Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5090 6. Wahlperiode 01.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns am grenzüberschreitenden Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante erste polnische Atomkraftwerk und ANTWORT der Landesregierung Die Pläne zum Bau des ersten polnischen Atomkraftwerks haben sich auf drei mögliche Standorte auf dem Gebiet der Wojewodschaft Pommern konkretisiert. Polen hat die Nachbarländer im Rahmen der Espoo-Konvention über die aktualisierte Standortliste informiert. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, bei bestimmten Projekten mit voraussichtlich erheblichen, grenzüberschreitenden nachteiligen Umweltauswirkungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Europäische Union hat die Espoo-Konvention in ihrer UVP-Richtlinie 2011/92/EU umgesetzt. Bis zum 20. Januar 2016 muss Deutschland gegenüber den zuständigen polnischen Behörden anzeigen, ob es sich an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligen möchte, und kann etwaige Kommentare zum Umfang der Umweltdokumentation abgeben. Zuständigkeitshalber hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit diese Anfrage an die Bundesländer, insbesondere Mecklenburg -Vorpommern, Brandenburg und Sachsen, weitergeleitet. Drucksache 6/5090 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wird die Landesregierung gegenüber den zuständigen polnischen Behörden anzeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, sich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren für das geplante erste polnische Atomkraftwerk zu beteiligen? Die Landesregierung hat gegenüber der zuständigen polnischen Behörde angezeigt, dass sie sich an dem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren beteiligt. 2. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung der Zeitplan für das weitere Genehmigungsverfahren in Polen? Die zuständige polnische Umweltschutzbehörde plant, im ersten Quartal 2016 die Entscheidung über den Umfang der Umweltdokumentation zu treffen. Die Übermittlung der Umweltdokumentation, die auch die Basis für die Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt, ist für 2018 geplant. Der Zeitplan für das weitere Genehmigungsverfahren ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Hält die Landesregierung die bisher von der polnischen Seite übermittelten Dokumente des staatlichen Energiekonzerns PGE zum geplanten Atomprojekt für ausreichend, um die grenzüberschreitenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt in Mecklenburg- Vorpommern beurteilen zu können? Die Dokumente zur Beurteilung der grenzüberschreitenden Auswirkungen auf Mensch und Natur werden erst in einem späteren Verfahrensschritt eingereicht. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Welche Relevanz misst die Landesregierung der Tatsache, dass zum geplanten Reaktortyp in Polen bisher keine konkreten Informationen vorliegen, für die Durchführung einer ordnungsgemäßen und umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung bei? Die Landesregierung hat gegenüber der polnischen Behörde geltend gemacht, dass durch die fehlende Entscheidung für eine konkrete Kraftwerkstechnologie die Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Schutzgüter erschwert wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5090 3 5. Welche weiteren Angaben und zusätzlichen Dokumente sollten nach Auffassung der Landesregierung Bestandteil des vom polnischen Antragsteller anzufertigenden Berichts über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) sein? Wird die Landesregierung entsprechende Ergänzungen im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Umfang der Umweltdokumentation einfordern ? Die polnische Behörde wurde gebeten, in den vorzulegenden Unterlagen auch die möglichen Auswirkungen terroristischer Handlungen, einschließlich eines gezielten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges zu betrachten. In Auswertung der Reaktorkatastrophen von Tschernobyl und Fukushima sollten auch die Ergebnisse der „Stresstests“ Berücksichtigung finden. 6. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die Öffentlichkeit in Mecklenburg-Vorpommern alle erforderlichen Informationen zur Beurteilung der Folgen des geplanten Atomkraftwerkbaus für die Umwelt erhält? Im Rahmen der UVP ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben wird dabei die Information der Öffentlichkeit sichergestellt. 7. Wird die Landesregierung - gegebenenfalls gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern Brandenburg und Sachsen - bereits im jetzigen Verfahrensstadium Konsultationen mit der polnischen Seite einfordern, um auf die konkrete Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung Einfluss zu nehmen? Nein. 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung darüber hinaus, im Laufe der weiteren Verfahrensstufen auf das geplante Atomprojekt im Nachbarland Einfluss zu nehmen? Die Landesregierung wird im weiteren Verfahrensablauf nach Analyse und Bewertung der jeweiligen Verfahrensstufen prüfen, welche Einflussmöglichkeiten vorhanden sind. In der derzeitigen Verfahrensstufe fehlt es dazu noch an hinreichend konkreten Ansätzen. Drucksache 6/5090 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Wie will die Landesregierung die Öffentlichkeit in Mecklenburg- Vorpommern über das geplante Vorhaben informieren? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Wann ist mit der Einleitung des formalen Verfahrens zur Öffentlichkeitsbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern zu rechnen und wie wird das Beteiligungsverfahren sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht voraussichtlich ausgestaltet sein? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Genauere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.