Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5137 6. Wahlperiode 23.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Gefährdungsbeurteilungen als zentrales Element des betrieblichen Gesundheitsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung „Die Gefährdungsbeurteilung - Das Zentrale Präventionsinstrument des Arbeitsschutzes“. Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dadurch wird sichergestellt, dass Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb wirksam und zielgenau durchgeführt werden . Dazu müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden sowie die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das gilt für alle Betriebe , unabhängig von der Beschäftigtenzahl. (Quelle: Internetpräsentation des LAGuS M-V; Stand: 28.01.2016) Diese Kleine Anfrage ergänzt die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/2704 vom 05.03.2014 bzw. schreibt diese fort. Drucksache 6/5137 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Inwieweit wurden für die GDA-Periode 2013 bis 2018 die drei Ziele und die daraus resultierenden drei Arbeitsprogramme entsprechend den Angaben in der Kleinen Anfrage und Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/2704 wie ausgeführt beschlossen? a) Wo wurde die Vereinbarung der obersten Landesbehörde mit der Gemeinsamen Landesbezogenen Stelle (GLS) veröffentlicht bzw. wo ist diese einsehbar? b) Inwieweit bzw. in welcher Art und Weise erfolgte die Aufteilung der Betriebe zu den einzelnen Programmen? Die für den Zeitraum 2013 bis 2018 genannten drei Ziele (Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes; Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich; Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung) wurden in jeweils drei Arbeitsprogramme gefasst und sind derzeit in der Umsetzung. Zu a) Die Umsetzungsvereinbarungen über die Durchführung der einzelnen Arbeitsprogramme der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA-Arbeitsprogramme) können im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Abteilung 3 „Gesundheit“ eingesehen werden. Zu b) Die Aufteilung der Betriebe für das GDA-Arbeitsprogramm ORGA (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) erfolgt über das RSA-Modul (risikogesteuerte Aufsichtstätigkeit ) des IFAS (Informationssystem für den Arbeitsschutz). Eine Festlegung auf bestimmte Wirtschaftsklassen wurde nicht getroffen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Betriebslisten generiert und in Abstimmung mit den Vorgesetzten die Betriebe festgelegt, die aufzusuchen sind. Bei dem GDA-Arbeitsprogramm Psyche erfolgt keine Festlegung der Betriebsbesuche auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten. Dennoch werden bestimmte Betriebe schwerpunktmäßig aufgesucht, bei denen voraussichtlich die Themenfelder "Gestaltung der Arbeitszeit" und "traumatisierende Ereignisse" von Bedeutung sind. Das ist auf die thematischen Vertiefungen des GDA-Programmes Psyche ("Arbeitszeit" und "traumatische Ereignisse") zurückzuführen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5137 3 Für das GDA-Arbeitsprogramm MSE (Muskel-Skelett-Erkrankungen) gab es konkrete Vorgaben für die Betriebsauswahl: Die GDA-Arbeitsprogrammleitung gab die Wirtschaftsbranchen in einer „Tabellarische(n) Übersicht belasteter Branchen und zugehöriger Berufe/Tätigkeiten für den Kernprozess“ vor. Ausgehend von diesen Branchenvorgaben wurden folgende Branchen ausgewählt: Wirtschaftsklassennummer Wirtschaftsklasse 2 Forstwirtschaft 10.1 Schlachten und Fleischverarbeitung 24 Metallerzeugung und -bearbeitung 28 Maschinenbau 43.2 Bau/Bauinstallation 49.4 Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransport 85.1 Vorschulische Kinderbetreuung Ein direkter Ausschluss anderer Wirtschaftsklassen erfolgt jedoch nicht. Hat eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Betriebe zu betreuen, die anderen Wirtschaftsklassen angehören, aber ebenfalls Gefährdungen im Hinblick auf Muskel-Skelett-Erkrankungen aufweisen, können auch in diesen Betrieben Besichtigungen und Untersuchungen zum GDA-Arbeitsprogramm MSE erfolgen. Bei der Auswahl der Betriebe ist weiterhin auf die Betriebsgröße zu achten: Mindestens 10 %: Betriebe mit unter 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Maximal 10 %: Betriebe ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rest: zwischen 20 bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Nach Branchenauswahl und Betriebsgrößenvorgabe erfolgt die Auswahl der Betriebe durch Zufallsprinzip und risikobasiert. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Umsetzung von Paragraph 5 Arbeitsschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, der Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet ? 314 Betriebe wurden in den Jahren 2014 und 2015 mit dem GDA-Arbeitsprogramm ORGA überprüft. Eine erste Auswertung hat die folgenden Ergebnisse gebracht: ja prozentualer Anteil nein prozentualer Anteil Gefährdungsbeurteilung 215 68 99 32 Diese Daten sind nur ein erster Anhaltspunkt, über deren Repräsentativität kann noch keine Aussage getroffen werden. Drucksache 6/5137 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Anwendung von Gefährdungsbeurteilungen, die psychische Belastungen einschließen, bei im Land tätigen Unternehmen? Im Rahmen des GDA-Arbeitsprogramms Psyche wird derzeit der aktuelle Stand bezüglich der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen in Form von Betriebsbesuchen erhoben. Der Kernprozess des Arbeitsprogramms, das heißt die Betriebsbesuche , hat im 4. Quartal 2015 begonnen. Momentan liegen noch keine belastbaren Daten über die Anwendung von Gefährdungsbeurteilungen, die psychische Belastungen einschließen , bei den im Land tätigen Unternehmen vor. Entsprechende Angaben liegen erst zum Abschluss des GDA-Arbeitsprogramms im Jahr 2018 vor. 4. In welchen Branchen in Mecklenburg-Vorpommern waren Gefährdungsbeurteilungen in den Jahren 2011 bis 2015 eher selten verbreitet ? Eine branchenbezogene Auswertung der Betriebe hinsichtlich des Vorhandenseins von Gefährdungsbeurteilungen existiert nicht. Die Arbeitsschutzverwaltung hat nicht die Verpflichtung, eine Statistik zu Betriebsüberprüfungen hinsichtlich des Merkmals „Gefährdungsbeurteilung “ zu führen. Aus den im gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeitsbericht erstellten Tabellen lassen sich daher spezielle Daten zur Gefährdungsbeurteilung nicht extrahieren. Der aktuelle Tätigkeitsbericht steht unter http://www.lagus.mv-regierung.de/ cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/_Service/Informationsmaterial_und_Formulare/Uebersicht_ Taetigkeitsberichte_Arbeitsschutz/index.jsp zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5137 5 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente bzw. VbE) standen in den Jahren 2011 bis 2015 laut Stellenplan sowie tatsächlich in Anwesenheitsstunden jährlich für die Durchführung von Betriebsbesichtigungen und Beratungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz beim LAGuS zur Verfügung? a) Wie viele Betriebsbegehungen fanden in den Jahren 2011 bis 2015 in Mecklenburg-Vorpommern durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAGuS und der Unfallversicherungsträger statt? b) In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurde in diesem Zusammenhang die Existenz von Gefährdungsbeurteilungen geprüft ? c) In wie vielen Fällen wurde eine Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und wie oft wurde die Erstellung selbiger angeordnet? Kalenderjahr Anzahl der Aufsichtskräfte Vollzeitäquivalente (VZÄ) Beschäftigte mit Berücksichtigung von Teilzeitarbeit (in VZÄ) 2011 75 73,625 2012 75 71,650 2013 69 67,495 2014 75 73,495 2015 71 69,370 Zu a) Die Tabelle 3.1 des Tätigkeitsberichts (http://www.lagus.mvregierung .de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/de/_Service/Informationsmaterial_und_Formulare/ Uebersicht_Taetigkeitsberichte_Arbeitsschutz/index.jsp) gibt Auskunft über die Betriebsbesichtigungen der Arbeitsschutzbehörde. Der Tätigkeitsbericht 2015 wird Ende 2016/ Anfang 2017 zur Verfügung stehen. Die Zahl der Betriebsbegehungen der Unfallversicherungsträger liegt dem LAGuS M-V nicht vor. Zu b) Grundsätzlich werden bei Betriebsbesichtigungen auch die Gefährdungsbeurteilungen überprüft. Die Gefährdungsbeurteilung spielt wegen ihrer Verankerung in zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften selbst bei Besichtigungen, die sich mit speziellen Fachthemen beschäftigen, immer eine Rolle. Das LAGuS führt jedoch keine Statistik darüber, in wie vielen der kontrollierten Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung vorlag. Auch liegt ihm eine solche Statistik nicht vor. Ausnahme sind die Ergebnisse der GDA-Schwerpunktaktion ORGA für 2014/2015. Diese Ergebnisse sind in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Drucksache 6/5137 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu c) Im Allgemeinen werden die Betriebe bei Betriebsbesichtigungen zu ihren gesetzlichen Pflichten zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beraten. Dies trifft auf einen großen Teil der in der Tabelle 4, Spalte 1 des Tätigkeitsberichts vermerkten Beratungen zu. Eine separate Statistik zur Anordnung der Gefährdungsbeurteilung führt das LAGuS M-V nicht, siehe Antwort 6. 6. Mit welchem Ergebnis haben die Arbeitsschutzbehörden welche Maßnahmen (z. B. die Verhängung von Bußgeld) in den Fällen eingeleitet , in denen der Anordnung auf Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nicht Folge geleistet wurde? In der Tabelle 4 des Tätigkeitsberichts sind in den Spalten 16 und 17 die angewendeten Zwangsmaßnahmen (Anordnungen, Anwendung von Zwangsmitteln) sowie in den Spalten 18 bis 20 die Ahndungsmaßnahmen (Verwarnungen, Bußgelder, Strafanzeigen) aufgelistet. Eine Statistik, wie oft der Teilaspekt der Gefährdungsbeurteilung dabei eine Rolle gespielt hat, ist nicht verfügbar. 7. In wie vielen Fällen gingen die Arbeitsschutzbehörden des Landes in den Jahren 2011 bis 2015 konkreten Hinweisen von Beschäftigten, Gewerkschaften, Betriebs- bzw. Personalräten oder des Bürgerbeauftragten zum Fehlen von Gefährdungsbeurteilungen nach? Die Zahl der Anfragen/Anzeigen/Mängelmeldungen (diese werden gemeinsam erfasst) ist der Spalte 12 der Tabelle 4 des Tätigkeitsberichts der Arbeitsschutzbehörde zu entnehmen. Eine Statistik bezüglich des Fehlens von Gefährdungsbeurteilungen wird nicht geführt. Bei der Bearbeitung von Mängelanzeigen ist der Aspekt der fehlenden beziehungsweise nicht ausreichenden Gefährdungsbeurteilung oftmals ein Teilaspekt, der sich erst bei der Überprüfung des Falls ergibt. Ebenso gibt es keine Statistik bezüglich der Herkunft von Hinweisen beziehungsweise Mängelmeldungen, die der Behörde angezeigt wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5137 7 8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2011 konkret ergriffen , um die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bezogen auf die Anwendung von Gefährdungsbeurteilungen zu verbessern ? Mit dem GDA - Arbeitsprogramm ORGA ist eine Methode gefunden worden, welche auf ein besseres Umsetzen der Gefährdungsbeurteilung zielt. Im Wesentlichen soll mit dem Arbeitsprogramm die Anzahl der Betriebe, welche über eine qualitativ hochwertige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung verfügen, gesteigert werden. Die Dokumentation, wie auch die Gefährdungsbeurteilung selbst sind Gegenstand einer arbeitsschutzrechtlichen Besichtigung im Betrieb. Neben dem planmäßigen Umsetzen dieses GDA-Arbeitsprogrammes, welche das Beurteilen der Arbeitsbedingungen fokussiert, wurden keine zusätzlichen Maßnahmen für notwendig erachtet. 2015 wurde der erste Arbeitsschutztag des Landes mit dem Thema „Arbeitsschutz in der Praxis - die Gefährdungsbeurteilung“ erfolgreich durchgeführt. 9. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang kooperierte das LAGuS Mecklenburg-Vorpommern als Arbeitsschutzbehörde des Landes bei den in Frage 8 erfragten Maßnahmen mit anderen Institutionen ? Im Rahmen der Beratungs- und Informationstätigkeit kooperiert das LAGuS mit Betrieben, Sozialpartnern, Kammern und Verbänden. Die Zahlen dieser Tätigkeiten (Beratungen, Vorträge, Informationen) sind den Spalten 1 bis 3 der Tabelle 4 des Tätigkeitsberichts zu entnehmen. Der landesweite Arbeitsschutztag am 17. April 2015 unter dem Motto „Arbeitsschutz in der Praxis - die Gefährdungsbeurteilung“ stieß auf große Resonanz und bot die Gelegenheit, sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitsschutzverantwortlichen (zum Beispiel Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsräte) in den Betrieben auf die Bedeutsamkeit des Themas „Gefährdungsbeurteilung“ hinzuweisen und konkretes Wissen zur Umsetzung zu vermitteln.