Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5043 6. Wahlperiode 22.01.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Jahresbericht der Jugendoffiziere des Landes Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2014/2015 und Umsetzung des Beutelsbacher Konsenses und ANTWORT der Landesregierung Gemäß der „Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr“ (vom 13. Juli 2010) hat jeweils zum Schuljahresende ein schriftlicher Bericht der Jugendoffiziere an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erfolgen. 1. Liegt der vorbezeichnete Bericht für das Schuljahr 2014/2015 vor? Für den aufgeführten Zeitraum liegt noch kein Bericht vor. 2. Für den Fall, dass der Bericht der Jugendoffiziere für das vorbenannte Schuljahr nicht vorliegt, welche Begründung gibt es für die Verzögerung ? Nach Auskunft des zuständigen Jugendoffiziers vom 11.08.2015 ist der Jahresbericht derzeit in Bearbeitung und wird danach dem Bundesministerium für Verteidigung zur Bewilligung der Freigabe vorgelegt. Mit einer Übergabe des Jahresberichtes ist, wie in den Jahren zuvor, im Februar zu rechnen. Drucksache 6/5043 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. In welchem Umfang wurden Bildungsangebote des Wehrbereichskommandos I Küste der Bundeswehr im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg- Vorpommern oder in sonstigen Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Schuljahr 2014/2015 bekanntgegeben? Im Schuljahr 2014/2015 sind keine Bildungsangebote des Wehrbereichskommandos I Küste der Bundeswehr im Mitteilungsblatt oder in sonstigen Veröffentlichungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben worden. 4. Hat es bei Unterrichtsveranstaltungen mit den Jugendoffizieren Hospitationen in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 durch die zuständigen Schulbehörden gegeben? a) Falls ja, in welchem Schuljahr, an welchen Schulen, durch welche Schulbehörde und mit welchem Ergebnis? b) Falls nicht, mit welcher Begründung erfolgte dies nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. In den aufgeführten Schuljahren hat es bei Unterrichtsveranstaltungen mit den Jugendoffizieren keine Hospitationen durch die zuständigen Schulbehörden gegeben. Hospitationen durch die zuständigen Schulbehörden erfolgten nicht, da die Einhaltung der Kooperationsvereinbarung durch die verantwortlichen Lehrkräfte als ausreichend angesehen wird und - wie bei allen Veranstaltungen und Unterrichtsbesuchen externer Besucherinnen und Besucher im Unterricht - zuvor entsprechende Informationen bei der Schulleitung einzureichen sind. 5. In welchem Umfang wurden Jugendoffiziere in die Aus- und Fortbildung von Referendarinnen und Referendaren sowie von Lehrkräften in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 eingebunden (bitte getrennt nach Schuljahren und Schulamtsbereichen angeben)? Im Schuljahr 2014/2015 ist am 28.09.2015 durch den Jugendoffizier des Standortes Schwerin die Arbeit der Jugendoffiziere auf dem Sozialkundelehrertag in einem fünfzehnminütigen Vortrag vorgestellt worden. Im Schuljahr 2013/2014 fand ein ähnlicher Vorstellungsvortrag am 02.10.2014 ebenfalls durch den Jugendoffizier des Standortes Schwerin statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5043 3 6. In welchem Umfang wurden die regelmäßigen Gespräche der Jugendoffiziere mit den jeweiligen Leitern der Schulbehörden oder einem beauftragten Vertreter zur Umsetzung der „Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr“ im Schuljahr 2014/2015 durchgeführt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Innerhalb des turnusmäßigen Personalwechsels der Jugendoffiziere fand ein Antrittsbesuch beim zuständigen Referenten im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern statt. 7. Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen wurden im Zuge der in Frage 6 bezeichneten Gespräche protokolliert? Keine. 8. Wie überprüft die Landesregierung die in der „Handreichung zur Kooperationsvereinbarung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Wehrbereichskommando I Küste der Bundeswehr“ festgelegten Maßnahmen zur Beachtung des Beutelsbacher Konsenses durch die Lehrkräfte ? Das Unterrichten an Schulen ist eine originäre Angelegenheit der dafür ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb liegt es auch in ihrem Ermessensspielraum, für die kritische Auseinandersetzung mit sicherheits- und friedenspolitischen Fragen im Schulunterricht bei Bedarf eine Einladung an Jugendoffiziere als Repräsentanten einer demokratisch legitimierten Einrichtung auszusprechen. Sie und ihre Schulleitungen sind für die Gestaltung des Unterrichtes verantwortlich und müssen im Bereich der politischen Bildung darauf achten, dass die Einhaltung der einschlägigen Prinzipien gewährleistet ist. Gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelten auch für diese Veranstaltungen die Regelungen des Beutelsbacher Konsenses, dessen Beachtung und damit die Möglichkeit der eigenständigen Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte sicherzustellen ist.