Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5106 6. Wahlperiode 18.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Stand der Umsetzung Gerichtsstrukturreform und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Kleine Anfrage bezieht sich in den Fragen 1 und 2 auf bauliche Maßnahmen, die im Zuge der Gerichtsstrukturreform aufgrund des Gerichtsstrukturneuordnungsgesetzes durchgeführt wurden. Das vordringliche Ziel der Gerichtsstrukturreform ist nicht die Einsparung von Kosten, sondern die Schaffung effizienter und zukunftsfähiger Strukturen. Die erforderlichen Aufwendungen für die baulichen Maßnahmen sind im Zusammenhang mit mittel- und langfristig zu erzielenden Einsparungen zu betrachten. Nach der Prognoseberechnung und dem derzeitigen Stand ist die Gerichtsstrukturreform auch finanziell vorteilhaft für das Land. 1. Auf welche Höhe belaufen sich bisher die Umbaukosten in den Gerichtsgebäuden in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Gerichtsstrukturreform (bitte für das Gebäude jedes Amtsgerichts und jeder Zweigstelle separat angeben)? Fertiggestellte und abgerechnete Maßnahmen (Kostenfeststellung) Kostenstand: 31.12.2015 Bezeichnung Standort Adresse Kostenfeststellung (in Euro) Justizzentrum I + II Neubrandenburg Friedrich-Engels-Ring 27.000 Hauptstelle Waren Zum Amtsbrink 28.000 Drucksache 6/5106 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Bezeichnung Standort Adresse Kostenfeststellung (in Euro) Hauptstelle Pasewalk Grünstraße 56.500 Finanzgericht Greifswald Spiegelsdorfer Wende 144.300 Fertiggestellte aber noch nicht schlussgerechnete Maßnahmen Kostenstand: 31.12.2015 Bezeichnung Standort Adresse Kostenschätzung (in Euro) Zweigstelle Demmin Clara-Zetkin-Straße 118.000 Zweigstelle Neustrelitz Töpferstraße 373.500 Zweigstelle Anklam Baustraße 194.000 Grundbuchamt Greifswald Domstraße 6-7 3.047.000 Hauptstelle Greifswald Lange Straße 2a 402.000 Hauptstelle Ludwigslust Käthe-Kollwitz-Straße 487.000 Zweigstelle Parchim Moltkeplatz 374.200 Noch in Umsetzung befindliche beziehungsweise nicht abgeschlossene Maßnahmen Kostenstand: 31.12.2015 Bezeichnung Standort Adresse Kostenschätzung (in Euro) Justizzentrum Stralsund Frankendamm (Teilsumme) 1.085.000 Zweigstelle Grevesmühlen Bahnhofstraße 253.000 2. Wie werden die Kosten noch geplanter Umbaumaßnahmen in den Gerichtsgebäuden in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Gerichtsstrukturreform eingeschätzt (bitte für das Gebäude jedes Amtsgerichts und jeder Zweigstelle separat angeben)? Geplante Maßnahmen Kostenstand: 31.12.2015 Bezeichnung Standort Adresse Kostenschätzung (in Euro) Hauptstelle Stralsund Bielkenhagen 119.000 Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen geplant (siehe zum Beispiel Landtags-Drucksache 6/4192 für den Standort Bergen und Landtags-Drucksache 6/4194 für den Standort Ludwigslust (Zuführbereich)), die jedoch nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gerichtsstrukturreform stehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5106 3 3. Inwieweit gibt es in den Amtsgerichten mit Zweigstelle Abweichungen der aktuellen Verteilung der richterlichen Geschäfte von den ursprünglichen Vorgaben der Zweigstellenverordnung des Justizministeriums vom 15. Januar 2015? Für die richterlichen Geschäfte ist durch die Präsidien der Amtsgerichte (AG) Neubrandenburg, Waren (Müritz) und Pasewalk für das Geschäftsjahr 2016 Abweichendes von der Zweigstellenverordnung - ZweigstVO M-V vom 15. Januar 2014 geregelt worden: - AG Neubrandenburg: Die Zweigstelle Demmin ist auch für Strafsachen gegen Erwachsene, Bußgeldsachen gegen Erwachsene und Zivilsachen zuständig. - AG Waren (Müritz): Für Schöffensachen gegen Jugendliche/Heranwachsende ist die Zweigstelle Neustrelitz nicht mehr zuständig. - AG Pasewalk: Für Betreuungssachen, die die Stadt Ueckermünde betreffen, ist das AG Pasewalk zuständig. 4. Wie hat sich in den jeweiligen Jahren seit 2013 die Zahl der bei den Amtsgerichten eingegangenen Beschwerden gegen Mitarbeiter oder die Tätigkeit der Amtsgerichte entwickelt (die Entwicklung bitte quartalsweise darstellen)? Die quartalsweise Entwicklung der eingegangenen Beschwerden bei den Amtsgerichten des Landes gegen Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter oder die Tätigkeit der Amtsgerichte seit 2013 stellt sich wie folgt dar: Amtsgerichte Mecklenburg-Vorpommern Jahr 2013 I. Quartal 153 II. Quartal 143 III. Quartal 148 IV. Quartal 152 gesamt 596 Jahr 2014 I. Quartal 166 II. Quartal 151 III. Quartal 167 IV. Quartal 160 gesamt 644 Jahr 2015 I. Quartal 162 II. Quartal 193 III. Quartal 178 IV. Quartal 153 gesamt 686