Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5149 6. Wahlperiode 07.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Information und Beratung für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ANTWORT der Landesregierung Es gibt unterschiedliche Gruppen von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie können entsandt oder migriert sein, für längere Zeit oder nur saisonal (Ernte) in andere Staaten pendeln oder Grenzgänger sein, die in einem Land wohnen und in einem anderen arbeiten. Gemeinsam ist allen, dass sie einen Bedarf an mehrsprachiger Information und Beratung haben. Dieser Bedarf umfasst Fragen des deutschen Arbeitsund Steuerrechtes oder der Sozialversicherung. Zudem ergeben sich Fragen aus dem Arbeitsalltag, zum Beispiel im Fall von Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz, beim Auftreten von Arbeitsunfällen oder im Falle von Kündigungen. 1. Wie viele mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren in den Jahren 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern tätig und wie verteilen sich diese auf die in der Vorbemerkung zitierten Gruppen (entsandte, migrierte, saisonal tätige Beschäftigte, Grenzgänger etc.)? Entsprechende Daten werden von der Landesregierung nicht erhoben. Drucksache 6/5149 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie wird in Mecklenburg-Vorpommern dem Anspruch aus Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, Rechnung getragen? Nach Kenntnis der Landesregierung plant die Bundesregierung die Umsetzung der oben genannten Richtlinie bis Mai 2016. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Umsetzung so erfolgt, dass der Zweck der Richtlinie für das Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. 3. Wie schätzt die Landesregierung den Informations- und Beratungsbedarf für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern ein? Die Landesregierung geht davon aus, dass ein solcher Bedarf existiert, auch wenn dessen Quantifizierung nicht möglich ist. Einzelne Fälle in den Medien sind Indiz dafür. Deshalb ist es zu begrüßen, dass im Rahmen des bundesweiten Projektes „Faire Mobilität“ Beratungsstellen insbesondere mit Blick auf mobile Beschäftigte und ihre Bedürfnisse eingerichtet wurden. 4. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit öffentlich geförderte Beratungsstellen für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? a) Wenn ja, wo befinden sich diese und um welche Art der Förderung handelt es sich? b) Wenn nicht, warum gibt es keine? c) Falls es keine gibt, ist die Einrichtung selbiger, gegebenenfalls in Kooperation mit dem DGB oder anderen geeigneten Partnern, angedacht? Zu 4, a), b) und c) In Mecklenburg-Vorpommern existieren gegenwärtig keine öffentlich geförderten Beratungsstellen speziell für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5149 3 5. Hat die Landesregierung in den Jahren 2014 und 2015 Kenntnis von Fällen des arbeits- und sozialrechtlichen Missbrauchs gegenüber mobilen Beschäftigten erlangt? Wenn ja, a) in wie vielen Fällen? b) welche Maßnahmen wurden ergriffen? Zu 5, a) und b) Durch Kontakte mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und aus der Berichterstattung der Presse hatte die Landesregierung Kenntnis über den Fall einer größeren Gruppe von griechischen Arbeitern, deren Unterbringung inakzeptabel war und denen die Entlohnung vorenthalten wurde. Laut Presseberichten erfolgten Klagen vor dem Arbeitsgericht Oldenburg. 6. Gibt es aktuell gedruckte und/oder online verfügbare Informationsmaterialien die mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Landesregierung oder andere Institutionen in Mecklenburg- Vorpommern bereitgestellt werden? a) Wo sind diese abrufbar? b) In welchen Sprachen stehen diese zur Verfügung? Zu 6, a) und b) Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die bundesweiten, nach Branchen spezialisierten Beratungsstellen des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Rahmen des Projekts „Faire Mobilität“, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern in verschiedenen Sprachen über die sie betreffenden Regelungen auf dem Arbeitsmarkt informieren. Auf der Internetseite http://www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen finden sich umfangreiche Informationen auch anderer Institutionen zur Thematik, die unter anderem in den Sprachen Englisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Spanisch, Griechisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowenisch zur Verfügung stehen. Die Erarbeitung eines konkurrierenden eigenen Angebots sieht die Landesregierung nicht als sinnvoll an.