Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5059 6. Wahlperiode 26.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Beratung und Betreuung von Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Insofern die Kleine Anfrage den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass diese nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist. Mit dem zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 28. Oktober 2015 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil 1 Nummer 42) wurde an dieser Primärzuständigkeit des Jugendamtes für Erstversorgung, Unterbringung und Clearingverfahren festgehalten. Dies gilt auch für die sich an die Inobhutnahme anschließenden Hilfeleistungen für unbegleitet einreisende ausländische Kinder und Jugendliche. Auf der 10. Integrationsministerkonferenz am 25. und 26. März 2015 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Stärkung der bundesseitigen Migrationsberatungsangebote sowie deren Öffnung für Asylsuchende und Geduldete eingereicht. Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen angenommen. Drucksache 6/5059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche konkreten Änderungen ergaben sich bislang aus dem o. g. Beschluss der 10. Integrationsministerkonferenz für die Migrationsberatung in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Öffnung für Asylsuchende und Geduldete? Für den Bereich der durch den Bund geförderten Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) sind bislang keine gesetzlichen Änderungen im Hinblick auf eine Öffnung dieser Angebote für Asylsuchende und Geduldete erfolgt. 2. Inwiefern und unter welchen Bedingungen haben Asylsuchende und Geduldete derzeit Zugang zu den Beratungsangeboten für Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern? Zielgruppe der landesgeförderten Migrationsberatung sind vorrangig ebenfalls erwachsene Migrantinnen und Migranten mit gesichertem Aufenthaltsstatus. Asylsuchende und Geduldete erhalten sowohl in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften sowie in der dezentralen Unterbringung eine soziale Betreuung, die unter anderem folgende Schwerpunkte enthält: - Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld (Behörden, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen); - Vermittlung von Informationen über das Leben in der Bundesrepublik Deutschland, im Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Kommune hinsichtlich des Rechts- und Bildungssystems , des Arbeitsmarktes und der Arbeitsmöglichkeiten sowie über Systeme der sozialen Sicherheit und ärztliche Versorgung; - Vermittlung elementarer Grundkenntnisse der deutschen Sprache; - Hilfe bei der Bewältigung allgemeiner persönlicher und sozialer Probleme. 2016 werden darüber hinaus landesseitige Migrationsberatungsangebote für Asylsuchende und Geduldete geöffnet. In der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz wird im Zuge der Einrichtung eines Integrationsbüros ein Beratungsangebot vorrangig für neu ankommende Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive und Bleibeabsicht in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5059 3 3. Welche zusätzlichen personellen und sächlichen Mittel wurden und werden bis Ende des Jahres 2015 sowie für das Jahr 2016 bereitgestellt , um Migrantinnen und Migranten sowie Flüchtlinge umfassend zu beraten und zu betreuen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Beratungseinrichtungen unterscheiden)? Im Rahmen eines Spitzengespräches zwischen der Landesregierung und den Kommunen wurde am 16.02.2015 die Bereitstellung von jeweils 800.000 Euro für die Finanzierung von Integrationslotsen für die Jahre 2015 und 2016 vereinbart. Jeder Landkreis beziehungsweise jede kreisfreie Stadt erhielt oder erhält daraus einen Betrag von 100.000 Euro. Darüber hinaus sind seitens des Landes im Jahr 2015 für die Migrationsberatung zusätzlich 80.000 Euro an Verstärkungsmitteln bereitgestellt worden. Diese wurden wie folgt aufgeteilt: Träger der Beratungsstellen Beratungsstellen Zuwendung (in Euro) Gesamtausgaben (in Euro) davon Personalausgaben (in Euro) davon Sachausgaben (in Euro) Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. Region Vorpommern Landkreis Vorpommern- Greifswald 10.000,00 47.227,16 43.216,52 4.010,64 Diakonisches Werk Mecklenburg- Vorpommern e. V. Schwerin, Landkreis Nordwestmecklenburg , Landkreis Ludwigslust- Parchim 15.000,00 50.005,19 43.483,77 6.521,42 Arbeiterwohlfahrt Sozialdienst Rostock gGmbH Hansestadt Rostock 7.486,00 7.486,00 6.856,00 630,00 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ludwigslust e. V. Landkreis Ludwigslust- Parchim 7.500,00 9.780,52 9.475,52 305,00 Demokratischer Frauenbund Landesverband M-V e. V. Landkreis Vorpommern- Greifswald 10.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Neubrandenburg e. V. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 7.641,87 7.641,87 7.641,87 0,00 Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. Landkreis Vorpommern- Rügen 10.000,00 10.022,09 10.022,09 0,00 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Rügen e. V. Landkreis Vorpommern- Rügen 6.950,21 6.950,21 6.950,21 0,00 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schwerin-Parchim e. V. Schwerin 5.000,00 5.123,32 4.895,32 228,00 gesamt 79.578,08 154.236,36 142.541,30 11.695,06 Drucksache 6/5059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2016 stellt das Land für die Migrationssozialberatung insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung. Gegenüber dem Ansatz im Doppelhaushalt 2014/2015 sind damit 240.000 Euro zusätzlich bereitgestellt worden. Zur Verteilung dieser zusätzlichen Mittel kann noch keine Aussage erfolgen, da diesbezügliche Bewilligungen noch nicht erteilt wurden. 4. Wie wurde hierbei im Speziellen auf die kontinuierlich ansteigenden Zugangszahlen reagiert? Mit dem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns auf der 10. Integrationsministerkonferenz zur Stärkung der Migrationsberatung sowie in nachfolgenden Gesprächen zwischen Bund, Land, Kommunen und den Wohlfahrtsverbänden als Träger der Beratung ist der Mehrbedarf an Beraterstellen vor dem Hintergrund der steigenden Zugangszahlen thematisiert worden. Bundesseitig sollen 2016 die bestehenden neun Beraterstellen auf mindestens zwölf aufgestockt werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zudem zugesagt, weitergehenden Mehrbedarf mit Blick auf die Flüchtlingssituation in Mecklenburg- Vorpommern zu prüfen und mit anderen Bundesländern abzugleichen, um über die geplanten Stellen hinaus noch weitere Stellen zu finanzieren. Gegenstand der Gespräche zwischen Bund und Land ist auch eine flächengerechte Verteilung, die Angebote im ländlichen Raum einschließt. Im Landeshaushalt ist aufgrund der steigenden Zugangszahlen eine Aufstockung der Mittel für die Migrationssozialberatung von 180.000 Euro im Doppelhaushalt 2014/2015 auf 500.000 Euro für 2016/2017 erfolgt. 5. Wie viele Integrationslotsen gibt es derzeit in den einzelnen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern und wie stellt sich die personelle Besetzung, gemessen an Vollzeitäquivalenten, konkret dar? Auf die unten stehende Tabelle wird verwiesen: Kommune Anzahl Integrationslotsen Vollzeitäquivalente Landeshauptstadt Schwerin 2 1,5 Hansestadt Rostock 4 2,25 Landkreis Nordwestmecklenburg 2 1,5 Landkreis Ludwigslust-Parchim 2 2 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2 1,75 Landkreis Rostock 2 2 Landkreis Vorpommern-Rügen 1 1 Landkreis Vorpommern-Greifswald 2 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5059 5 6. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um auf Bundesebene auf eine finanzielle Aufstockung des Bundesprogramms JUGEND STÄRKEN hinzuwirken, Jugendmigrationsdienste zu stärken und weiter auszubauen sowie für diese eine eigenständige Finanzierung einzubringen? Mit dem Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier fördert der Bund modellhafte Strukturen, mit denen die Wechselwirkungen der Entwicklung benachteiligter Stadtteile und gesamtstädtischer Ziele befördert werden. Ziel ist nicht nur die Aufwertung der betreffenden Stadtteile, sondern eine Verbesserung der innerstädtischen Kohäsion. Die Umsetzung des Modellprogramms erfolgt daher in enger Einbindung in gesamtstädtische Entwicklungsstrategien und in möglichst enger Verzahnung mit städtebaulichen Investitionen. Dieses aus ESF-Mitteln geförderte Bundesprogramm wurde weitgehend ohne das Land geplant und umgesetzt. Partner des Bundes in diesem Programmzyklus sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die dieses Programm direkt mit dem Bund umsetzen. Die Jugendmigrationsdienste als Bestandteil der Initiative JUGEND STÄRKEN liegen ebenfalls in der Verantwortung des Bundes. Das Land hat sich 2015 mittels Stellungnahmen dafür eingesetzt, bestehende Kapazitäten bei Jugendmigrationsdiensten zu erweitern, so in Rostock/Bad Doberan, Neubrandenburg und Pasewalk. 7. Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt, dass trotz kontinuierlich ansteigender Zuwanderungszahlen, insbesondere von Flüchtlingen im Alter unter 27 Jahren, die Zahl und personelle Ausstattung der Jugendmigrationsdienste (JMD) in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Jahren lediglich konstant geblieben ist? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Der Bund hat im Rahmen des zum 1. Juni 2015 gestarteten neuen Bundesprogramms „Willkommen bei Freunden“ mit der modellhaften Öffnung der Jugendmigrationsdienste für Flüchtlinge erst vor kurzem begonnen. Rostock ist einer der bundesweit 20 Modellstandorte. Darüber hinaus ist im JMD Neubrandenburg eine zusätzliche Stelle geschaffen worden und es wurde ein neuer JMD in Pasewalk eingerichtet. Die Landesregierung begrüßt die erfolgten Kapazitätserweiterungen. Drucksache 6/5059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um ein Angebot der psychosozialen Beratung und Betreuung von Flüchtlingen, wie das des Psychosozialen Zentrums Greifswald, auch in anderen Regionen des Landes zu implementieren? Die Landesregierung plant eine Erweiterung des bestehenden Angebotes der psychosozialen Unterstützung und Begleitung von Flüchtlingen, die vor oder während ihrer Flucht potenziell traumatisierende Erlebnisse hatten oder geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben. Dafür stehen ab 2016 80.000 € bereit. 9. Welche Einrichtungen der Jugendhilfe, Vereine und Organisationen beraten und betreuen unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? Vor dem Hintergrund, dass die örtliche Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich die Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher zu gewährleisten hat, verfügt die Landesregierung strukturell bedingt über keine Informationen, aus denen zu eruieren wäre, welche Einrichtungen der Jugendhilfe, Vereine und Organisationen unbegleitet einreisende ausländische Kinder und Jugendlicher beraten und betreuen. Grundsätzlich stehen nach der Maßgabe des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) auch unbegleitet einreisenden ausländischen Kindern und Jugendlichen die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung. Dazu zählen auch sämtliche Beratungs- und Betreuungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die erfolgreiche Integration der unbegleitet einreisenden ausländischen Kinder und Jugendlichen in die deutsche Gesellschaft wie auch der Schutz der Einrichtungsstandorte der Leistungserbringer setzen jedoch auch die Gewährleistung eines Mindestmaßes an Anonymität dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe von Empfängern von Jugendhilfeleistungen voraus. 10. Welche konkreten Beratungs- und Betreuungsleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer werden von den Einrichtungen, Vereinen und Organisationen in Mecklenburg- Vorpommern angeboten? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.