Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5056 6. Wahlperiode 22.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verwendung frei werdender Landesmittel aus dem Pakt für Forschung und Innovation und ANTWORT der Landesregierung Durch eine Kostenübernahme des Bundes im Rahmen des Paktes für Forschung und Innovation werden in den Jahren 2016 bis 2020 Landesmittel in Höhe von circa 23 Millionen Euro frei, die für den Bereich Hochschulen, Wissenschaft und Forschung eingesetzt werden sollen. 1. In welchen Haushaltstiteln sind die frei gewordenen Landesmittel in welcher Höhe veranschlagt? Die Verwendung der hier freigewordenen Mittel wurde gemeinsam mit den sogenannten „BAföG-Mitteln“ geplant und veranschlagt. Die damit erhöhten oder neu eingerichteten Ansätze in den Kapiteln 0770 bis 0778 sind daher überwiegend mischfinanziert. Zusätzliche Ausgaben, die auf verbesserte Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation abzielen, sind im Haushaltsplan 2016/2017 bei Kapitel 0770 in der Maßnahmegruppe 02 für das Haushaltsjahr 2016 1.732,9 TEUR und im Haushaltsjahr 2017 685 TEUR veranschlagt. Für einen Sondertatbestand am Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V. Greifswald wurde im Haushaltsjahr 2017 der Ansatz bei Kapitel 0770 Maßnahmegruppe 01 Titel 685.20 erhöht. Weiterhin wurde für die Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft der Ansatz bei Kapitel 0770 Maßnahmegruppe 01 Titel 685.19 im Haushaltsjahr 2016 um 90 TEUR und im Haushaltsjahr 2017 um 320 TEUR erhöht. Drucksache 6/5056 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Für welche Vorhaben und in welcher Höhe sind die zusätzlichen Mittel bisher konkret vorgesehen? Neben dem oben aufgeführten Sondertatbestand beim Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e. V. und bei der Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind in der Maßnahmegruppe 02 des Kapitels 0770 Maßnahmen zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der außeruniversitären Forschung geplant. Konkrete Maßnahmen sind hier noch nicht vorgesehen. 3. Wie erfolgt die Auswahl der Vorhaben? Ein Auswahlverfahren wurde noch nicht festgelegt.