Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5041 6. Wahlperiode 21.01.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Emmissionen von Quecksilber und weiteren diffusen Stoffen bei Klärschlamm- Verbrennung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Vor dem Hintergrund der zunehmend schwierigen Entsorgungssituation für Klärschlamm aufgrund sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen im Düngemittelrecht ist eine Verschiebung der Entsorgung von der landwirtschaftlichen Verwertung hin zur thermischen Verwertung auch in Mecklenburg-Vorpommern absehbar. Die Schaffung zusätzlicher Monoverbrennungskapazitäten hat den Vorteil, dass aus der Klärschlammasche Phosphor zurückgewonnen werden kann. Ein Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung und ein Rückgewinnungsgebot für Phosphor aus Klärschlamm beziehungsweise aus Klärschlammaschen sind im Referentenentwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung ab 2025 vorgesehen. Laut Hagenower Kreisblatt vom 23. September 2015 ist bei Rostock eine Klärschlammverbrennungsanlage geplant. In Klärschlämmen sind Rückstände aus Haushaltabwässern, wie Medikamenten-Rückstände, Quecksilber , andere Schwermetalle sowie Kupfer (aus Rohrleitungen) zu erwarten . Laut dem Konzeptpapier „Zukunftsfähige Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm in Mecklenburg-Vorpommern, 2013, Hrsg.: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern und Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern“ ist festzuhalten, dass bei einer Verbrennung von Klärschlamm Folgendes gilt: „Vor allem Quecksilber wird durch den Klärschlamm eingetragen und findet sich als leichtflüchtige Komponente im Rauchgas wieder“ Drucksache 6/5041 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Ist es zutreffend, dass für die Region Rostock eine Monoverbrennung von Klärschlamm bzw. die Mitverbrennung von Klärschlamm in einer bestehenden Anlage geplant ist? Seitens der Abwasserzweckverbände als auch der Entsorgungswirtschaft gibt es Überlegungen für eine zentrale Monoverbrennungsanlage zur Entsorgung der im Land anfallenden Klärschlämme. Nach Kenntnis der zuständigen Genehmigungsbehörde, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, ist bisher von keinem Vorhabensträger der Entschluss für konkretere Planungen an einem bestimmten Standort gefallen. 2. Ist für diesen Fall eine Rauchgasreinigung aus fünf Stufen mit Elektrofilter, Sprühadsorber, Gewebefilter und einer zweistufigen Rauchgaswäsche vorgesehen? Die Anlage ist nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit dem untergesetzlichen Regelwerk und insbesondere die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) mit den darin enthaltenen Emissionsgrenzwerten geben den rechtlichen Rahmen für die Errichtung und den Betrieb vor. Die Rauchgasreinigung ist entsprechend zu konzipieren. 3. Mit welchen Belastungen aus Medikamenten-Rückständen, Quecksilber , anderen Schwermetallen und Kupfer ist im zu verbrennenden Klärschlamm zu rechnen? Der von der LMS Agrarberatung GmbH erstellte „Klärschlammausbringungsplan Mecklenburg-Vorpommern 2014 - Auswertung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung “ weist basierend auf 205 untersuchten Klärschlämmen aus Anlagen in Mecklenburg- Vorpommern folgende mittlere Schwermetallgehalte auf: Parameter Mittelwert Milligramm (mg) Rückstände pro Kilogramm (kg) Trockenmasse (TM) Blei (Pb) 17,50 Cadmium (Cd) 0,88 Chrom (Cr) 19,70 Kupfer (Cu) 491,00 Nickel (Ni) 18,50 Quecksilber (Hg) 0,64 Zink (Zn) 753,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5041 3 Mittelwerte des Jahres 2011 sind in der von der Anfrage zitierten Studie „Zukunftsfähige Behandlung und Entsorgung von Klärschlamm in Mecklenburg-Vorpommern“ aufgeführt (siehe Seite 23). Zu Medikamentenrückständen in Klärschlämmen der Kläranlagen in Mecklenburg- Vorpommern liegen der Landesregierung keine Untersuchungsergebnisse vor. Die Emissionsgrenzwerte (zum Beispiel für Quecksilber), das heißt die Emissionen aus einer Anlage, die zulässigerweise in die Luft abgeleitet werden dürfen, richten sich nach der 17. BImSchV und sind unabhängig von den eingesetzten Brennstoffen einzuhalten. 4. Besteht in der vorhandenen Anlage in Rostock bereits derzeit eine Möglichkeit der Mitverbrennung von Klärschlamm und wenn ja, für welche Mengen liegt eine entsprechende Genehmigung vor (bitte Angaben wie viele Tonnen pro Jahr und in welchem Trocknungsgrad )? Ungefährliche brennbare Abfälle und sonstige ungefährliche Abfälle (einschließlich Materialmischungen ) sind genehmigte Inputströme in das Ersatzbrennstoffheizkraftwerk in Rostock. Klärschlamm darf nur als vorgemischter Abfall im Ersatzbrennstoffheizkraftwerk thermisch verwertet werden. Die Höhe der Beimischung richtet sich nach den genehmigungsrechtlich festgelegten Inputkriterien , die sich insbesondere aus dem festgelegten unteren Heizwert von 11 Megajoule pro Kilogramm (MJ/kg) sowie der 17. BImSchV ergeben und von den verfahrenstechnischen Anforderungen abhängen. 5. Ist geplant oder schon realisiert, die bisherige diskontinuierliche Rauchgasüberwachung auf eine vollautomatische, kontinuierliche Messung aller überwachungspflichtigen Rauchgasparameter zu ersetzen und dabei die Messwerte auch direkt im Internet zugänglich zu machen? Die Anforderungen an die Messung und Überwachung richten sich nach der 17. BImSchV. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der kontinuierlichen und diskontinuierlichen Messungen erfolgt gemäß 17. BImSchV einmal jährlich.