Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Februar 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5153 6. Wahlperiode 25.02.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vectoring und ANTWORT der Landesregierung Das Land bewirbt sich in der ersten Runde des Breitbandförderprogramms des Bundes mit 24 Projekten. 1. Wie viele der eingereichten Anträge haben eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung zum Gegenstand? Von den beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereichten 24 Förderanträgen haben 23 Anträge eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015 (BAnz AT 18.11.2015 B4) zum Gegenstand. 2. Wie viele der eingereichten Anträge haben die Förderung eines Betreibermodells zum Gegenstand? Von den beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereichten 24 Förderanträgen hat ein Antrag ein Betreibermodell gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zum Gegenstand. Drucksache 6/5153 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele der eingereichten Anträge haben die Förderung einer Beratungsleistung zum Gegenstand? Von den beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingereichten 24 Förderanträgen hat kein Antrag Beratungsleistungen zum Gegenstand. Die Förderung von Beratungsleistungen war nicht Gegenstand des „Ersten Aufrufs zur Antragseinreichung - Förderung von Infrastrukturprojekten“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. November 2015. 4. Ist der Einsatz des Vectoring-Verfahrens für die eingereichten Projektgebiete ausgeschlossen? Der Einsatz von Vectoring ist nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ nicht ausgeschlossen. 5. Kann das Vectoring-Verfahren in den Ausschreibungen der Leistungen ausgeschlossen werden? Nein. Siehe auch die Antwort zu Frage 6. 6. Was spricht gegebenenfalls gegen einen Ausschluss des Vectoring- Verfahrens? Der Ausschluss von Vectoring in einem Auswahlverfahren würde der Verpflichtung einer technologie- und anbieterneutralen Auswahl nach Maßgabe von Nummer 5.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit den §§ 5 bis 7 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 (NGA-Rahmenregelung - BAnz AT 20.07.2015 B2) widersprechen. Die Zuwendungsbescheide des Bundes und Landes zur Kofinanzierung werden daher keine Vorgaben enthalten, die Vectoring ausschließen (siehe Antwort zu Frage 4).