Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5143 6. Wahlperiode 18.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Kofinanzierung und Ziele beim Breitbandausbau und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern wurden im Rahmen des Bundesförderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im ersten Call eingereicht? Fristablauf für den ersten Programmaufruf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur war der 31. Januar 2016. Aus Mecklenburg-Vorpommern wurde von den antragsberechtigten Kommunen und Zweckverbänden für 24 Projekte eine Förderung beantragt. Von diesen Projekten werden 211 Gemeinden erfasst. 2. Wie hoch ist die beantragte Fördersumme aller Projekte? 3. Wie hoch wäre prognostisch der Kofinanzierungsanteil des Landes, wenn alle Projekte den Zuschlag erhalten würden (bitte bei mehrere Rechenvarianten die unterschiedlichen Werte angeben)? Zu 2 und 3 Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/5143 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ausgehend von den Ergebnissen eines vorherigen Interessenbekundungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 5 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung) (BAnz AT 20.07.2015 B2) wurde beim Bund für die 24 Projekte eine vorläufige Bewilligung von etwa 251,4 Millionen Euro beantragt. Werden die nach hiesigen Feststellungen überwiegend siebzig- und sechzigprozentigen Förderquoten des Bundes zugrunde gelegt, würde der prognostizierte Kofinanzierungsanteil des Landes für die 24 Projekte bei rund 94,2 Millionen Euro liegen. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass auf Antrag anteilig - in besonderen Einzelfällen auch bis zur vollen Höhe - der Eigenanteil der antragstellenden Kommunen übernommen werden kann, sofern dies mit der Bundesförderrichtlinie vereinbar ist und ein zu bildender Beirat aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung , des Ministeriums für Inneres und Sport und des Finanzministeriums sowie der beiden kommunalen Spitzenverbände hierüber eine entsprechende Einzelentscheidung trifft (siehe die Erläuterung zur Maßnahmegruppe 03 im Kapitel 1102 für das Haushaltsjahr 2016/017). Diese Einzelfallentscheidungen lassen sich gegenwärtig nicht sicher prognostizieren . Ob in den genannten Höhen tatsächlich entsprechende Fördermittel benötigt werden, ergibt sich erst am Ende der Auswahlverfahren gemäß der §§ 5 bis 7 NGA-Rahmenregelung. Diese Ergebnisse fließen sodann in die endgültige Bewilligung ein. Die Landesregierung ist sich einig, dass kein genehmigtes Projekt an einer fehlenden Kofinanzierung scheitern wird. 4. Wie viele Haushalte würden bei Realisierung der Projekte dann über einen breitbandigen Internetanschluss mit mindestens 50/Mbits verfügen ? Nach einer ersten Einschätzung des Breitbandkompetenzzentrums beim Zweckverband Elektronische Verwaltung würden nach einer Realisierung aller Projekte aus dem 1. Programmaufruf etwa 61 Prozent der Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern über einen Anschluss mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) verfügen können. Hinzu kommen die Projekte, die aus dem Kommunalen Investitionsförderungsfonds finanziert werden. Insgesamt ließe sich der Versorgungsgrad auf etwa 65 Prozent der Haushalte steigern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5143 3 5. Welches Ziel hat sich die Landesregierung gesetzt, wieviel Prozent der Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern 2018 über einen breitbandigen Internetanschluss mit mindestens 50/Mbits verfügen sollen? Nach der Digitalen Agenda 2014 - 2017 der Bundesregierung soll bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s erreicht werden. Die Landesregierung hat wiederholt bekundet, dass sie sich dem Ziel der Bundesregierung anschließt und sie dabei unterstützt. Zugleich hat die Landesregierung darauf hingewiesen, dass sie das jetzige Ziel zum einen lediglich als Zwischenschritt begreift und zum anderen die hundertprozentige Versorgung mit diesen Bandbreiten für ein hochambitioniertes Ziel der Bundesregierung hält, dem sich bis zum Jahr 2018 nur angenähert werden kann. Die Fragestellung lässt darüber hinaus unberücksichtigt, dass Antragsteller im Rahmen der Bundesförderung lediglich Kommunen und Zweckverbände sein können. Das Land kann daher nur im Zusammenspiel mit den Zuwendungsempfängern eine möglichst weitgehende Ausschöpfung dieses Breitbandförderprogrammes des Bundes anstreben. Welcher Zielerreichungsgrad bis 2018 erreicht wird, lässt sich daher nicht sicher prognostizieren . Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, die von der Landesregierung nur bedingt beeinflussbar sind. Zu nennen sind etwa die Erfolge der beim Bund beantragten Förderprojekte , die Verfügbarkeit weiterer Bundes- und Landesmittel, der eigenwirtschaftliche Ausbau der Telekommunikationsunternehmen (ohne Fördermittel), die ausreichende Verfügbarkeit von Tiefbauressourcen und der Ausbau der Mobilfunknetze entsprechend den Versteigerungsbedingungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 28. Januar 2015 (Aktenzeichen: BK1-11/003). 6. Welche Position vertritt die Landesregierung gegenüber Vectoring und wie sieht sie dessen technische Entwicklungsmöglichkeiten? Die Landesregierung sieht die Vectoring-Technologie (Glasfaserkabelausbau bis zum Kabelverzweiger und Einsatz aktiver Technik im Kabelverzweiger) als einen denkbaren Baustein, um das Ziel der Bundesregierung nach der Digitalen Agenda möglichst weitgehend erreichen zu können. Sie geht weiterhin davon aus, dass mittel- und langfristig ein möglichst flächendeckender Ausbau mit Glasfasernetzen oder vergleichbaren technischen Übertragungsmöglichkeiten erforderlich sein wird, weil die Entwicklung der Bandbreiten und Datenmengen auch weiterhin als außerordentlich dynamisch eingeschätzt wird. Mit Hilfe von Vectoring wird die Übertragungsgeschwindigkeit in der klassischen Kupfer- Doppelader vom Kabelverzweiger bis zum Kunden (die sogenannte letzte Meile) erhöht. Heute können bereits Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit/s erreicht werden. Drucksache 6/5143 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Durch weitere technische Innovationen zeichnen sich Steigerungen in der Übertragungsgeschwindigkeit ab. Im nächsten Schritt arbeiten die Telekommunikationsunternehmen an der Einführung von Super-Vectoring mit Download-Geschwindigkeiten von bis zu 250 MBit/s. Wird das Glasfaserkabel noch näher an die Haushalte herangeführt, sind zukünftig mit der so genannten G.fast-Technologie Download-Geschwindigkeiten von bis zu 1 Gigabit pro Sekunde möglich. 7. Welche Auffassung hat die Landesregierung bezüglich der Vorhaben der Deutschen Telekom in Bezug auf den Einsatz von Vectoring? Die Erschließung von Gebieten mit Vectoring-Technik ist zunächst eine unternehmerische Entscheidung. Diese Möglichkeit steht auch den Wettbewerbern der Deutschen Telekom AG offen. Wo und in welchem Umfang die Deutsche Telekom AG im eigenwirtschaftlichen Ausbau Vectoring einsetzt, ist der Landesregierung nicht bekannt. In welchem Umfang Vectoring bei mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbauprojekten zum Einsatz kommt, entscheidet sich im Rahmen eines technologie- und anbieterneutralen sowie offenen und transparenten Auswahlverfahrens der Zuwendungsempfänger nach den §§ 5 bis 7 NGA-Rahmenregelung. 8. In welcher Art und Weise kommuniziert die Landesregierung ihre Auffassung zum Thema Vectoring gegenüber den Landkreisen und Gemeinden? Die Landesregierung steht in ständigem Austausch mit den Landkreisen und Gemeinden zu allen Fragen des Breitbandausbaus, einschließlich Vectoring. Hierzu zählen zum Beispiel Gespräche des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung mit den Vorständen der kommunalen Spitzenverbände, gemeinsame Arbeitsgruppen, Workshops, Beratungsgespräche und Informationsveranstaltungen. Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat im Rahmen der verschiedenen Veranstaltungen wiederholt darauf hingewiesen, dass die Landesregierung einen nachhaltigen Breitbandausbau anstrebt und die Landkreise und Gemeinden motiviert, gerade diesem Gesichtspunkt im Rahmen des Ausbaus besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Herren der Verfahren sind jedoch die jeweils fördermittelbeantragenden Kommunen und Zweckverbände. Erst über Auswahl- und Vergabeverfahren werden die wirtschaftlichsten Lösungen und die tatsächlichen Förderhöhen ermittelt. Der Wettbewerb entscheidet also, unter Wertung der Qualitäten und Preise, welches Ausbauprojekt zum Zuge kommt. Hierbei wird im Rahmen der Beratungen durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und das Breitbandkompetenzzentrum beim Zweckverband Elektronische Verwaltung gegenüber den Landkreisen und Gemeinden darauf hingewirkt, dem Aspekt der Nachhaltigkeit eine herausgehobene Stellung einzuräumen.