Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5116 6. Wahlperiode 04.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und ANTWORT der Landesregierung In der Richtlinie zur ergänzenden Gewährung von Darlehen für Vorhaben gemäß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 13. Dezember 2010) heißt es unter Punkt 3.1: „Als überregional ist in der Regel ein Absatz außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt, anzusehen.“ Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Kleine Anfrage mit der Drucksache 6/134 vom 7. Dezember 2011. 1. Wie viele Unternehmen profitierten seit der Antwort der Landesregierung auf oben bezeichnete Kleine Anfrage von der Verwaltungsvorschrift „GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm“ (bitte jahrweise aufführen und dabei differenzieren nach Anzahl, Branche, Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz)? Von der Verwaltungsvorschrift „GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm“ profitierten seit der Kleinen Anfrage 6/134 zwei Unternehmen. Diese sind nachfolgend aufgelistet: Jahr Anzahl Branche Mitarbeiter Jahresumsatz in Euro 2012 1 Tourismus 110 8.881.000 2014 1 Tourismus 99 5.235.000 (geplant) Drucksache 6/5116 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Auffassung, der zufolge jene Firmen, die für den regionalen Wirtschaftskreislauf von Bedeutung seien, durch die 50-km-Radius-Regelung mit Blick auf die Vergabe von Zuschüssen bzw. Darlehen für Vorhaben gemäß der GA erst gar keine Berücksichtigung fänden? Grundlage für die Fördervoraussetzung des GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramms sind die rechtlichen Grundlagen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Hiernach ist die Überregionalität, das heißt der überwiegend überregionale Absatz zwingende Fördervoraussetzung. Denn die strukturschwachen Regionen sollen dadurch gestärkt werden, dass das Einkommen in der Region durch überregional erzielte Umsätze erhöht wird. Aus dieser Zielsetzung folgt, dass nur Unternehmen mit überwiegend überregionalem Absatz Berücksichtigung finden können. Entsprechend regelt Punkt 3.1 der Richtlinie zum GA-Ergänzungsfinanzierungsprogramm die Überregionalität als Fördervoraussetzung. 3. Ist im Sinne von Frage 2 eine Überarbeitung der Richtlinie geplant (Antwort auch bei Verneinung bitte begründen und bei Bejahung den Zeitraum nennen, innerhalb dessen eine Überarbeitung der Richtlinie vorgenommen werden soll)? Nein. Die Überregionalität (50 km-Radius-Regelung) ist zwingende Fördervoraussetzung bei der Gewährung von Förderungen auf Basis dieser Richtlinie, da sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ steht. 4. Sind mit Blick auf die Richtlinie sonstige Änderungen geplant und wenn ja, welche? Die Richtlinie wird aktuell einer Evaluierung unterzogen, deren Ergebnisse bei der Überarbeitung des Förderansatzes Berücksichtigung finden sollen.