Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5120 6. Wahlperiode 10.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Notfälle an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung erfasst Daten zu meldepflichtigen Vorfällen von besonderer Bedeutung nach der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns vom 29. Januar 2010. Für das Schuljahr 2015/2016 erfolgt die Ausweisung der meldepflichtigen Vorfälle bis zum 29.01.2016. 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Notfälle an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen seit dem Schuljahr 2012/ 2013 bis zum Schuljahr 2015/2016 (bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Nachstehend finden sich die Tabellenübersichten zur Anzahl der meldepflichtigen Vorfälle insgesamt aufgegliedert nach Staatlichen Schulämtern. Drucksache 6/5120 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Staatliches Schulamt Schwerin: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 20 23 29 3 0 2013/2014 10 26 47 2 0 2014/2015 3 36 36 2 0 2015/2016* 2 14 12 4 0 Staatliches Schulamt Rostock: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 4 4 30 0 0 2013/2014 7 12 14 3 0 2014/2015 1 8 31 0 0 2015/2016* 2 3 10 1 0 Staatliches Schulamt Neubrandenburg: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 5 20 15 0 3 2013/2014 11 13 13 1 0 2014/2015 4 13 27 0 1 2015/2016* 3 6 11 0 0 Staatliches Schulamt Greifswald: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 2 9 14 0 0 2013/2014 10 19 25 0 0 2014/2015 1 17 16 0 0 2015/2016* 1 11 6 1 0 * Stand: 29.01.2016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5120 3 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Notfälle sind a) Gewaltvorfälle und b) Vorfälle von Sachbeschädigungen/Vandalismus (bitte nach Schuljahren getrennt angeben)? Zu 2 a) Gewaltvorfälle Staatliches Schulamt Schwerin: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 15 18 9 2 0 2013/2014 7 23 8 2 0 2014/2015 2 34 8 1 0 2015/2016* 2 12 12 1 0 Gewaltvorfälle Staatliches Schulamt Rostock: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 3 4 2 0 0 2013/2014 3 11 0 2 0 2014/2015 1 7 0 0 0 2015/2016* 1 3 1 0 0 Gewaltvorfälle Staatliches Schulamt Neubrandenburg: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 3 17 3 0 2 2013/2014 8 11 0 0 0 2014/2015 2 13 2 0 1 2015/2016* 3 6 0 0 0 Drucksache 6/5120 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Gewaltvorfälle Staatliches Schulamt Greifswald: Meldepflichtige Ereignisse Schuljahr Förderschule Grundschule Regionale Schule Gymnasium/Integrierte Gesamtschule/Kooperative Gesamtschule Berufliche Schule 2012/2013 2 7 4 0 0 2013/2014 7 13 3 0 0 2014/2015 1 14 4 0 0 2015/2016* 1 10 1 0 0 * Stand: 29.01.2016 Zu 2 b) Vorfälle von Sachbeschädigung/Vandalismus Staatliches Schulamt Schuljahr Schwerin Rostock Neubrandenburg Greifswald Berufliche Schulen 2012/2013 2 3 4 3 0 2013/2014 4 4 2 2 0 2014/2015 3 0 0 1 0 2015/2016* 1 1 1 0 0 * Stand: 29.01.2016 3. Welches sind die fünf häufigsten Arten der Notfälle an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Im Schuljahr 2014/2015 waren 139.982 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen und 28.576 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen in Mecklenburg- Vorpommern. Die häufigsten Meldungen betreffen Vorfälle, bei denen Schülerinnen und Schüler im strafunmündigen Alter von unter 14 Jahren als Täter und Opfer beteiligt sind. Diese Kategorie wurde in 65 Fällen gemeldet. In dieser Kategorie finden sich vorwiegend Schülerinnen oder Schüler, die entweder aufgrund ihrer noch kindlichen Entwicklung oder kognitiven oder sozialkompetenten Einschränkung teilweise impulsiv sind und die Folgen ihres Handelns nur schwer überblicken können. In der Regel reichen pädagogische Maßnahmen, um dauerhafte verhaltensverändernde Wirkungen zu erzielen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5120 5 Die zweithäufigste Kategorie mit 22 Meldungen machen im Schuljahr 2014/2015 erstmalig Übergriffe gegen Lehrkräfte aus. In den drei Schuljahren zuvor wurden zwischen zwei und fünf Vorfällen gemeldet, sodass hier wahrscheinlich von einem veränderten Meldeverhalten der Schulen und Lehrkräfte auszugehen ist. Die dritthäufigsten Vorfälle mit 20 Meldungen finden sich in der Kategorie „Bedrohungen, Mobbing oder Nötigung“, wobei Schülerinnen oder Schüler im strafunmündigen Alter von unter 14 Jahren mit neun Vorfällen vertreten sind. In der vierthäufigsten Kategorie finden sich 16 Meldungen von Propagandadelikten nach § 86a Strafgesetzbuch. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um anonyme Hakenkreuzschmierereien an Schulgebäuden oder Schulmobiliar. Die fünfthäufigste Kategorie bilden Gewaltvorfälle unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern ab dem 14. Lebensjahr mit insgesamt 14 gemeldeten Vorfällen.