Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5145 6. Wahlperiode 07.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Betreuung von „Flüchtlingen“ durch Vereine und Initiativen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Vereine und Initiativen stellen Angebote im Bereich der Flüchtlingshilfe, Integrationshilfe und weitere diesbezügliche Hilfsangebote zur Verfügung (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Vereinen bzw. Initiativen und Angeboten auflisten)? Seinem Wesen entsprechend ist das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Initiativen vielfältig und in seiner Breite vonseiten der Landesregierung nicht vollständig übersehbar. Das gilt auch für den Bereich der Flüchtlings- und Integrationshilfe. In den kreisfreien Städten und Landkreisen sind zahlreiche Vereine, Initiativen und Privatpersonen im Bereich der Flüchtlingshilfe und Integrationshilfe meist ehrenamtlich tätig. Darunter werden Angebote außerhalb der durch die Landkreise und kreisfreien Städte zu leistenden Pflichtaufgaben nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern beziehungsweise anderer gesetzlicher Pflichtaufgaben verstanden. Eine Abfrage bei den Kommunen hat ergeben, dass Übersichten über derartige Vereine und Initiativen hierüber nicht beziehungsweise nicht vollständig vorliegen. Für die Landkreise und kreisfreien Städte wird exemplarisch auf die folgenden Internetseiten verwiesen: http://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/ 2037_1986_1.PDF?1454938589 http://www.schwerin.de/?internet_navigation_id=4&internet_inhalt_id=5798 http://www.kreis-vg.de/Leben/F1%C3%BCchtlinge-willkommen-/-Hilfen-f%C3%BCr- F1%C3%BCchtlinge Drucksache 6/5145 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 http://www.lk-vr.de/media/custom/2152_2796_1.PDF?1454938142 http://rathaus.rostock.de/sixcms/detail.php?template=seite_flucht_fragen_de http://www.kreis-lup.de/leben-im-landkreis/fluechtlinge-willkommen/oft-gestellte-fragen/ http://www.nordwestmecklenburg.de/buerger/verwaltung/kreisverwaltung/ fb3_jugend_soziales_bildung_gesundheit/soziales/asyl/ansprechpartner_hilfe.html https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/katasteramt/kartenthemen/ integrationsangebote.html Des Weiteren wird auf die auf der Internetseite der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern - Ehrenamtsstiftung MV einsehbare Übersicht verwiesen: http://www.ehrenamtsstiftung-mv.de/engagement/fluechtlingshilfe/. 2. Auf welche Höhe belaufen sich die dafür anfallenden Kosten im Einzelnen (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Vereinen bzw. Initiativen sowie Leistung auflisten)? Die erfragten Kosten können von der Landesregierung im Einzelnen nicht beziffert werden. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Durch wen werden diese Kosten getragen (bitte rechtliche Grundlagen benennen)? Initiativen und Vereine können sowohl vom Land als auch von den Landkreisen und kreisfreien Städten Unterstützung erhalten. Rechtliche Grundlagen zur Unterstützung von Vereinen und Initiativen sind unter anderem § 44 der Landeshaushaltsordnung von Mecklenburg-Vorpommern (LHO M-V), die Förderrichtlinien des Landes in den Bereichen Kriminalitätsvorbeugung, Sport, Integration und Partizipation von Migrantinnen und Migranten sowie zur Förderung von Familiencoaches, Strukturentwicklungsmaßnahmen, Klein- und Integrationsprojekten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5145 3 4. Auf welcher Grundlage wird in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten darüber entschieden, welcher Initiative bzw. welchem Verein welche Aufgaben im Bereich der oben genannten Leistungen zuerkannt werden? Hierzu liegen der Landesregierung keine näheren Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.