Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5117 6. Wahlperiode 04.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anträge auf Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg- Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Anträge auf „Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu den Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft“ sind bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingegangen? Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg -Vorpommern für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen zu den Kosten der Unterbringung sowie zu Fahrtkosten bei notwendiger auswärtiger Unterkunft vom 01.09.2015 sind 333 Zuschussanträge im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingegangen. 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Anträge wurden positiv beschieden ? Es wurden 193 Anträge positiv beschieden. Drucksache 6/5117 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Auf welche Summe beläuft sich die monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung der Antragsstellerinnen und Antragssteller (bitte nach unter 300,00 €, unter 400,00 € und über 400,00 € angeben)? Brutto- Ausbildungsvergütung unter 300 Euro 300 Euro bis unter 400 Euro 400 Euro über 400 Euro Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller 57 80 17 177 Bei zwei Anträgen liegen bislang keine Informationen zur Brutto-Ausbildungsvergütung vor, da die Antragsteller in diesen Fällen die Antragsformulare der außer Kraft getretenen Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Berufsschülerinnen und Berufsschüler bei notwendiger auswärtiger Unterkunft vom 24. Januar 2013 verwendet haben. In den Antragsformularen dieser Richtlinie sind keine Angaben zur Ausbildungsvergütung vorgesehen. Die Antragsteller wurden in beiden Fällen gebeten, die Informationen zur Ausbildungsvergütung nachzureichen. 4. Auf welche Summe beläuft sich derzeit der gesamte Landeszuschuss der Antragstellerinnen und Antragsteller für das erste Ausbildungshalbjahr des Schuljahres 2015/2016? Die bisherigen Gesamtausgaben belaufen sich auf 69.743,34 Euro.