Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5057 6. Wahlperiode 27.01.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windräder als Sendemasten für schnelles Internet und ANTWORT der Landesregierung Im März 2015 hat die Fraktion der SPD Pläne vorgestellt, Windräder als Sendemasten für den drahtlosen Breitbandausbau zu nutzen. 1. Inwiefern wurde dieser Vorschlag durch die Landesregierung aufgegriffen ? 2. Erfolgte eine Prüfung, inwieweit Windräder als Sendemasten für den Ausbau der drahtlosen Breitbandverbindungen im Land geeignet sind und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Warum wurde gegebenenfalls auf eine Prüfung durch die Landesregierung verzichtet? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, diesen Vorschlag weiter zu verfolgen und wenn ja, in welcher Form? Zu 1, 2, 3 und 4 Nach einer aktuellen Studie des TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand: Mitte 2015) hat Mecklenburg-Vorpommern bei Anschlüssen mit Downloadgeschwindigkeiten von > 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) einen Versorgungsgrad von 51,1 % der Haushalte erreicht. Drucksache 6/5057 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Bevölkerungs- und Siedlungsstruktur im Land machen einen weiteren eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Telekommunikations-Unternehmen wegen immens hoher Kosten und geringer Kundenbasis zum Teil nicht möglich. Beim flächendeckenden Breitbandausbau bis 2018 (Digitale Agenda des Bundes) steht Mecklenburg-Vorpommern daher vor großen Herausforderungen. Um den weiteren Ausbau voranzubringen, wird mit Fördermitteln ein finanzieller Anreiz gesetzt. Aufgrund der begrenzten finanziellen Ressourcen führen die weiteren Überlegungen zu der Erkenntnis, dass ein kostengünstiger Ausbau insbesondere im ländlichen Raum durch einen Technologie-Mix und die Nutzung von Synergien erreicht werden kann. Vor diesem Hintergrund sind die Vorschläge der Landtagsfraktion der SPD als ein Beispiel für die Nutzung von Synergien einzuordnen. Die Nutzung von Windkraftanlagen als Sendemasten für den Ausbau der drahtlosen Breitbandverbindungen im Land ist aus diesem Grunde bereits gelebte Praxis der Telekommunikationsanbieter . Insbesondere an den Autobahnen und Bahnstrecken wird diese Montagemöglichkeit genutzt. Dabei werden die Sende- und Empfangsantennen für die Flächenversorgung in der Regel unterhalb der Nabe montiert. Die notwendigen Anbindungen an das leistungsfähige Übertragungsnetz (Backbone) erfolgen durch Richtfunk, der unterhalb des Durchschlages der Rotorblätter montiert werden muss. Zunehmend wird eine direkte Anbindung der Windkraftanlagen über Glasfaserleitungen gewählt, um den aufkommenden Datenmengen gerecht zu werden. Da Windkraftanlagen außerhalb von Ortslagen stehen, sind sie insbesondere für die Mobilfunk- und Breitband-Versorgung in der Fläche und als Plattform für Signalverstärker (Repeater) für die Datenübertragungsanbindung von Bedeutung. Einen wesentlichen Beitrag zur Nutzung von Synergien neben der Nutzung von Windkraftanlagen als Sendemasten wird die Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung von Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation („Kostensenkungsrichtlinie der EU“) (ABl. L 155 vom 23.05.2014, Seite 1) in Bundesrecht leisten können. Die Landesregierung unterstützt das vorgesehene Maßnahmebündel zur Kostensenkung, um den flächendeckenden Ausbau der digitalen Infrastruktur zu erleichtern. Hierzu zählen unter anderem: - Zugang zu Informationen über bestehende Versorgungsinfrastrukturen, - Informationen über und Koordinierung von Bauarbeiten, - Mitnutzungsansprüche hinsichtlich bestehender Netzinfrastrukturen und - Mitverlegung geeigneter passiver Netzinfrastrukturen bei Bauarbeiten. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, den Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur im Landesentwicklungsprogramm zu verankern. Im Zweiten Entwurf zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes (Kapitel 5.2) sind unter anderem die gemeinsame Infrastrukturnutzung (z. B. Sendemasten, Antennenträger, Leerrohrsysteme) und die Leerrohrverlegung beim Verkehrswege- und Leitungsbau berücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5057 3 Anlässlich eines Expertenforums des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und des Breitbandkompetenzzentrums Mecklenburg-Vorpommern am 5. November 2015 wurden Möglichkeiten der Kostenreduzierung und eines flächendeckenden Ausbaus diskutiert. Im Mittelpunkt stand dabei der Einsatz innovativer Technologien. Ergänzt um die Nutzung von Synergien, den Einsatz alternativer Verlegetechniken, die Mitverlegung von Leerrohren und eine mathematische Netzplanung bieten sich Chancen zum Erreichen des Ausbauziels nach der Digitalen Agenda des Bundes. Gleichwohl muss eingeschätzt werden, dass der Einfluss der Landesregierung zur Nutzung von Synergien und zum Einsatz verschiedener Technologien begrenzt ist. Die Verwendung öffentlicher Fördermittel unterliegt dem Beihilferegime der Europäischen Union. Nach der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung) (BAnz AT 20.07.2015 B2) ist im Rahmen eines technologie- und anbieterneutralen sowie offenen und transparenten Auswahlverfahrens das wirtschaftlichste Angebot eines Telekommunikationsanbieters auszuwählen (§ 7 Absatz 1 NGA-Rahmenregelung ). Ob und in welchem Umfang der Bieter mögliche Synergien nutzt, entscheidet sich im Wettbewerb.