Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5103 6. Wahlperiode 15.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Registrierung als Gewalttäter Sport und ANTWORT der Landesregierung Um gewalttätigen Ausschreitungen bei Sportgroßveranstaltungen entgegenzuwirken , führt das Bundeskriminalamt im Rahmen des INPOL- Systems eine Verbunddatei „Gewalttäter Sport“, in der Informationen über Personen gespeichert werden, die im engen Zusammenhang mit Sportveranstaltungen Straftaten begangen haben oder Adressat einer polizeilichen Maßnahme waren. Gespeist wird die Datei von der Bundespolizei und den Landespolizeien. Mehrere Bundesländer führen ergänzend zu dieser Verbunddatei lokale SKB-Arbeitsdateien, in denen zum Beispiel Informationen zur Fan-Kategorie gespeichert werden. 1. Trifft es zu, dass in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ auch Personen gespeichert werden, die allenfalls am Rande oder gar nicht an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung beteiligt waren? Wenn ja, inwiefern trägt dies aus Sicht der Landesregierung zur Prävention gegen gewalttätige Ausschreitungen bei Sportgroßveranstaltungen bei? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen ohne Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert werden. Drucksache 6/5103 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Gibt es auch in Mecklenburg-Vorpommern eine SKB-Datenbank, ähnlich wie in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Baden- Württemberg? Wenn ja, welche Daten der Betroffenen werden in dieser Datenbank wie lange gespeichert und wer hat Zugriff darauf? In Mecklenburg-Vorpommern wird zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen eine entsprechende Datei geführt. Folgende Daten werden derzeit in den Verfahren geführt: - personenbezogene Daten (Name, Vorname, Spitznamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, ausgeübte Tätigkeit), - Zuordnungen in die relevanten Kategorien, - Zugehörigkeit Fangruppierung, Funktion innerhalb der Gruppe, - bundesweit wirksames Stadionverbot, - Ausschreibungen Datei „Gewalttäter Sport“/Fahndungstreffer Datei „Gewalttäter Sport“, - Lichtbilder, - Identitätsfeststellungen, Ingewahrsamnahmen, Durchsuchungen und sonstige polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen, - Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen inklusive Verfahrensausgänge, - präventiv polizeiliche Maßnahmen, - Telekommunikationsmittel, - genutzte Fahrzeuge. Die gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen werden durch das System automatisch kontrolliert und angezeigt, woraufhin die Löschung manuell erfolgt. Aktuell sind drei sachlich zuständige Polizeivollzugsbeamte der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern auf das Verfahren schreibberechtigt.