Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5102 6. Wahlperiode 04.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In 79 Liegenschaften (Kasernen und Standortübungsplätzen) hat die Bundeswehr nach eigenen Angaben bundesweit Unterbringungsmöglichkeiten für rund 40.930 Flüchtlinge bereitgestellt, in Mecklenburg-Vorpommern an den Standorten Neubrandenburg, Stavenhagen und Schwerin. Täglich sind bundesweit bis zu 9.000 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in der Flüchtlingshilfe tätig, in Mecklenburg-Vorpommern an den Standorten Nostorf-Horst, Stern-Buchholz, Rostock, Stavenhagen und Neubrandenburg. Aufgaben im Bereich der Flüchtlingshilfe gehören nicht zu den originären Aufgaben der Bundeswehr. Sie wird daher für die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder im Rahmen der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes beziehungsweise der §§ 4 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes tätig. 1. Welche Behörden haben die Bundeswehr um Amtshilfe ersucht? Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat um Amtshilfe ersucht. Drucksache 6/5102 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Aufgaben übernimmt die Bundeswehr für diese Behörden konkret? Folgende Aufgaben wurden oder werden übernommen: - Unterstützung bei der Erstaufnahme von Asylbegehrenden an den Standorten Nostorf/ Horst und Stern Buchholz, - Unterstützung bei der Verteilung, Weiterleitung, Verlegung (Bustransfer) von Asylbegehrenden /Asylbewerbern, - medizinisches Erstscreening nach Ankunft von Asylbegehrenden, - Unterstützung von Asylbegehrenden/Asylbewerbern bei der Unterbringung und Versorgung im Rahmen des Programms „Helfende Hände“. 3. Welche Kompetenzen wurden der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe übertragen? 4. Über welche Weisungsbefugnisse verfügt die Bundeswehr in den einzelnen Einrichtungen? Zu 3 und 4 Es wurden keine Kompetenzen übertragen, somit hatte die Bundeswehr auch keine Weisungsbefugnisse. Alle Handlungen der Bundeswehr erfolgten im Rahmen des Amtshilfeersuchens . 5. Wer übt die Rechts- und Fachaufsicht über die in der Flüchtlingshilfe tätigen Bundeswehrangehörigen aus? Sowohl die Rechts- als auch die Fachaufsicht wurden durch die Behördliche Aufbauorganisation (BAO) „Flüchtlinge“ ausgeübt.