Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5092 6. Wahlperiode 04.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Erfüllung der Schulpflicht an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Beantwortung der Kleinen Anfrage ist, wie schon in früheren Fällen, auf Grundlage der vorhandenen schulstatistischen Daten durch die Landesregierung nicht ohne Weiteres möglich. Dies hat folgenden Grund: Die Landesregierung erhebt über die einzelnen Schulen jährlich Daten, die sich hauptsächlich am bundesweit in der Kultusministerkonferenz vereinbarten Kerndatensatz zur Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen Schulstatistik orientieren. Hierbei werden nur Schülermerkmale erfasst, jedoch wird nicht der Verwaltungsweg statistisch abgebildet, der zu diesen Schülermerkmalen führt. Dies wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Die Landesregierung sammelt jährlich die Daten der Schulstatistik und übergibt sie zur Plausibilisierung dem Statistischen Amt. Nach erfolgter Plausibilisierung werden die Datensätze aus Datenschutzgründen der Landesregierung nicht ohne Weiteres wieder zur Verfügung gestellt, sondern lediglich aggregierte Auswertungen geliefert. Jede Sonderauswertung (so zum Beispiel auf Ebene der Staatlichen Schulämter) muss daher in der Regel durch das Statistische Amt erfolgen. Derartige Sonderauswertungen sind in aller Regel nicht in derjenigen Zeit zu bewältigen, die für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehen ist. Im Folgenden werden zu allen Fragen jene Daten veröffentlicht, die ohne Sonderauswertung des Statistischen Amtes übermittelt werden können. Drucksache 6/5092 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Erziehungsberechtigte beantragten nach § 43 Abs. 2 Schulgesetz M-V eine Zurückstellung von der Einschulung und wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt (bitte beginnend mit dem Kalenderjahr 2012 bis 2015 angeben)? Es können folgende Angaben zu den Rückstellungen von Kindern gemacht werden: 2012: 524 Kinder* (*Daten wurden errechnet), 2013: 484 Kinder, 2014: 600 Kinder, 2015: ausgewertete Ergebnisse liegen noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern wurde die Dauer der Grundschulzeit von vier Schuljahren nach § 48 Abs. 3 i. V. m. § 56 Abs. 1 Schulgesetz M-V seit dem Schuljahr 2012/2013 um ein Schuljahr überschritten (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 a), b) und c) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4577 wird verwiesen. Daten ab dem Schuljahr 2015/2016 liegen der Landesregierung noch nicht vor. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit dem Schuljahr 2012/2013 nach § 56 Abs. 2 Nr. 1 Schulgesetz M-V einmal oder mehrfach eine Klassenstufe an a) den Grundschulen, b) in Orientierungsstufen, c) in Klassen des Sekundarbereichs I und II der Gymnasien, Fachgymnasien und Gesamtschulen wiederholt (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Zu 3 a), b) und c) Auf die Antwort zu den Fragen 2 a), b) und c) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4577 wird verwiesen. Daten ab dem Schuljahr 2015/2016 liegen der Landesregierung noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5092 3 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten seit dem Schuljahr 2012/2013 nach § 56 Abs. 2 Nr. 2 Schulgesetz M-V wegen des zweimaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung die Schule verlassen (bitte nach Schulart und Art der Prüfung angeben)? Auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4577 wird verwiesen. 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit dem Schuljahr 2012/2013 nach § 56 Abs. 3 Schulgesetz M-V a) nach 10 Schulbesuchsjahren ohne den Abschluss der „Berufsreife“ eine Schule nach § 11 Abs. 2 Buchstabe a bis e Schulgesetz M-V verlassen, b) auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin ein 11. Schulbesuchsjahr zur Erlangung des Abschlusses der „Berufsreife“ absolviert und c) ein 12. Schuljahr zur Erlangung des Abschlusses der „Berufsreife“ absolviert (bitte nach Schulamt und Schulart angeben)? Zu a) Die Erfassung der Schulbesuchsdauer erfolgt in der Schulstatistik nur in Verbindung mit einer Prüfung, das heißt im allgemein bildenden Bereich in Verbindung mit einer Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife oder der Hochschulreife, siehe hierzu § 2 sowie Anlage 1 und 2 der Verordnung über die Durchführung von Statistiken an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Schulstatistikverordnung - SchulstatVO M-V). Für eine Antwort im Sinne der Fragestellungen liegen der Landesregierung somit keine Angaben vor. Zu b) Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik werden keinerlei Anträge von Erziehungsberechtigten oder von volljährigen Schülerinnen und Schülern erfasst. Zu c) Auf die Antwort zu a) wird verwiesen. Drucksache 6/5092 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben seit dem Schuljahr 2012/2013 nach § 66 Abs. 3 Schulgesetz M-V von der Möglichkeit des freiwilligen Rücktritts um eine Jahrgangsstufe a) einmalig oder b) mehrfach Gebrauch gemacht (bitte nach Schulamt, Schulart und Klassenstufe angeben)? Zu a) und b) Es sind folgende Daten vorhanden: Wiederholende, die im jeweils aktuellen Schuljahr eine Jahrgangsstufe wiederholen, als prozentualer Anteil an den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Jahrgangsstufe (hierbei werden die Wiederholenden gezählt, die nicht versetzt sind und diejenigen, die freiwillig eine Jahrgangsstufe wiederholen.). Grundschule 2013/2014 2014/2015 1. Jahrgangsstufe 2,3 1,8 2. Jahrgangsstufe 4,1 4,0 3. Jahrgangsstufe 1,3 1,5 4. Jahrgangsstufe 0,9 1,2 Regionale Schule 2013/2014 2014/2015 5. Jahrgangsstufe 1,8 1,6 6. Jahrgangsstufe 2,5 2,7 7. Jahrgangsstufe 4,2 4,6 8. Jahrgangsstufe 7,9 8,1 9. Jahrgangsstufe 12,9 10,3 10. Jahrgangsstufe 4,0 4,9 Gymnasium 2013/2014 2014/2015 5. Jahrgangsstufe 0,6 0,1 6. Jahrgangsstufe 1,2 0,8 7. Jahrgangsstufe 0,7 0,7 8. Jahrgangsstufe 2,1 1,9 9. Jahrgangsstufe 2,5 1,9 10. Jahrgangsstufe 2,8 3,0 11. Jahrgangsstufe 5,7 6,3 12. Jahrgangsstufe 2,1 1,8 Integrierte Gesamtschule 2013/2014 2014/2015 5. Jahrgangsstufe 1,1 0,7 6. Jahrgangsstufe 1,8 1,3 7. Jahrgangsstufe 1,9 2,1 8. Jahrgangsstufe 3,8 2,1 9. Jahrgangsstufe 9,8 8,6 10. Jahrgangsstufe 9,4 7,3 11. Jahrgangsstufe 6,1 6,0 12. Jahrgangsstufe 5,0 1,9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5092 5 Für das Schuljahr 2012/2013 liegen aufgrund technischer Probleme bei der Datenerfassung diese Daten nicht vor. Daten ab dem Schuljahr 2015/2016 liegen der Landesregierung noch nicht vor.