Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5101 6. Wahlperiode 04.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfsdeckende Juristenausbildung und ANTWORT der Landesregierung Am 11. Dezember 2015 hat die Justizministerin des Landes Mecklenburg -Vorpommern anlässlich der Verabschiedung des alten und der Einführung des neuen Landgerichtspräsidenten in Rostock die deutlich zurückgehenden Referendarzahlen im Lande als zentrales Problem der Justizverwaltung dargestellt. Bei den letzten Einstellungen seien es jedes Mal etwa 30 Prozent weniger gewesen, aktuell hätten lediglich 17 Referendare eingestellt werden können. Damit sei die notwendige personelle Nachbesetzung im Bereich der Justiz mehr als gefährdet - zumal spätestens Anfang des nächsten Jahrzehnts ein großer Teil der Richterschaft in Pension gehe. Die Justizministerin sagte, man müsse daher in anderen Bundesländern für den juristischen Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern werben. Ein Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen wird aufgrund der Entscheidung der Landesregierung aus dem Jahre 2008 derzeit lediglich in Greifswald angeboten. 1. Aus welchen Gründen geht die Anzahl der Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst so stark zurück? Der Rückgang der Zahl der Referendarinnen und Referendare dürfte unterschiedliche Gründe haben. Insgesamt lässt sich dieser Trend bundesweit in den Flächenländern - in unterschiedlichem Umfang - feststellen und wird unter dem Stichwort „Rätsel der verschwundenen Studierenden“ diskutiert. Drucksache 6/5101 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger im Fach Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Staatsexamen/Erste juristische Prüfung nach einem Höchststand im Jahr 2004 von 770 Studierenden rückläufig entwickelt und hat sich in den Jahren 2013 - 2015 bei ca. 340 - 380 Studierenden jährlich stabilisiert. Ebenso rückläufig ist die Zahl derjenigen, die im Land ihr Studium mit der Ersten Juristischen Prüfung beenden. Während im Jahr 2011 noch 140 Prüflinge bestanden, waren es im Jahr 2015 nur noch 98 Prüflinge, wobei die Durchfallquote relativ gleichbleibend bei einer Größenordnung von einem Drittel lag. Der rückläufige Trend zeigt sich auch bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst: Wurden noch 64 Personen im Jahr 2011 eingestellt, waren es 37 Personen im Jahr 2015. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Landeskinder; dies gilt auch für diejenigen, deren universitäre Ausbildung in anderen Ländern erfolgte. Zu der Frage der Kriterien, die zur Wahl des Ortes des Vorbereitungsdienstes herangezogen werden, gibt es bislang keine belastbaren Daten. In nicht repräsentativen Befragungen im Jahr 2015 haben die Absolventinnen und Absolventen als wichtige Gesichtspunkte die Berufsaussichten im Ausbildungsland sowie die Höhe der Unterhaltsbeihilfe benannt. Die in Mecklenburg-Vorpommern gezahlte Unterhaltsbeihilfe in Höhe von monatlich 950 Euro ist bundesweit am geringsten; lediglich in Hamburg wird derselbe Betrag gewährt. 2. Wie viele Rechtsreferendare müssten aus Sicht der Landesregierung in den nächsten 15 Jahren jährlich eingestellt werden, um den bestehenden Personalbedarf in Justiz und Verwaltung zu decken? Die Anzahl der Einstellungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Personalbedarf in Justiz und Verwaltung des Landes. Das Referendariat ist Teil der Ausbildung zur Erlangung des Zweiten juristischen Staatsexamens, wodurch erst der Zugang zu sämtlichen volljuristischen Berufen - so auch und gerade außerhalb des öffentlichen Dienstes - eröffnet wird. Es ist deshalb völlig offen, welchen Berufsweg sowohl von der Fachrichtung als auch von der Ortswahl her die Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes einschlagen. Deshalb wird der Personalbedarf an Volljuristinnen und Volljuristen für die Justiz und Verwaltung des Landes durch bundesweite Ausschreibungen bzw. entsprechende Bewerbungen abgedeckt. Zudem lassen sich keine sicheren Aussagen über die länderübergreifende Fluktuation nach Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung treffen. Eine Benennung belastbarer Zahlen ist nach alledem nicht möglich. 3. Warum lässt sich dieser Bedarf nicht mit den an der Universität Greifswald ausgebildeten Juristen decken? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5101 3 4. Was spricht aus Sicht der Landesregierung dagegen, an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock wieder ein Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Staatsexamen anzubieten? Die Einstellung des Staatsexamensstudienganges ist ein Bestandteil umfassender hochschulpolitischer Struktur- und Personalmaßnahmen, die mittlerweile abgeschlossen sind. Im Rahmen der bestehenden Planungen besteht kein Spielraum für die Wiedereinrichtung dieses Studienganges.