33 Verkehr und Lagerei 32 * * Gastgewerbe 84 29 55 Information und Kommunikation * * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * * * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 129 67 62 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 212 171 41 Öffentliche Verwaltung 17 * * Erziehung und Unterricht 15 7 8 Gesundheits- und Sozialwesen 59 16 43 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen , Private Haushalte 21 9 12 Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 95 68 151 108 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 7 6 10 24 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 88 62 141 84 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - * * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 88 62 140 83 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - * 6 * Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung * 4 - - Verarbeitendes Gewerbe * * 9 4 Baugewerbe 4 3 20 9 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4 6 16 9 Verkehr und Lagerei 6 * 7 * Gastgewerbe 11 * 19 9 Information und Kommunikation * * - - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - - - * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 15 9 22 13 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 31 32 21 21 Öffentliche Verwaltung * * * * Erziehung und Unterricht * - 6 - Gesundheits- und Sozialwesen 8 * 9 6 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte * - * * Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vorpommern - Greifswald Ludwigslust - Parchim Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 96 87 183 92 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 9 8 13 12 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 87 79 170 80 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - * - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 87 79 169 80 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - * 7 4 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - - - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 7 Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vorpommern - Greifswald Ludwigslust - Parchim Verarbeitendes Gewerbe 3 9 6 5 Baugewerbe 10 10 17 5 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4 5 14 10 Verkehr und Lagerei 5 - 8 * Gastgewerbe 12 6 21 * Information und Kommunikation - - - - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - - * - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 18 13 31 8 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 17 23 31 36 Öffentliche Verwaltung 4 3 * * Erziehung und Unterricht * - 4 * Gesundheits- und Sozialwesen 10 * 20 * Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte * 5 7 * Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2011: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2011) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 961 577 384 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 92 50 42 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 869 527 342 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig 5 * * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 864 525 339 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 26 18 8 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung * * - Verarbeitendes Gewerbe 61 47 14 Baugewerbe 73 * * Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 75 39 36 Verkehr und Lagerei 28 * * Gastgewerbe 95 33 62 Information und Kommunikation 8 8 - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * * * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen 169 79 90 Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2011: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2011) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen (ohne ANÜ) Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 213 161 52 Öffentliche Verwaltung 13 8 5 Erziehung und Unterricht 13 6 7 Gesundheits- und Sozialwesen 60 15 45 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 23 8 15 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 111 69 219 104 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 11 3 21 14 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 100 66 198 90 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * - * - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 98 66 197 90 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * - 6 * Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - * - * Verarbeitendes Gewerbe * 7 13 * Baugewerbe * * 17 12 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 7 10 20 8 Verkehr und Lagerei * * 7 6 Gastgewerbe 15 * 12 20 Information und Kommunikation 3 - * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * - - * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 21 17 54 12 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 37 20 29 20 Öffentliche Verwaltung * * * * Erziehung und Unterricht * * 7 - Gesundheits- und Sozialwesen 6 - 21 * Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte - * 8 * Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 9 Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vorpommern - Greifswald Ludwigslust- Parchim Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 126 69 150 113 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 11 5 14 13 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 115 64 136 100 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - - * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 115 64 136 98 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 4 3 6 4 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - - * - Verarbeitendes Gewerbe 8 8 10 10 Baugewerbe 5 8 18 9 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 9 * 13 * Verkehr und Lagerei 5 * 3 * Gastgewerbe 18 * 16 6 Information und Kommunikation * - * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - - - * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 19 5 26 15 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 27 26 15 39 Öffentliche Verwaltung 3 - * 3 Erziehung und Unterricht * - * - Gesundheits- und Sozialwesen 5 5 18 * Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 8 - * - Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2012: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2012) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 962 547 415 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 81 40 41 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 881 507 374 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * * * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 877 505 372 Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2012: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2012) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 37 * * Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung * * - Verarbeitendes Gewerbe 51 31 20 Baugewerbe 59 * * Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 84 33 51 Verkehr und Lagerei 29 * * Gastgewerbe 99 32 67 Information und Kommunikation 7 * * Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * - * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 196 109 87 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 183 135 48 Öffentliche Verwaltung 22 12 10 Erziehung und Unterricht 16 5 11 Gesundheits- und Sozialwesen 62 19 43 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 26 11 15 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 101 75 X 83 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 9 8 X 9 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 92 67 X 74 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - X * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 92 67 X 73 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * X 5 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - - X * Verarbeitendes Gewerbe * * X 6 Baugewerbe 6 * X * Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 8 8 X 11 Verkehr und Lagerei * * X * Gastgewerbe 14 6 X 18 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 11 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock Information und Kommunikation * - X - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - - X - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 20 14 X 14 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 31 25 X 12 Öffentliche Verwaltung - - X - Erziehung und Unterricht * - X - Gesundheits- und Sozialwesen 3 5 X 3 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 3 * X - Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vorpommern - Greifswald Ludwigslust- Parchim Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt X 97 124 110 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet X 9 10 10 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet X 88 114 100 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig X - * - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig X 88 113 100 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei X - * 6 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung X - - * Verarbeitendes Gewerbe X 3 9 10 Baugewerbe X 6 8 8 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen X 7 10 * Verkehr und Lagerei X 4 7 * Gastgewerbe X 4 9 7 Information und Kommunikation X - * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen X * - - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) X 29 26 14 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) X 25 17 44 Öffentliche Verwaltung X * 6 * Erziehung und Unterricht X * * - Gesundheits- und Sozialwesen X 3 9 3 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte X 3 7 * Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 12 Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2013: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2013) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 863 486 377 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 74 34 40 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 789 452 337 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig 6 * * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 783 450 333 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 17 12 5 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung 6 * * Verarbeitendes Gewerbe 60 33 27 Baugewerbe 58 * * Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 70 29 41 Verkehr und Lagerei 19 * * Gastgewerbe 78 26 52 Information und Kommunikation 5 * * Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 4 * * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 142 74 68 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 192 138 54 Öffentliche Verwaltung 29 14 15 Erziehung und Unterricht 20 10 10 Gesundheits- und Sozialwesen 57 17 40 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen , Private Haushalte 26 14 12 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 109 70 263 79 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 13 * 20 6 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 96 68 243 73 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * - 3 - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 95 68 240 73 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - - 6 * Bergbau, Energie- und Wasser- Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 13 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock versorgung, Entsorgung - * * - Verarbeitendes Gewerbe 3 4 13 3 Baugewerbe * * 29 7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 10 11 25 * Verkehr und Lagerei 3 3 6 * Gastgewerbe 9 4 23 11 Information und Kommunikation * - * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * - * - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 18 8 56 9 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 30 29 25 24 Öffentliche Verwaltung * - 16 4 Erziehung und Unterricht 4 - 8 * Gesundheits- und Sozialwesen 3 5 21 4 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte 9 - 5 * Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vorpommern - Greifswald Ludwigslust- Parchim Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt X 85 122 91 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet X 9 13 8 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet X 76 109 83 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig X * - - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig X 74 109 83 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei X * * 4 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung X * * - Verarbeitendes Gewerbe X 7 16 10 Baugewerbe X 6 6 3 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 5 11 4 Verkehr und Lagerei X - 3 - Gastgewerbe X 3 13 6 Information und Kommunikation X - * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen X - - - Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 14 Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg Vorpommern - Greifswald Ludwigslust- Parchim Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) X 13 23 9 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) X 26 16 36 Öffentliche Verwaltung X * 3 3 Erziehung und Unterricht X * 3 * Gesundheits- und Sozialwesen X 6 5 5 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte X * 5 * Abgang von Langzeitarbeitslosen in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen im Jahr 2014: (Jahresfortschrittswert Januar bis Oktober 2014) Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommern Insgesamt davon Männer Frauen Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 987 602 385 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 74 40 34 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 913 562 351 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * - * Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 912 562 350 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 25 20 5 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung * 3 * Verarbeitendes Gewerbe 59 45 14 Baugewerbe 60 55 5 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 96 48 48 Verkehr und Lagerei 18 * * Gastgewerbe 102 34 68 Information und Kommunikation * * * Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 4 * * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 172 98 74 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 253 202 51 Öffentliche Verwaltung 18 10 8 Erziehung und Unterricht 11 4 7 Gesundheits- und Sozialwesen 55 9 46 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen , Private Haushalte 30 13 17 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 15 Wirtschaftszweige Rostock Schwerin Mecklenburg Seenplatte Landkreis Rostock Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 131 101 263 97 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 10 6 16 9 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 121 95 247 88 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig - - - - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 121 95 247 88 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - - 15 3 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - - * - Verarbeitendes Gewerbe * 3 18 4 Baugewerbe * - 25 7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 9 7 36 6 Verkehr und Lagerei * * 6 3 Gastgewerbe 10 * 27 18 Information und Kommunikation * - * * Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - - - * Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 33 11 43 16 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 50 60 35 19 Öffentliche Verwaltung * * 6 * Erziehung und Unterricht * * 4 * Gesundheits- und Sozialwesen 7 4 19 * Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte * 3 10 5 Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 16 Wirtschaftszweige Vorpommern - Rügen Nordwestmecklen - burg. Vorpommern - Greifswald Ludwiglust- Parchim Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 67 77 161 90 nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet 9 7 8 9 unmittelbar nach Abgang sozialversicherungspflichtig gemeldet 58 70 153 81 ohne Angaben zum Wirtschaftszweig * - - - Mit Angaben zum Wirtschaftszweig 57 70 153 81 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - 3 * * Bergbau, Energie- und Wasserversorgung , Entsorgung - - * * Verarbeitendes Gewerbe * 4 16 10 Baugewerbe * 4 14 7 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 13 8 14 3 Verkehr und Lagerei - - 6 - Gastgewerbe 17 11 15 * Information und Kommunikation - - * - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen - * * - Erbringung wirtschaftlicher Dienstleistungen (ohne ANÜ) 9 9 37 14 Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) 6 27 20 36 Öffentliche Verwaltung * * 5 - Erziehung und Unterricht * - * - Gesundheits- und Sozialwesen 5 * 11 5 Kunst u. Unterhaltung, Sonst. Dienstleistungen, Private Haushalte * - 6 * * Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. - Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der hier nicht ausgewiesenen Ausprägung "keine/ohne Angabe" zugeordnet (Nachweis nicht sinnvoll). - Regionale Vergleiche der Vermittlungszahlen sind nur innerhalb der Gruppe der Agenturen bzw. gemeinsamen Einrichtungen sinnvoll möglich. Die Einbindung der Daten der zugelassenen kommunalen Träger führt zu einem verzerrten Ergebnis, da die Definition des engen Vermittlungsbegriffes nicht im gleichen Maße gewährleistet wird. In folgenden Kreisen wurden die Daten von einem zugelassenen kommunalen Träger geliefert: Mecklenburgische Seenplatte: 2012- 2014; Vorpommern-Rügen: 2012 - 2015 sowie Vorpommern-Greifswald: 2010 - 2013. - Aufgrund der geringen Fallzahlen wurde auf der Kreisebene nicht nach dem Geschlecht differenziert. - Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden Jahresfortschrittswerte Januar bis Oktober ausgewertet. Für das Jahr 2015 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 17 5. Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung in Beschäftigung, die aufgrund der existierenden Ausnahmeregelungen derzeit keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern (bitte landesweit sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Geschlecht unterteilt darstellen)? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Kenntnisse vor. 6. Wie viele Zeitungszustellerinnen und -zusteller fallen aktuell in Mecklenburg- Vorpommern unter die Übergangsbestimmungen des Mindestlohngesetzes (bitte landesweit sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Geschlecht unterteilt darstellen)? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Kenntnisse vor. 7. In welchen Branchen gibt es aktuell tarifliche Regelungen, die ein Abweichen vom gesetzlichen Mindestlohn ermöglichen und wie viele Beschäftigte, die somit noch mit weniger als 8,50 EUR pro Stunde entlohnt werden, sind davon gegenwärtig und unter Berücksichtigung tariflicher Regelungen bis wann in Mecklenburg-Vorpommern betroffen? Die Branchen, in denen eine Abweichung vom gesetzlichen Mindestlohn möglich ist, sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 18 Mindestlöhne unter 8,50 Euro in Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (einschließlich der Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ) (Stand 01.12.2015) I. Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Februar 2014 bis 30. September 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 31. Januar 2014 (BAnz AT 31.01.2014 V1) 01.10.2014 8,00 Euro 01.07.2016 8,75 Euro Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau (1. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 19. Dezember 2014 (BAnz AT 19.12.2014 V1) 01.01.2015 7,20 Euro 01.01.2016 8,00 Euro 01.01.2017 8,60 Euro Textil- und Bekleidungsindustrie (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2017 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 30. November 2015 (BAnz AT 30.11.2015 V1) 01.01.2015 7,50 Euro 01.01.2016 8,25 Euro 01.11.2016 8,75 Euro II. Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (2. Rechtsverordnung) Laufzeit: 1. April 2014 bis 31. Dezember 2016 Fundstelle: Bundesanzeiger vom 26. März 2014 (BAnz AT 26.03.2014 V1) 01.04.2015 8,20 Euro 01.06.2016 8,50 Euro Der Landesregierung liegen keine Daten über die Anzahl der Beschäftigten in Mecklenburg- Vorpommern, die unter 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden, vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5039 19 8. Wie viele Kontrollen mit Bezug auf die Regelungen des Mindestlohngesetzes wurden seit Jahresbeginn 2015 in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt? a) Wie viele Verstöße wurden dabei seit Jahresbeginn 2015 in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt? b) Auf welche Branchen konzentrierten sich die Verstöße? c) In wie vielen Fällen wurden die festgestellten Verstöße sanktioniert ? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung prüft auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter anderem, ob sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Pflichten erfüllt wurden, ob ausländische Arbeitnehmer mit erforderlichem Aufenthaltstitel nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt wurden, ob Soziallleistungen zu Unrecht bezogen wurden sowie ob Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer -Entsendegesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gezahlt wurden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt dabei einen ganzheitlichen Prüfansatz, das heißt es werden bei jeder Prüfung alle in Betracht kommenden Prüffelder berücksichtigt. Prüfungen, die ausschließlich die Einhaltung der Mindestlohnzahlungspflicht beinhalten, sind nicht vorgesehen. Die FKS hat im Jahr 2015 in Mecklenburg-Vorpommern bei Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz insgesamt 15.718 Personen befragt und 1.415 Arbeitgeber geprüft. Zu a) Wegen des Verdachts von Mindestlohnverstößen nach dem Mindestlohngesetz wurden im Jahr 2015 in Mecklenburg-Vorpommern 20 Bußgeldverfahren eingeleitet. Zu b) Von den wegen Mindestlohnverstoßes gegen das Mindestlohngesetz eingeleiteten Bußgeldverfahren sind insbesondere das Baugewerbe sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe betroffen. Zu c) Wegen Verstoßes gegen die Mindestlohnverpflichtung nach dem Mindestlohngesetz wurden im Jahr 2015 in Mecklenburg-Vorpommern zwei Ermittlungsverfahren mit Festsetzung von Geldbußen abgeschlossen. Drucksache 6/5039 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 20 9. Wie beurteilt die Landesregierung Vorschläge, die darauf abzielen, im Mindestlohngesetz einen weiteren Ausnahmetatbestand für Flüchtlinge zu schaffen? Die Landesregierung sieht die Schaffung eines Ausnahmetatbestands für Flüchtlinge im Mindestlohngesetz nicht als sinnvoll an.