Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5112 6. Wahlperiode 08.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Erhalt der Arbeitsplätze bei Baltic Elektronik in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen und ANTWORT der Landesregierung Das Unternehmen Baltic Elektronik GmbH in Grevesmühlen ist Anfang Dezember 2015 an die Lübecker Firma Prettl Electronics Lübeck GmbH verkauft worden. Mit dem Verkauf drohen die Aufgabe des Standortes in Mecklenburg-Vorpommern und damit der Verlust von zurzeit ca. 120 Arbeitsplätzen. Der Betriebsrat hat ein alternatives Konzept vorgelegt, das unter anderem darauf abzielt, den Standort in Nordwestmecklenburg zu erhalten bzw. neu aufzubauen. Ob dieses Vorhaben bzw. die Übernahme mittelfristig eine Chance auf Verwirklichung hat, dürfte auch davon abhängen, inwieweit dieser Prozess von der Landesregierung unterstützt werden kann und tatsächlich auch unterstützt wird. 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung bezüglich des Verkaufes von Baltic Elektronik in Grevesmühlen und über mögliche vereinbarte Standortsicherheit und Beschäftigungsgarantien? Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer sind der Landesregierung nicht bekannt. Drucksache 6/5112 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Mit welchem Ziel führt die Landesregierung gegebenenfalls zurzeit Gespräche mit dem Erwerber von Baltic Elektronik? Die Landesregierung führt derzeit Gespräche mit dem Erwerber mit dem Ziel der Ansiedlung eines führenden EMS-Dienstleisters (Electronic Manufacturing Services) in Mecklenburg- Vorpommern. 3. Inwieweit ist der Landesregierung das Alternativkonzept des Betriebsrates der Baltic Elektronik bekannt oder durch den neuen Eigentümer bekannt gemacht worden und wenn ja, wie bewertet sie dieses? Das Konzept des Betriebsrates ist der Landesregierung bekannt. Die vom Betriebsrat vorgesehenen Fördersätze sind beihilferechtlich unzulässig. 4. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung, sich mit dem Betriebsrat des Unternehmens bezüglich der Übernahme und der Perspektive des Unternehmens informieren zu lassen? Wenn nicht, warum nicht? Eine Information durch den Betriebsrat hat stattgefunden. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Um- und gegebenenfalls Ausbau des Unternehmens am Standort Nordwestmecklenburg zu fördern und damit ca. 120 Industriearbeitsplätze im Land bzw. im Landkreis Nordwestmecklenburg zu erhalten? Die Landesregierung ist bereit, eine Investition des Unternehmens in Mecklenburg- Vorpommern zu begleiten. 6. Welche Gründe sprechen gegebenenfalls gegen eine Förderung durch die Landesregierung? Gegenwärtig sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Förderung sprechen.