Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5122 6. Wahlperiode 18.02.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Medienbildung und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4509 vom 04.11.2015 ergeben sich folgende Nachfragen. 1. Inwieweit ist geplant, die aktuell geltende Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern um die Bereiche Jugendhilfe und Arbeit mit den Flüchtlingen und Senioren zu erweitern? a) In welchem Umfang finden sich auch diese Themen in der Medienbildung wieder? b) Inwiefern ist eine Zwischenevaluation der aktuell geltenden Kooperationsvereinbarung vor 2018 geplant (um so die notwendigen Schritte in die Haushaltsaufstellung 2018/2019 einleiten zu können)? Die aktuell geltende Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz in Mecklenburg Vorpommern schreibt die Ergebnisse der beiden vorangegangenen Vereinbarungen fort. Diese Kooperationsvereinbarung verpflichtet bereits jetzt die Vertragspartner, allen Menschen in unserer Gesellschaft, das heißt auch allen in Mecklenburg-Vorpommern lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Menschen mit Migrationshintergrund , die Möglichkeit zu bieten, sich umfangreiches Wissen über heutige Medien anzueignen und ihre Kompetenzen hierbei kontinuierlich weiterzuentwickeln. Insofern sind die Bereiche der Jugendhilfe und auch der Seniorinnen und Senioren bereits integrativer Bestandteil der Kooperationsvereinbarung und haben jeweils herausgehobene Bedeutung (vergleiche Ziffer IV Punkt 2 c Absatz 2 und Ziffer IV Punkt 5). Drucksache 6/5122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In der Kooperationsvereinbarung ist festgehalten, dass dem Kabinett im Jahr 2018 ein Erfahrungsbericht vorzulegen ist. Es ist nicht vorgesehen, bis zu diesem Zeitpunkt die Kooperationsvereinbarung zu erweitern. Zu a) Die Medienbildung ist untrennbar mit der Medienkompetenzentwicklung verbunden. Medienpädagogische Erziehung und Bildung, verstanden als altersgerechte pädagogische Vermittlung von Kenntnissen, Kompetenzen und Fähigkeiten im Umgang mit klassischen wie modernen Medien beginnt im Vorschulalter und setzt sich über alle Altersstufen hinweg fort. Ein ausgewiesener Schwerpunkt der aktuellen Kooperationsvereinbarung ist unter anderem die Medienbildung Älterer. Der Bedarf an generationsübergreifenden Bildungsmaßnahmen ist unstreitig. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es daher, durch geeignete Beratungsstruktur der älteren Generation den Umgang mit digitalen Medien sowie den Zugang zu entsprechenden Dienstleistungsangeboten, insbesondere des Gesundheitssektors, zu ermöglichen. Hinsichtlich der Ausbildung von Flüchtlingskindern konzentriert sich diese derzeit auf die Grundausbildung für Deutsch als Zweitsprache. Zu b) Eine Zwischenevaluation ist nicht vorgesehen. Jedoch werden in der Arbeitsgruppe der Kooperationspartner regelmäßig die durchgeführten Projekte und Angebote besprochen, so dass ein intensiver Austausch der Kooperationspartner besteht. Die Haushaltsaufstellung 2018/2019 wäre von einer solchen Zwischenevaluation zudem nur mittelbar betroffen, da die Kooperationspartner die entstehenden Kosten aus ihren jeweils eigenen Haushalten zu tragen haben (vergleiche auch Antwort auf Frage 2). 2. Wie viele Gelder erhalten die jeweiligen Kooperationspartner für Projekte und sonstige Angebote der Medienbildung, die in der Antwort zu Frage 2 in Drucksache 6/4509 benannt sind, aus dem Landeshaushalt? Unter der Ziffer V der oben genannten Kooperationsvereinbarung ist hinsichtlich der Kosten Folgendes vereinbart worden: „Jeder Vertragspartner trägt die ihm durch die Kooperationsvereinbarung entstehenden Kosten selbst nach Maßgabe seines jeweiligen Haushaltes. Bei gemeinsamen Projekten soll hierbei eine Abstimmung zwischen den Vertragspartnern erfolgen.“ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5122 3 Vonseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind folgende Gelder bereitgestellt worden: Je circa 2.000 Euro für die drei zweitägigen Veranstaltungen „Multiplikatorenfortbildung zu Internetsicherheit und Kinder-/Jugendmedienschutz für schulische Lehrkräfte“ im Schuljahr 2015/2016 und circa 5.000 Euro für die dazugehörige „Fresh-up-Tagung für schulische Lehrkräfte“ am 25.02.2016. Der Rostocker Verein „Prävention 2.0 e. V.“ hat für sein Projekt „Recht und Unrecht im Internet - Kinder als Täter und Opfer“ im Jahr 2015 5.430,00 Euro durch den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung erhalten. Im Jahr 2016 wurden für das Projekt 5.330,00 Euro nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Kriminalitätsvorbeugung bewilligt. Durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk „Medienaktiv M-V“ 1.500,00 Euro und im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zum Projekt „Medienscouts MV“ 3.500,00 Euro für 2015 bereitgestellt. Die gleichen Geldbeträge stehen auch für 2016 zur Verfügung. Das Zentrum für Praxis und Theorie in Güstrow Schabernack erhält im Rahmen eines Vertrages jährlich 372.000 Euro für die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Kinder- und Jugendhilfe. Unter anderem konnten so Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Fachkräfte der Jugendhilfe zu Multiplikatoren ausgebildet werden. Themen der Schulung waren Datenschutz als Menschenrecht, Urheberrecht und Medienkompetenzentwicklung. Die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern wird jährlich durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales mit finanziellen Mitteln in Höhe von 270.000 Euro unterstützt. Die Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Erzieherinnen und Erziehern sowie von Eltern im Bereich der Medienbildung und Medienkompetenzentwicklung ist ein wesentlicher Bestandteil der Suchtprävention. Das Ausrichten von Fortbildungsveranstaltungen ist somit eine Kernaufgabe der Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Mecklenburg- Vorpommern. Diese werden daher nicht explizit speziell ausgewiesen. Um eine kompetente Medienausbildung in Schulen zu unterstützen, wurde darüber hinaus der Schulversuch „Auf dem Weg zur Medienschule“ durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wie folgt gefördert: Träger/Kooperationspartner Projekt/Angebot Jahr Förderung in Euro Landesarbeitsgemeinschaft Medien Mecklenburg- Vorpommern e. V. Auf dem Weg zur Medienschule - bildungspartnerschaftliche Schulentwicklung 2014 20.0000 Auf dem Weg zur Medienschule - bildungspartnerschaftliche Schulentwicklung 2013 24.000 Auf dem Weg zur Medienschule - bildungspartnerschaftliche Schulentwicklung 2012 12.000 Drucksache 6/5122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern erhält vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern rund 23.500 Euro jährlich für die Durchführung der Projekte Medienscouts MV (zwei Ausbildungswochenenden und ein Update-Treffen jährlich), für das Projekt „TEO Protect Privacy“ für über 100 Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen einmal jährlich, zwei bis drei Ganztagsschulungen in Güstrow, für das Projekt Schabernack für Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und Fachkräfte der Jugendbildung jährlich (vergleiche auch Antwort oben), für Schulungen von Erzieherinnen und Erziehern auch in Ausbildung (mindestens zweimal jährlich rund 20 Unterrichtseinheiten ), für Elternarbeit im gesamten Land sowie für die Netzwerkarbeit des Medienaktiv M-V (zwei Fachtagungen jährlich und diverse Veranstaltungen, bei denen das Netzwerk vertreten ist, zum Beispiel Kinderschutztagung). Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern sowie das Landeskriminalamt Mecklenburg- Vorpommern unterstützen die Medienscouts MV sowie das Medienaktiv M-V ebenfalls finanziell und personell. Alle Partner der Projekte sowie die Initiatoren des Netzwerkes Medienaktiv M-V unterstützen die Projekte durch geldwerte Anteile wie beispielsweise personelle Unterstützung. Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern erhält keine Mittel aus dem Landeshaushalt. Sie finanziert sich und ihre Projekte und Angebote zur Medienbildung durch die Rundfunkbeiträge . 3. Wie und mit welchem Ergebnis wurde das Landesmodellprojekt „Wie Kinder über Medienpädagogik die Welt erfahren“ bewertet und evaluiert? a) Wie und in welcher Höhe wurde das Projekt seitens des Landes gefördert (bitte Auflistung nach Jahren angeben)? b) Warum wurde die Förderung seitens des Landes eingestellt? In den Kindertageseinrichtungen der Kita gGmbH Schwerin wirkt das Projekt heute noch nach und die Software wird nach wie vor zur Umsetzung der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen genutzt, um in den einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereichen visuell und/oder mittels Audio unterstützend zu wirken. Die Medienerziehung nach dem Leitbild des kompetenten Kindes ist hier präventiv ausgerichtet. Kinder sollen unter anderem befähigt werden, kompetent und verantwortungsbewusst mit diesem Medium umzugehen. Das Projekt wurde nicht evaluiert. Zu a) Die Landesförderung betrug im Jahr 2008 40.680,00 Euro und im Jahr 2009 30.510,00 Euro. Zu b) Das Projekt hatte eine Laufzeit von zwei Jahren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5122 5 4. Wer ist seitens der Landesregierung für die Koordinierung der Angebote /Projekte/ Netzwerke federführend zuständig? Die Koordinierung der Angebote/Projekte/Netzwerke erfolgt in der regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe der Kooperationspartner, eine federführende Zuständigkeit seitens der Landesregierung gibt es nicht. Die Kooperationspartner sind für die Durchführung der Projekte und Angebote selbst zuständig und finanzieren diese aus dem jeweils eigenen Haushalt. Für jede der zu bildenden internen Arbeitsgruppen ist die Federführung wie folgt vereinbart: - Vernetzende Arbeit: Federführung bei der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, - Stärkung der Medien- und Vermittlungskompetenz von Familien, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften: Federführung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (für die Schulungen der Medienbildung liegt die Federführung jedoch beim Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, für die Schilf-Tagungen (schulinterne Lehrerfortbildung) beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern), - Digitale Schule: Für die Bildungsinhalte (zum Beispiel digitales Unterrichtshilfenportal oder Medieneinsatz in pädagogischen Prozessen) liegt die Federführung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die IT-Schulausstattung obliegt den Schulträgern (Kommunen). Das Ministerium für Inneres und Sport hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kommunalen Landesverbände und weiterer Kooperationsträger initiiert, um geeignete Medienstandards auszuarbeiten, - Kinder- und Jugendmedienschutz: Zusammenarbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, - Stärkung der Medienbildung für Ältere: Zusammenarbeit des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern. Das Netzwerk Medienaktiv M-V sowie die damit verbundenen Projekte und Angebote (vergleiche Antwort zur Frage 2 sowie Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4509) koordiniert sich eigenverantwortlich durch die Initiatoren des Netzwerkes: - Kompetenzzentrum und Beratungsstelle für exzessive Mediennutzung und Medienabhängigkeit Schwerin, - Landeskoordinierungsstelle für Suchtvorbeugung Mecklenburg-Vorpommern, - Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern, - Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern, - Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, - Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern sowie die zahlreichen Vereine, Einrichtungen und Institutionen der außerschulischen Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern nimmt dabei eine federführende Rolle in der Koordination des oben genannten Projektes ein. In Bezug auf die praktische Umsetzung aller genannten Projekte, Initiativen und Arbeitsgruppen geschieht dies aus der Zusammenarbeit der Mitglieder und Partner des Netzwerkes Medienaktiv M-V. Drucksache 6/5122 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 5. Inwiefern sieht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aufgrund von § 1 Abs. 3 und 4 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V Möglichkeiten, den Bereich der Medienbildung in der Bildungskonzeption der 0 - 10-Jährigen verbindlich zu verankern? Auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern wird am 26.02.2016 die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe Medienbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung stattfinden. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, die Medienbildung unter Berücksichtigung der besonderen alters- und entwicklungsspezifischen Bedürfnisse von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu diskutieren und entsprechende Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Wie diese Empfehlungen in die pädagogische Praxis implementiert werden, ergibt sich aus den Ergebnissen der genannten Arbeitsgruppe. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit die Bildungskonzeption zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls anzupassen ist.