Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5107 6. Wahlperiode 04.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Aktueller Sachstand zur beantragten Deponie Ramelow und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Planfeststellungsverfahren für die Zulassung der geplanten Deponie Ramelow ist nicht abgeschlossen. Insofern stellen die hier getätigten Ausführungen den derzeitigen Verfahrensstand dar. Es können und werden sich mit Fortgang des Planfeststellungsverfahrens Änderungen und Abweichungen ergeben. 1. Sehen die Landesregierung und die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern- Greifswald den Bedarf für die durch den Antragsteller Firma Güstrower Kies- und Mörtel GmbH beantragte Abfallmenge der Schadstoffklasse 1 als gegeben an? 2. Konnte der Antragsteller die beantragte Abfallmenge im bisherigen Verfahren über einen von der Landesregierung im Jahre 2015 aktuell überprüften Bedarfsnachweis belegen? Zu 1 und 2 Der Bedarfsnachweis für Abfälle zur Beseitigung auf einer Deponie der Klasse I befindet sich beim StALU Mecklenburgische Seenplatte in der Prüfungsphase. Die Unterlagen zum Bedarfsnachweis wurden während des Verfahrens mehrfach geändert. Der jetzt vorliegende Bedarfsnachweis geht von DK I-Abfällen in Höhe von 39.000 bis 45.000 Megagramm pro Jahr (Mg/a) aus. Drucksache 6/5107 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hoch ist die freie Kapazität der Deponie Rosenow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für Abfälle der Schadstoffklasse 1? Die Deponie Rosenow verfügte zu Beginn des Jahres 2014 über eine Restkapazität von 2,78 Mio. Mg. Es handelt sich um eine Deponie der Klasse II, die für die Beseitigung höher belasteter Abfälle vorgesehen ist. Dies sind in erster Linie vorbehandelte Siedlungsabfälle (Hausmüll). Hochgerechnet bis zum Jahr 2021 werden für die Ablagerung der in Mecklenburg -Vorpommern anfallenden mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle, die auf einer Deponie der Klasse II zu beseitigen sind, Kapazitäten in der Größenordnung von 1,6 Mio. Mg benötigt. Es verbleiben somit noch erhebliche Kapazitäten für die Beseitigung anderer Abfälle. Der Betreiber der Deponie Rosenow hat bestätigt, jährlich bis zu 50.000 Mg Abfälle annehmen zu können, die gemäß Deponieverordnung (DepV) auf einer Deponie der Deponieklasse I zu beseitigen wären. 4. Welche Träger öffentlicher Belange sind von der federführenden Genehmigungsbehörde, dem STALU MS, um Stellungnahme im Deponieantragsverfahren gebeten worden? Nachfolgende Behörden und sonstige Beteiligte wurden im Verfahren als Träger öffentlicher Belange einbezogen: - Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V - Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V - Landesforst M-V - Amt für Raumordnung und Landesplanung - Bergamt Stralsund - Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege - Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Landkreis Vorpommern-Greifswald - Forstamt Neubrandenburg - Straßenbauamt Neustrelitz - Amt Friedland - Amt Anklam-Land - Landesjagdverband M-V e. V. - Landesanglerverband M-V e. V. - Bauernverband Mecklenburg Strelitz e.V. - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. - Wasser- und Bodenverband „Mittlere Peene/Untere Tollense“ - Wasser- und Abwasser-Zweckverband Friedland - E-ON-Edis, Regionalbereich Altentreptow - Telekom Deutschland GmbH - DEGES GmbH Berlin - NABU M-V - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5107 3 5. Ist es zutreffend, dass die Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nicht mit in das Verfahren einbezogen wurde? Nein, das ist nicht zutreffend. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde sowohl zu den zuerst vorgelegten Antragsunterlagen als auch zu den nachgereichten Antragsunterlagen (Staub- und Lärmgutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Artenschutzfachbeitrag und der Änderung der Abwasserbeseitigung) zur Stellungnahme aufgefordert. 6. Die ab dem 04.01.2016 öffentlich ausliegenden Antragsunterlagen enthalten keine Aussagen, wie und wo das anfallende Deponiesickerwasser in welcher Anlage entsorgt werden soll. Damit haben die von den Deponieplänen betroffenen Anwohner/Gemeinden keine Möglichkeit , nachvollziehen zu können, ob die anfallenden Abwässer behördlich kontrolliert entsorgt werden. Sind die ausliegenden Antragsunterlagen somit unvollständig? Infolge der Bearbeitung der Einwendungen und der Ergebnisse des Erörterungstermins hat die Antragstellerin mit Schreiben vom 03.09.2015 das Konzept der Sickerwasseraufbereitung geändert. Die Prüfung dieser Änderung und ihrer Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren zur Deponie Ramelow erfolgt in Zusammenarbeit mit den unteren Wasserbehörden der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald. Sie ist noch nicht abgeschlossen. 7. Ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für eine Indirekteinleitergenehmigung des Deponiesickerwassers für die beantragte Deponie Ramelow durch die zuständige Behörde dem STALU Mecklenburgische Seenplatte vorgesehen? Wenn nicht, warum nicht? Nein, ein separates wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Behandlung des Deponie-Sickerwassers aus Ramelow in der Sickerwasseraufbereitungsanlage der Deponie Stern ist aus wasserrechtlichen Gründen nicht erforderlich.