Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5119 6. Wahlperiode 12.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Krankenstand der Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Die Landesregierung hat ein langfristiges Konzept als Leitfaden zum betrieblichen Gesundheitsmanagement an öffentlichen Schulen entwickelt, nachzulesen unter: http://www.bildung-mv.de/lehrer/lehrergesundheit/. Ziel des Konzeptes ist die Erhaltung und die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten am Arbeitsplatz Schule. Schwerpunkte der Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement sind das betriebliche Eingliederungsmanagement, der technische, medizinische und soziale Arbeitsschutz sowie die betriebliche Gesundheitsförderung . Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 6/3573 und 6/3829 verwiesen. Im betrieblichen Eingliederungsmanagement ist es das Ziel des Arbeitgebers, den Berechtigten nach § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch eine Unterstützung bei der Rückkehr nach einer Arbeitsunfähigkeit in den Arbeitsprozess zu leisten und zu versuchen, künftig eine Arbeitsunfähigkeit zu verhindern oder gegebenenfalls zu minimieren. Beschäftigte mit Behinderungen können dieses Angebot jederzeit nutzen. Drucksache 6/5119 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich der Krankenstand der Lehrkräfte im Schuljahr 2014/2015 entwickelt (bitte getrennt nach durchschnittlicher Falldauer der Arbeitsunfähigkeit der Lehrkräfte und nach Schulamtsbereichen angeben)? Die Daten zum Krankenstand der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden im Rahmen der Statistik zur Krankenstandentwicklung regelmäßig erhoben. Diese Statistik folgt festen periodischen Zeiträumen und wird rückwirkend für das vorangegangene Schuljahr einmal pro Jahr erstellt. Aufgrund dessen liegen für das Schuljahr 2014/2015 noch keine statistischen Daten vor (siehe auch Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3573). 2. Wie viele Lehrkräfte erfüllten im Schuljahr 2014/2015 die Voraussetzungen für ein Gesprächsangebot im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (bitte nach Schulamtsbereichen und Schularten getrennt angeben)? Die Voraussetzung für ein Gesprächsangebot im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist im Schuljahr 2014/2015 von folgender Anzahl an Beschäftigten erfüllt worden: Staatlicher Schulamtsbereich Rostock Staatlicher Schulamtsbereich Neubrandenburg Staatlicher Schulamtsbereich Schwerin Staatlicher Schulamtsbereich Greifswald 377 355 303 358 Eine Trennung nach Schularten kann nicht vorgenommen werden, da diese im Vorfeld des Verfahrens nicht mehr erfasst werden. Eine Erhebung erfolgt erst nach Zustimmung der oder des Berechtigten zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5119 3 3. Wie viele der unter Frage 2 genannten Lehrkräfte haben das Angebot dieser Gespräche im Schuljahr 2014/2015 angenommen (bitte nach Schulamtsbereichen und Schularten getrennt angeben)? Im Schuljahr 2014/2015 haben Beschäftigte das Angebot des Arbeitgebers im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements wie folgt angenommen: Schulart Staatliches Schulamt Rostock Staatliches Schulamt Neubrandenburg Staatliches Schulamt Schwerin Staatliches Schulamt Greifswald eingeleitete Verfahren zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gesamt 49 58 77 90 Grundschulen 9 14 12 15 Förderschulen 8 5 10 16 Regionale Schulen 11 19 26 34 Integrierte Gesamtschule/ Kooperative Gesamtschule 8 5 10 10 Gymnasien/Abendgymnasien 4 11 12 8 Berufliche Schulen 9 4 7 7 4. Wie viele Lehrkräfte sind durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement a) in den Dienst zurückgekehrt, b) haben Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch genommen, c) aus dem Dienst ausgeschieden? Zu a) Zur Rückkehr in den Dienst können keine Angaben gemacht werden, da ein Verfahren im betrieblichen Eingliederungsmanagement bereits vor einer Rückkehr in die Arbeitsfähigkeit enden kann. Über die Dauer des Verfahrens entscheidet allein die Berechtigte oder der Berechtigte. Darüber hinaus nimmt ein Großteil der Beschäftigten im Rahmen der Arbeit dieses Unterstützungsangebot an. Aus diesen Gründen erfolgt keine statistische Erfassung dieser Kennzahl. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 a) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3829 verwiesen. Drucksache 6/5119 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu b) Von den insgesamt 1.393 Lehrkräften als Berechtigte im Schuljahr 2014/2015 haben 274 Beschäftigte Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch genommen. Das entspricht einer Annahmequote von rund 20 Prozent. Zu c) Auf der Grundlage der Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement zwischen den Personalvertretungen und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern werden die Personalakten und Akten im betrieblichen Eingliederungsmanagement voneinander getrennt geführt. Soweit Beschäftigte aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, wird dies im Zusammenhang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement nicht statistisch erfasst. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 c) der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3829 verwiesen.