Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Januar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5098 6. Wahlperiode 01.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Elektromobilität und alternative Antriebssysteme als wirtschaftliche, umweltpolitische und gesellschaftliche Chance weiterentwickeln - aktueller Sachstand in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Sowohl am 28. Januar 2015 durch den Antrag der Fraktionen SPD und CDU (vgl. Drucksache 6/3624) als auch am 1. Juli 2015 durch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (vgl. Drucksache 6/4090) wurde im Landtag intensiv über die Notwendigkeit weiterer Förderungen der Elektromobilität und anderer alternativer Antriebssysteme debattiert. Dazu kündigte die Landesregierung eigene Maßnahmen an, deren Umsetzungsstand im Folgenden abgefragt werden soll. So plant der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung u. a. die Einrichtung einer Kompetenzstelle „Elektromobilität “, die sowohl Akteure und Aktivitäten im Land vernetzen, informieren und begleiten, vor allen Dingen aber auch bei Förderanträgen und Umsetzungsstrategien koordinieren sollte. Ebenso sollten zwei gesonderte Arbeitsgruppen „Ladeinfrastruktur“ und „Elektromobilität und Tourismus“ eingerichtet werden, die an einer strategischen Ausrichtung arbeiten. Im Weiteren fördert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Juni 2015 den Markthochlauf von Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur. Mit dieser Förderrichtlinie (Antragsabgabe 31.08.2015) unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem Ziel der Erhöhung der Fahrzeugzahlen , insbesondere in kommunalen Flotten und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur. Drucksache 6/5098 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der öffentliche Personennahverkehr trägt seit Jahrzehnten durch seine Effizienz und die deshalb verhältnismäßig geringen CO2-Emissionen je Personenkilometer in hohem Maße zu Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr bei. Busse und Bahnen sind energieeffizient und nutzen schon heute erneuerbare Energien. Mehr als 28 Millionen Fahrgäste machen täglich Gebrauch von den Angeboten des öffentlichen Personalnahverkehrs und ersparen Gesellschaft und Umwelt damit rund 18 Millionen Autofahrten pro Tag. Der ohnehin schon umweltfreundliche öffentliche Personennahverkehr verfügt bei Luftschadstoffen und Lärm, aber auch im Klimaschutz über erhebliche weitere Potenziale durch die weitere Steigerung der Effizienz, z. B. durch Hybridisierungskonzepte (vgl. Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung, S. 36). 1. Ist die vom Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung am 1. Juli 2015 im Landtag angekündigte Einrichtung einer Kompetenzstelle „Elektromobilität“ erfolgt? a) Wenn ja, welche Ergebnisse kann sie aufweisen (bitte einzeln aufzählen)? b) Wenn nicht, aus welchem Grund wurde sie nicht eingesetzt? Zu 1, a) und b) Am 19. November 2015 hat sich der Trägerkreis E-Mobilität, getragen von den Stadtwerken Malchow, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Rostock, Schwerin, Stralsund, Teterow, Waren und Wismar sowie der WEMAG AG und der E.DIS AG, als Verein gegründet. Dieser hat Interesse signalisiert, die Aufgaben einer Kompetenzstelle wahrzunehmen. Eine finanzielle Förderung im Rahmen der EFRE-Maßnahme „Kampagnen zur Bewältigung des Klimawandels , CO2-Reduzierung und Verbesserung der Ressourceneffizienz“ ist vorbehaltlich eines erfolgreichen Antrags- und Bewilligungsverfahrens möglich. 2. Welche Ergebnisse weisen die von der Landesregierung eingesetzten Arbeitsgruppen „Ladeinfrastruktur“ und „Elektromobilität und Tourismus“ auf und wie fließen diese in das weitere Regierungshandeln ein? Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft (AG) Ladeinfrastruktur wurde schwerpunktmäßig das Thema Schnellladen behandelt. Fragestellungen zu möglichen Finanzierungsmodellen, technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen an Standorte wurden erörtert. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass seitens der Stadtwerke Greifswald, der Stadtwerke Stralsund und der WEMAG AG eine Bereitschaft zur Installation von Schnellladestationen signalisiert wurde. So plant beispielsweise aktuell die SWS Energie GmbH, im Stadtgebiet von Stralsund zwei Schnellladestellen für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von 50 Kilowatt (kW) zu errichten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5098 3 Am 18. November 2015 haben sich auf Einladung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die im Land tätigen Akteure zur Elektromobilität und Tourismus getroffen. Es wurde festgestellt, dass es im touristischen Bereich bereits verschiedene Ansätze zur Einbindung alternativer Mobilitätsformen und Angebote gibt. Jedoch lässt sich nicht immer ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell darstellen beziehungsweise mangelt es an potentiellen Anbietern. Die Landesregierung wird weiterhin die Akteure im Land unterstützen, Aktivitäten koordinieren, auf Fördermöglichkeiten hinweisen sowie Unterstützung bei der Beantragung anbieten. Eine Fortsetzung des Austauschs ist vorgesehen. 3. Mit welchen landespolitischen Maßnahmen flankierte das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Fördermaßnahmen der Bundesregierung in 2015 zum Markthochlauf von Elektrofahrzeugen (bitte einzeln auflisten) und wenn ja, in welcher Höhe wurden diese finanziell gefördert? Die Förderung der Elektromobilität erfolgt über die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz- Projekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen - KliFöKommRL M-V) vom 27. Oktober 2014 (AmtsBl. M-V 2014, Seite 1122) und der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten in wirtschaftlich tätigen Organisationen (Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen - KliFöUntRL M-V) vom 27. Oktober 2014 (AmtsBl. M-V 2014, Seite 1125) aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Förderfähig sind sowohl die Mehrkosten der Fahrzeuge als auch die Ladeinfrastruktur, sofern erneuerbar erzeugter Strom eingesetzt wird. Die Förderhöhe beträgt bei wirtschaftlich tätigen Organisationen je nach Unternehmensgröße 30 bis 50 Prozent, bei nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen 50 Prozent. Bundesmittel sind vorrangig zu nutzen und können kumuliert werden. Im Rahmen dieser Programme wurde im Oktober 2015 folgendes Projekt bewilligt: Zuwendungsempfänger Projektbeschreibung Gesamtkosten beantragter Zuschuss SWS Energie GmbH, Frankendamm 7, 18439 Stralsund Errichtung und Betreibung von 2 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet Stralsund 115.000 Euro 34.500 Euro Zudem hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in 2015 die Aktion „ePendler M-V“ initiiert sowie im Rahmen der Klimaschutzkonferenz Mecklenburg- Vorpommern einen inhaltlichen Schwerpunkt auf das Thema Elektromobiliät gesetzt. Darüber hinaus sind vom Ministerium für Inneres und Sport im Januar 2015 ein vollständig elektrisch angetriebener Dienstwagen (E-Smart) der Zentralen Fahrbereitschaft der Landesregierung und im September 2015 ein rein elektrisch angetriebener Streifenwagen (Nissan Leaf) auf der Insel Hiddensee in Betrieb genommen worden. Drucksache 6/5098 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. In welcher Weise hat sich die Landesregierung für eine Etablierung von Wasserstofftankstellen in Mecklenburg-Vorpommern, die im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie gefördert wurden (Förderung von 50 Tankstellen in Deutschland in 2015 mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent), engagiert und mit welchem Ergebnis? Anlässlich eines Ministertermins im Oktober 2015, an dem unter anderem der Geschäftsführer der NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sowie Vertreter der TOTAL Deutschland GmbH teilnahmen, wurde über die laufenden Aktivitäten zur Errichtung einer Wasserstofftankstelle berichtet. Am Standort Rostock, Tessiner Straße, soll im Rahmen des genannten Förderprogramms eine Multienergiestation (Wasserstoff und Strom) errichtet werden. Baubeginn ist für August 2016 geplant. 5. Welche Finanzierungsinstrumente stellt die Landesregierung zur Förderung alternativer Antriebssysteme und dazugehöriger Infrastruktur im Verkehrssektor in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung ? a) In welcher Höhe? b) Für welche Projekte? Zu 5, a) und b) Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5098 5 6. Teilt die Landesregierung die Auffassung der Bundesregierung, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Schienenpersonennahverkehr das „Rückgrat“ für die Reduktion von Energie und Treibhausgas-Emissionen im Verkehrsbereich sind und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen bringt sie zur weiteren Reduzierung in Anwendung? Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) können dazu beitragen, die Treibhausgas-Emissionen im Verkehrsbereich zu senken. Die Landesregierung stellt daher im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein attraktives und leistungsgerechtes SPNV-Netz unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen bereit und entwickelt den SPNV kontinuierlich weiter. Soweit möglich und sinnvoll wird im Rahmen der Neuvergabe von SPNV-Netzen der Einsatz von Neufahrzeugen, die in der Regel emissionsärmer sind, gefordert. Der Einsatz von Dieselfahrzeugen auf elektrifizierten Strecken im SPNV soll mittelfristig weiter reduziert werden. Darüber hinaus fördert die Landesregierung die Anschaffung von alternativ angetriebenen Bussen (siehe Antwort zu Frage 7). Die Zuständigkeit für den sonstigen ÖPNV liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 7. Welche Finanzierungsanreize für die Verkehrsgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern werden im Rahmen der Busförderung von der Landesregierung zur Anschaffung von Hybridbussen im ÖPNV eingesetzt und beurteilt sie diese als a) ausreichend oder b) verbesserungswürdig? Zu 7, a) und b) In Mecklenburg-Vorpommern werden Busse für den ÖPNV nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Neubeschaffung von Bussen des ÖPNV in Mecklenburg -Vorpommern (ÖPNV-Bus-Neubeschaffungsrichtlinie - ÖPNV-BusRL) vom 19.12.2012 (AmtsBl. M-V 2013, Seite 105) gefördert. Danach ist der maximale Fördersatz 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 100.000,00 Euro je Fahrzeug. Bei sogenannten alternativen Antrieben beträgt die Förderung bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 130.000,00 Euro je Fahrzeug. Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern wurde für ein Verkehrsunternehmen die Anschaffung eines Busses mit einem alternativen Antrieb für das Jahr 2016 gefördert. Die Höchstfördersumme für Busse mit alternativen Antrieben liegt entsprechend der Richtlinie um bis zu 30 Prozent über der regulären Fördersumme. Dieser Anreiz wird seitens der Landesregierung als ausreichend beurteilt. Drucksache 6/5098 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Welche weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung alternativer Antriebssysteme und der Einrichtung dazugehöriger Infrastruktur plant die Landesregierung in 2016? Das Erleben von Elektrofahrzeugen im Alltag ist ein wesentlicher Schlüssel, um bestehende Vorbehalte hinsichtlich der Alltagstauglichkeit dieser alternativen Antriebsform abzubauen. Nachdem im letzten Jahr die Kampagne „ePendler M-V“ dies speziell in der Gruppe der Pendler unter Beweis stellen konnte, ist für das laufende Jahr eine weitere Kampagne für die Zielgruppe Kleine und Mittelständische Unternehmen sowie Kommunen vorgesehen. Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Finanzierungsinstrumente verwiesen.