Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5144 6. Wahlperiode 03.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Strom- und Gassperren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 4 und 6 hat das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung 32 regionale Strom- und Gasnetzbetreiber um Übersendung der nachgefragten Daten gebeten. Lediglich vier Rückmeldungen sind eingegangen. Auf diesen Rückmeldungen basieren die nachfolgenden Antworten. Es lassen sich keine Rückschlüsse auf die Gesamtsituation ziehen. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat zur Beantwortung der Frage 5 die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und die kommunalen Träger (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) um Auskunft gebeten. Drucksache 6/5144 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie vielen Haushalten in Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren 2010 bis 2015 Strom- oder Gassperren per Mahnung angedroht (bitte getrennt nach angedrohten Strom- und Gassperren in Jahrestranchen differenziert nach Landkreisen und kreisfeien Städten und gesamt Mecklenburg-Vorpommern darstellen)? Jahr Mahnung Strom Mahnung Gas 2010 - - 2011 - - 2012 150 84 2013 624 520 2014 328 107 2015 - - Eine Unterscheidung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich, weil die Netzbetreiber die gemeldeten Daten nicht danach differenzieren. 2. Wie vielen Haushalten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Grundversorgung mit Strom und Gas in den Jahren 2010 bis 2015 unterbrochen worden (bitte getrennt nach Strom- und Gassperren in Jahrestranchen differenziert nach Landkreisen und kreisfeien Städten und gesamt Mecklenburg-Vorpommern darstellen)? a) Wie lange dauerten die Unterbrechungen mit Strom und Gas durchschnittlich (bitte nach Strom und Gas getrennt und in Jahrestranchen von 2010 bis 2015 darstellen)? b) In wie viel Prozent der betroffenen Haushalte wohnten zurzeit der Unterbrechung Minderjährige? Jahr Sperrung von Strom Sperrung von Gas 2010 221 7 2011 310 15 2012 291 39 2013 282 23 2014 263 39 2015 211 6 Die in der Tabelle enthaltenen Werte sind die in den Zeiträumen installierten Sperren. Ein Rückschluss auf die betroffenen Haushalte ist nicht möglich, da theoretisch Haushalte mehrfach gesperrt worden sein können. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5144 3 Zu a) Die Angaben zur Dauer der Unterbrechungen sind sehr differenziert. Ein Betreiber meldete, dass der Strom im Schnitt 1 bis 2 Tage unterbrochen wurde und sich Unterbrechungen im Gasbereich über einen längeren Zeitraum erstreckten. Hierbei handelt es sich aber nur um wenige Fälle. Laut einem anderen Betreiber wurde der Strom im Schnitt für 5 bis 10 Tage gesperrt, das Gas hingegen für durchschnittlich 1 bis 2 Tage. Zu b) Die Netzbetreiber haben keine Informationen über die Bewohner der Haushalte. 3. In wie viel Prozent der in Frage 2 genannten Fälle fiel die Unterbrechung in die Monate November bis März? Eine Angabe ist nicht möglich. Zudem ist die Praxis der Netzbetreiber unterschiedlich. So wurde auch mitgeteilt, dass aus sozialer Verantwortung in den Monaten Dezember bis Februar grundsätzlich keine Sperrungen vorgenommen würden. 4. Wie gestaltet sich die Einkommenssituation der in Frage 2 genannten Haushalte (bitte in Jahrestranchen den Anteil der Haushalte, die Sozialleistungen zum Zeitpunkt der Sperre bezogen haben, benennen)? Informationen über die Einkommenssituation der gesperrten Haushalte werden von den Netzbetreibern nicht erhoben. Drucksache 6/5144 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Anträge auf Übernahme von Energieschulden wurden gegenüber den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern gestellt (bitte Angaben für die Jahre 2010 bis 2015 in Jahrestranchen und differenziert nach Landkreisen und kreisfreien Städten und gesamt Mecklenburg -Vorpommern darstellen)? a) Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte prozentual jahrweise von 2010 bis 2015 darstellen)? b) Wie hoch sind im Durchschnitt die Energieschulden, deren Übernahme beantragt wurde (bitte jahrweise von 2010 bis 2015 darstellen )? Zu 5, a) und b) Die Fragen können seitens der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger nicht beantwortet werden, da entsprechende statistische Erhebungen nicht stattfinden. 6. Welche Beratungsmöglichkeiten haben die betroffenen Haushalte, um weitere Strom- und Gassperren zu verhindern? Die Kunden können sich in den Kundencentern und bei den Informationshotlines der Energieversorgungsunternehmen entsprechend beraten lassen. Bevor der Netzbetreiber sperrt, wird in einem mehrstufigen System gemahnt, es werden Ratenzahlungen angeboten und auch die Sperrung angedroht. Betroffene können sich im Falle von drohenden oder bereits vollzogenen Strom- und Gassperren auch an die Beratungsstellen für allgemeine Sozialberatung oder an die Verbraucherzentralen Mecklenburg-Vorpommern wenden. Im Falle einer Schuldnerregelung können Betroffene auch die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Anspruch nehmen. Für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) kommt eine Darlehensgewährung nach § 24 Absatz 1 SGB II in den Fällen in Betracht, in denen ein unabweisbarer Bedarf nicht auf andere Weise gedeckt werden kann (Sperrung der Stromversorgung droht). Vorrangig hat der Leistungsberechtigte eine Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen zu vereinbaren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5144 5 7. Wie steht die Landesregierung zu Forderungen, Strom- und Gassperren grundsätzlich oder zumindest in den Wintermonaten gesetzlich zu verbieten und welche Maßnahmen hat sie gegebenenfalls diesbezüglich in den letzten Jahren ergriffen? Die Landesregierung unterstützt keine gesetzlichen Lösungen zum Verbot von Strom- und Gassperren in den Wintermonaten. Vielmehr weist sie auf die im Sozialgesetzbuch normierte Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte hin und auf die dortigen Möglichkeiten, in Härtefällen individuelle Hilfeleistungen zu gewähren. 8. Welche sonstigen Maßnahmen hat die Landesregierung in den letzten Jahren ergriffen, um die Beratungsstrukturen zu verbessern oder um die Zahl der Strom- und Gassperren im Land zu reduzieren? Die Landesregierung unterstützt die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern bei der Wahrnehmung von Beratungsangeboten ; sie achtet insbesondere darauf, dass solche Dienste und Einrichtungen gleichmäßig und flächendeckend vorgehalten werden.