Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5049 6. Wahlperiode 04.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Erweiterungsbau Kindergarten Eggesin und ANTWORT der Landesregierung Die Stadt Eggesin plant einen Erweiterungsbau für den Krippenbereich der Kita „Villa Märchenland“. Ebenso sollen im Zuge der Baumaßnahmen die brandschutztechnischen Forderungen erfüllt werden. Gemäß der Prioritätenliste des Landkreises Vorpommern-Greifswald erhält die Einrichtung keine Zuwendungen. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den zuvor geschilderten Sachverhalt? Der Landesregierung ist im Ressort für Arbeit, Gleichstellung und Soziales bekannt, dass das Projekt Gegenstand der Prioritätenliste des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist. Über den aktuellen Verfahrensstand liegen keine Kenntnisse vor. Drucksache 6/5049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Möglichkeiten besitzt die Stadt Eggesin, Zuwendungen für die Baumaßnahmen zu beantragen (bitte in diesem Zusammenhang auch alle rechtlichen Grundlagen benennen)? Grundsätzlich können Zuwendungen für Baumaßnahmen auf Grundlage folgender Förderrichtlinien und -programme beantragt werden: - Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010 (Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2010 S. 526); - Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm vom 29. Juni 2012 (Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2012 S. 563), geändert durch die Erste Änderung der Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem Kofinanzierungsprogramm vom 3. Juli 2013 (Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2013 S. 554); - Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder vom 10. Dezember 2008 (Bundesgesetzblatt I S. 2403, 2407), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetztes von 22. Dezember 2014 (Bundesgesetzblatt I S. 2411) geändert worden ist; - Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen vom 27. Oktober 2014 (AmtsBl. M-V S. 1122); - Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen vom 27. Oktober 2014 (AmtsBl. M-V S. 1125); - Klimaschutz-Darlehensprogramm vom 28. Januar 2015 (AmtsBl. M-V S. 278). Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich aus dem Haushaltsplan und können auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus eingesehen werden. 3. Welche brandschutztechnischen Forderungen will die Stadt mit dem Umbau erfüllen? a) Seit wann bestehen diese brandschutztechnischen Defizite? b) Inwieweit kann diesbezüglich eine ernsthafte Gefährdung der Kinder ausgeschlossen werden (bitte die Antwort begründen)? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Für bestehende bauliche Anlagen gilt Bestandsschutz. In dem vorliegenden Fall wird eine Nutzungsänderung durch den Anbau durchgeführt. Demzufolge ist die bauliche Anlage den momentan gültigen Rechtsvorschriften anzupassen. In diesem Rahmen kann es dazu führen, dass die Neubewertung brandschutztechnische Defizite aufweist. Nach Auskunft der Stadt Eggesin bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine brandschutztechnischen Defizite in dem Kindergarten. Eine Gefährdung der Kinder kann daher ausgeschlossen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5049 3 4. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über die Prioritätenlisten des Landkreises Vorpommern-Greifswald? a) Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass von insgesamt 52 Antragstellern auf Zuwendung nur acht Einrichtungen gefördert werden? b) Wie beurteilt die Landesregierung den Umfang der dem Landkreis zur Verfügung stehenden Fördermittel durch das Land in Höhe von 1,5 Mio. Euro? Der Landesregierung liegt im Ressort für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Prioritätenliste des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit insgesamt 36 Antragstellern vor. Zu a) Über die Anzahl der zu fördernden Projekte kann gegenwärtig noch keine Aussage getroffen werden, da das Antragsprüfungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Zu b) Bei den Mitteln handelt es sich um in der Höhe begrenzte Bundesmittel, die nach einem transparenten Schlüssel auf die Landkreise verteilt werden. 5. Welche Gespräche gab es bezüglich von Zuwendungen für die Baumaßnahmen zwischen der Landesregierung und der Stadt Eggesin? a) Zu welchem Ergebnis führten die Gespräche? b) Welche Gespräche sind zukünftig in dieser Angelegenheit geplant? Zu 5 und a) Die Stadt Eggesin hat bezüglich von Zuwendungen für die Baumaßnahme kein Gespräch gesucht. Zu b) Seitens der Landesregierung sind keine Gespräche in dieser Angelegenheit geplant. Drucksache 6/5049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über ähnliche Sachverhalte in Kindertagesstätten in anderen Landkreisen? a) Wie gestalten sich die einzelnen Prioritätenlisten in den jeweiligen Landkreisen? b) Inwiefern werden Einrichtungen betrieben, in denen Defizite beim Brandschutz bestehen? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Landesregierung im Ressort für Arbeit, Gleichstellung und Soziales noch nicht alle Prioritätenlisten vor. Die vorhandenen Prioritätenlisten weisen ein vergleichbares Maß an Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Fördermittel aus. Auf das Landesraumentwicklungsprogramm und die regionalen Raumentwicklungsprogramme der Landkreise wird verwiesen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Betrieb von Einrichtungen mit Defiziten beim Brandschutz vor. 7. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Kommunen und die jeweiligen Träger der Kindereinrichtungen für notwendige Baumaßnahmen ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Mit dem Haushaltsgesetz 2016/2017 ist im Rahmen der Gewährung von Sonderbedarfsmitteln die Möglichkeit geschaffen worden, bei bestehendem Bedarf zur Deckung besonderer Belastungen der Kommunen im Zusammenhang mit der gestiegenen Inanspruchnahme insbesondere im Bereich Kindertageseinrichtungen und Schulen zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 20 Millionen Euro im Zeitraum 2016 bis 2018 zur Verfügung zu stellen. 8. Plant die Landesregierung eine zukünftige Änderung der Gesetzeslage bzw. eine Aufstockung der Fördermittel (bitte die Antwort begründen )? Die Landesregierung plant derzeit keine Änderung der Gesetzeslage. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.