Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5042 6. Wahlperiode 14.01.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Managementplanung in Vogelschutzgebieten und ANTWORT der Landesregierung In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage „Managementplanung im Vogelschutzgebiet Wismarer Buch - Salzhaff“, Drucksache 6/4729, führt die Landesregierung aus: „Für europäische Vogelschutzgebiete ist die Aufstellung von Managementplänen nach rechtlicher Auffassung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz nicht zwingend erforderlich.“ 1. Weshalb wurden 60 Managementpläne für europäische Vogelschutzgebiete erarbeitet, wenn die Erarbeitung nicht zwingend erforderlich ist? Im Land Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang lediglich für drei Europäische Vogelschutzgebiete Managementpläne erarbeitet (vergleiche auch Antwort zu Frage 2). Für die Gebiete DE 1934-401 „Wismarbucht und Salzhaff“ und DE 2235-402 „Schweriner Seen“ erfolgte die Bearbeitung auf Forderung der betroffenen Kommunen (Landkreis Nordwestmecklenburg und Landeshauptstadt Schwerin). Das Europäische Vogelschutzgebiet DE 2539-401 „Plauer Stadtwald“ wurde im Rahmen der Bearbeitung eines größeren FFH-Gebietes mitbearbeitet. Drucksache 6/5042 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Für welche Vogelschutzgebiete wurden bisher Managementpläne erarbeitet ? Welche finanziellen und personellen Aufwendungen waren mit dieser Managementplanung verbunden? Managementpläne wurden bislang für folgende Europäische Vogelschutzgebiete erarbeitet: DE 1934-401 „Wismarbucht und Salzhaff“ DE 2235-402 „Schweriner Seen“ DE 2539-401 „Plauer Stadtwald“ Die finanziellen Aufwendungen betrugen insgesamt circa 260.000 Euro. Für die Bearbeitung war im Staatlichen Amt Westmecklenburg während der dreijährigen Bearbeitungszeit ein Mitarbeiter erforderlich (das heißt jeweils eine halbe Stelle für die beiden großen Gebiete „Wismarbucht und Salzhaff“ und „Schweriner Seen“, für das kleine Gebiet „Plauer Stadtwald“ sind keine nennenswerten finanziellen oder personellen Aufwendungen angefallen , da es im Rahmen eines größeren FFH-Gebietes mitbearbeitet wurde). 3. Inwieweit sollen die Managementpläne für Vogelschutzgebiete, trotz der nicht zwingenden Erforderlichkeit, an die Europäische Kommission weitergeleitet werden? Eine Weiterleitung von Managementplänen für Europäische Vogelschutzgebiete an die Europäische Kommission ist weder erforderlich noch geplant. Die durch die Fachbehörden für Naturschutz erarbeiteten Natura 2000-Managementpläne sind auf den Internetseiten der jeweiligen Behörde für alle Interessenten öffentlich verfügbar. 4. Inwieweit sollen Managementpläne für Vogelschutzgebiete, bei denen kein Einvernehmen mit den Nutzern und Interessenverbänden erzielt werden konnte, an die Europäische Kommission weitergeleitet werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.