Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5154 6. Wahlperiode 15.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nicht verausgabte EU-Fördermittel der Förderperiode 2007 bis 2013 und ANTWORT der Landesregierung In meiner Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3272 habe ich nach den EU-Mitteln gefragt, die unter die n+2-Regelung fallen und bis Ende 2015 verausgabt werden müssen. Des Weiteren habe ich gefragt, bei welchen Titeln Schwierigkeiten bestehen, einen vollständigen Mittelabfluss zu gewährleisten und mit welchen Maßnahmen die Landesregierung einen vollständigen Mittelabfluss sicherstellen will. In der Antwort räumte die Landesregierung lediglich beim Europäischen Fischereifonds (EFF) ein, dass ein vollständiger Mittelabfluss nicht möglich sei. Für den EFRE, den ESF und den ELER wurden keine entsprechenden Hinweise gegeben. In der Antwort zu Frage 5 zum ELER heißt es: „Im Förderprogramm des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2007 bis 2013 sollen die Ausgabereste im Rahmen der n+2 Regelung bis zum 31. Dezember 2015 verausgabt werden. Zurzeit sind der Fondsverwaltung keine Schwierigkeiten bei der vollständigen Umsetzung der zur Verfügung stehenden Mittel bekannt. […] Alle zur Verfügung stehenden Mittel sind derzeit bewilligt beziehungsweise mit Anträgen hinterlegt.“ Mit einer Pressemitteilung vom 3. Februar 2016 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz allerdings mitgeteilt, dass die Mittel des ELER nicht vollständig verausgabt werden konnten. 1. In welcher Höhe konnten Mittel der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 nicht verausgabt werden (bitte in absoluten Beträgen und unterschieden nach EFRE, ESF, ELER und EFF angeben)? Drucksache 6/5154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Mittel konnten jeweils konkret nicht verausgabt werden (bitte Haushaltstitel mit Verwendungszweck und Höhe der nicht verausgabten Mittel angeben)? Zu 1 und 2 EFRE Beim Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) endet die Frist zur Einreichung der Abschlussunterlagen einschließlich des Schlusszahlungsantrags und der Abrechnung der Ausgaben erst am 31. März 2017. Bis dahin können unter Einbeziehung der n+2 Regelung noch Zuschüsse an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt sowie Zwischenzahlungsanträge in Brüssel gestellt werden. Es kann weiterhin davon ausgegangen werden, dass bei den Fördermaßnahmen, die im Rahmen des Operationellen Programms des EFRE finanziert werden, für die EU-Förderperiode 2007 bis 2013 insgesamt eine vollständige Abrechnung der Ausgaben für die Erstattung aller Mittel des EFRE erfolgt. ESF Gemäß der für die EU-Strukturfonds gültigen allgemeinen Verordnung (EU) Nr. 1083/2006 können die ESF-Mittel der Förderperiode 2007 bis 2013 bis zum 31. März 2017 abgerechnet werden. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass bis zu diesem Zeitpunkt die für diese Förderperiode von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten ESF-Mittel in Höhe von 417,473 Millionen Euro vollständig abgerufen werden können. ELER-Fonds: Im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2007 bis 2013 wurden 98,3 Prozent der EU-Mittel in über 32.000 Fördervorhaben über circa 40 Fördermaßnahmen ausgereicht. EU-Mittel in Höhe von 1,7 Prozent des Gesamtplafonds von 975 Millionen Euro konnten nicht verausgabt werden. Zu den weiteren Einzelheiten wird auf die nachfolgenden Tabellen verwiesen. Die Gründe sind in der Antwort zu Frage 3 dargelegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5154 3 Tabelle 1: Nicht verausgabte EU-Fördermittel 2007-2013 Kapitel 0802 MG 09 KAP MG Titel Zweckbestimmung Haushaltsrest 2015 (in Euro) 0802 09 533 04 Aufträge an Dritte zur Feststellung und Neuordnung von Eigentumsverhältnissen nach dem 8. Abschnitt des Landwirtschafts- Anpassungs-Gesetz aus dem ELER, SP I 166.360,61 0802 09 533 15 Für Maßnahmen zur Förderung von Bewirtschaftungsplänen und Sensibilisierungsmaßnahmen in Natura 2000 Gebieten aus dem ELER, SP III 35.989,63 0802 09 683 05 Für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes auf Grünlandflächen aus dem ELER, SP II 519.411,72 0802 09 683 18 Für Maßnahmen der integrierten Obst- und Gemüseproduktion aus dem ELER, SP II 19.175,91 0802 09 684 05 Für Maßnahmen der Technischen Hilfe aus dem ELER 234.776,89 0802 09 686 20 Für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der ökologischen Stabilität von Wäldern aus dem ELER, SP II 3.788,52 0802 09 686 27 Für Maßnahmen im Rahmen von LEADER zur Förderung des Managements aus dem ELER, SP IV 29.727,44 0802 09 686 29 Für Maßnahmen der Sachkostenförderung der Projekte der Landschaftspflege aus dem ELER, SP III 4.795,10 0802 09 686 30 Für Maßnahmen zur Förderung von Berufsund Informationsmaßnahmen im ländlichen Raum aus dem ELER, SP I 87.834,82 0802 09 883 01 Für Maßnahmen zur Förderung von Sportstätten durch das Innenministerium aus dem ELER, SP III 169.584,74 0802 09 883 04 Für Maßnahmen zur Waldbrand- und Kalamitätsvorbeugung im Land M-V aus dem ELER, SP II 8.475,71 0802 09 883 06 Für Maßnahmen zur Sanierung von Schlossanlagen von Kommunen und anderen aus dem ELER, SP III 529.000,93 0802 09 891 01 Für Maßnahmen zur Förderung der Sanierung von Schlossanlagen - Redefin - aus dem ELER, SP III 759.814,38 0802 09 893 02 Für Maßnahmen zur Sanierung von Schlossanlagen privater Zuwendungsempfänger aus dem ELER, SP III 81.908,20 0802 09 893 08 Für Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen aus dem ELER, SP III (Moorschutz) 467.636,82 Drucksache 6/5154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 KAP MG Titel Zweckbestimmung Haushaltsrest 2015 (in Euro) 0802 09 893 10 Für Maßnahmen zur Förderung von Kleinkläranlagen aus dem ELER, SP III 133.312,50 0802 09 893 14 Für Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen aus dem ELER, SP III (Seesanierung) 481.120,58 0802 09 893 18 Für Maßnahmen des Tourismus im ländlichen Raum, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden (ELER, SP III) 207.938,32 0802 09 893 20 Für Maßnahmen zur Förderung des Aufbaus von Dienstleistungseinrichtungen aus dem ELER, SP III 144.003,63 0802 09 893 22 Für Maßnahmen der Dorferneuerung, die nicht im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden (ELER, SP III) 628.376,58 0802 09 893 37 Für Maßnahmen der Denkmalpflege durch das Bildungsministerium aus dem ELER, SP III 737.804,03 0802 09 893 39 Für Maßnahmen im Rahmen von LEADER aus dem ELER, SP IV 843.969,85 0802 09 893 45 Für Maßnahmen des Moorschutzes aus dem ELER, SP III 4.752,27 0802 09 894 03 Für nichtproduktive Investitionen auf Flächen der Landesforstanstalt aus dem ELER, SP II 124.672,18 Tabelle 2: Nicht verausgabte EU-Fördermittel 2007-2013 Kapitel 0802 MG 10 KAP MG Tite l Zweckbestimmung Haushaltsrest 2015 (in Euro) 0802 10 887 08 Für Investitionen zum naturnahen Gewässerausbau an Gewässern II. Ordnung aus dem ELER, SP III 750.619,12 0802 10 893 01 Für Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (v. a. Moorschutz) aus dem ELER, SP III 79.830,40 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5154 5 Tabelle 3: Nicht verausgabte EU-Fördermittel 2007-2013 Kapitel 0803 MG 15 KAP MG Titel Zweckbestimmung Haushaltsrest 2015 (in Euro) 0803 15 683 10 Für Maßnahmen der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten aus dem ELER, SP II 5.007,88 0803 15 683 24 Für Maßnahmen der ökologischen Anbauverfahren aus dem ELER, SP II 460.076,64 0803 15 883 15 Für Maßnahmen zur Förderung von Breitbandinvestitionskosten aus dem ELER, SP III 230.410,87 0803 15 883 16 Für Maßnahmen des Wegebaus innerhalb der Flurbereinigung aus dem ELER, SP I 850.703,55 0803 15 883 17 Für Maßnahmen des Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung aus dem ELER, SP I 681.533,05 0803 15 883 18 Für Maßnahmen zur Förderung ländlicher Abwasseranlagen aus dem ELER, SP III 671.800,91 0803 15 883 19 Für Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen aus dem ELER, SP III (Gewässerausbau) 883.342,70 0803 15 883 21 Für Maßnahmen des Tourismus im ländlichen Raum, die durch das Wirtschaftsministerium gefördert werden, aus dem ELER, SP III 522.646,31 0803 15 887 07 Für Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge aus dem ELER, SP I 191.335,80 0803 15 892 01 Für Maßnahmen des Agrarinvestitionsprogramms Teil A aus dem ELER, SP I 1.155.270,94 0803 15 892 09 Für Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung aus dem ELER, SP I 143.670,95 0803 15 892 13 Für Maßnahmen des Agrarinvestitionsprogramms Teil B - Diversifizierung- aus dem ELER, SP III 2.807,41 0803 15 892 18 Für Maßnahmen zur Unternehmensgründung und -entwicklung im ländlichen Raum aus dem ELER, SP III 25.005,06 0803 15 893 05 Für Maßnahmen der Flurbereinigung aus dem ELER, SP I 17.042,72 0803 15 893 06 Für Maßnahmen der privaten Dorferneuerung innerhalb der Flurbereinigung aus dem ELER, SP III 104.086,83 0803 15 893 07 Für Maßnahmen der privaten Dorferneuerung außerhalb der Flurbereinigung aus dem ELER, SP III 227.432,18 Drucksache 6/5154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Tabelle 4: Nicht verausgabte EU-Fördermittel 2007-2013 Kapitel 0803 MG 16 KAP MG Titel Zweckbestimmung Haushaltsrest 2015 (in Euro) 0803 16 683 12 Für Maßnahmen der umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren aus dem ELER, SP II 118.251,66 0803 16 683 20 Für Maßnahmen des erosionsmindernden Ackerfutterbaus aus dem ELER, SP II 226.627,64 0803 16 683 21 Für Maßnahmen der Winterbegrünung sowie der Mulch- und Direktsaatverfahren aus dem ELER, SP II 125.055,28 0803 16 683 22 Für Maßnahmen der Blühflächen und Blühstreifen aus dem ELER, SP II 28.438,95 0803 16 683 28 Für Schonstreifen auf Ackerland aus dem ELER, SP II 6.644,14 0803 16 683 29 Für Maßnahmen des ökologischen Landbaus aus dem ELER, SP II 41.111,61 0803 16 683 31 Für Zuschüsse für Schafe und Ziegen (ELER) 4.034,09 0803 16 751 04 Für Baumaßnahmen an Binnengewässern I. Ordnung aus dem ELER, SP III 649.497,71 Tabelle 5: Nicht verausgabte EU-Fördermittel 2007-2013 Kapitel 1216 KAP MG Titel Zweckbestimmung HV (nur Reste relevante) Haushaltsrest 2015 (in Euro) 1216 741 04 Zuweisung an den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V für Maßnahmen zur Förderung der Sanierung von Schlossanlagen aus Mitteln des ELER, SP III 2.797.705,22 EFF Im Rahmen des Europäischen Fischereifonds (EFF) wurden 80,6 Prozent der laut Plan zur Verfügung stehenden EU-Mittel in Höhe von 57.259.639 Euro ausgereicht. Die übrigen EU- Mittel in Höhe von 11.094.783 Euro konnten nicht verausgabt werden. Betroffen ist Kapitel 0802 893.11 MG 03 - Ausgaben aus dem EFF für die Förderperiode 2007 bis 2013. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5154 7 3. Warum konnte für den ELER entgegen der Antwort auf meine Kleine Anfrage kein vollständiger Mittelabfluss sichergestellt werden, obwohl bereits alle Mittel gebunden bzw. mit Anträgen hinterlegt waren? Zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage im September 2014 waren alle ELER-Mittel durch Fördervorhaben gebunden, so dass die damalige Auskunft korrekt war. Im Rahmen der Abwicklung der bereits bewilligten Vorhaben ist es aus unterschiedlichen Gründen nicht zur vollständigen Ausreichung der Mittel gekommen. Einige, private und öffentliche Zuwendungsempfänger , haben im Laufe des Jahres 2015 ihre Bewilligung zurückgegeben, da bereits absehbar war, dass die Projekte nicht abgeschlossen werden konnten. Hinzu kam, dass zahlreiche Kommunen die Finanzierung der eingereichten Projekte durch den „kommunalen Kofinanzierungsfonds“ darstellen wollten, dieses aber in einigen Fällen nicht realisierbar war oder die Zusagen sich so verzögert haben, dass Projekte nicht mehr zur Umsetzung in 2015 gelangten. In anderen Fällen wurden Projekte billiger oder nur teilweise abgerechnet, so dass die ursprüngliche Bewilligungssumme nicht vollständig zur Auszahlung kommen konnte. Bei einigen Projekten konnte die Auszahlung der Fördermittel nicht erfolgen, weil sie nicht EUkonform umgesetzt wurden. Einige größere Naturschutzprojekte, insbesondere im Moorschutz, konnten nur teilweise oder gar nicht abgerechnet werden, da notwendige Genehmigungsverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Das dem ELER zugrunde liegende Rechnungsabschlussverfahren lässt bei einmal zugewandten Mitteln, auch wenn diese Vorhaben nicht zur Umsetzung gelangen, nur sehr eingeschränkt Neubewilligungen zu. Im Herbst 2015 vorgenommene Rückforderungen bewilligter Mittel für Agrarumweltmaßnahmen konnten aufgrund des geringen Zeitfonds nicht neu bewilligt werden. Erschwerend kam hinzu, dass die Regelungen zur Umsetzung des ELER in der Schlussabrechnung für die Förderperiode keine Flexibilität zwischen den einzelnen Förderprogrammen zugelassen haben, dieses unterscheidet den ELER in der Finanzabrechnung deutlich gegenüber den übrigen EU-Fonds. 4. Warum konnte gegebenenfalls für den EFRE kein vollständiger Mittelabfluss sichergestellt werden? Entfällt, vgl. die Antwort zu den Fragen 1. und 2. 5. Warum konnte gegebenenfalls für den ESF kein vollständiger Mittelabfluss sichergestellt werden? Entfällt, vgl. die Antwort zu den Fragen 1. und 2. Drucksache 6/5154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 6. Welche Maßnahmen hatte die Landesregierung ergriffen, um einen vollständigen Mittelabfluss in der Förderperiode 2007 bis 2013 sicherzustellen? Mit den Haushaltsrunderlassen, Bewirtschaftungserlassen und Resteerlassen hat das Finanzministerium die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung und einen lückenlosen Übergang zwischen den Haushaltsjahren sichergestellt. Im Rahmen des Resteverfahrens wurden beantragte Reste übertragen und zur Bewirtschaftung freigegeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 der Landtags-Drucksache 6/3272 und auf die Antwort zu Frage 3 der Landtags-Drucksache 6/3408 verwiesen. EFRE Es wurden unter Einbeziehung der n+2 Regelung im Zeitraum 2007 bis 2015 ausreichend förderfähige Projekte bewilligt. ESF Gemäß dem Operationellen Programm für den ESF der Förderperiode 2007 bis 2013 belaufen sich die Gesamtausgaben (ESF-Mittel zuzüglich nationaler Kofinanzierungsmittel), die gegenüber der Europäischen Kommission abgerechnet werden müssen, um die zur Verfügung gestellten ESF-Mittel in Höhe von 417,473 Millionen Euro vollständig erhalten zu können, auf 556,631 Millionen Euro. Um einen vollständigen Mittelabfluss für den ESF sicherzustellen, hat die ESF-Fondsverwaltung ein engmaschiges Finanzmonitoring installiert. Gleichzeitig wurde eine Schnittmenge von Projekten angelegt, die sowohl aus ESF-Mitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 als auch der Förderperiode 2014 bis 2020 finanziert werden können. ELER Der Übergang zwischen den Förderperioden 2007 - 2013 und 2014 - 2020 wurde genutzt, um die Mittel der Förderperiode 2007 - 2013 vollständig zu binden. Dass die bewilligten Mittel dann nicht vollständig ausgezahlt werden konnten, ist auf Probleme bei der Abwicklung der Vorhaben zurückzuführen (siehe Antwort zu Frage 3). Um in der zweiten Jahreshälfte 2014 und zu Beginn 2015 frei werdende Mittel für neue Vorhaben binden zu können, wurde der Bewilligungszeitraum bis in den Herbst 2015 verlängert. Da aber nur von den Antragstellern frei gemeldete Mittel neu vergeben werden konnten und zudem nur bis zum 30.11.2015 finanziell vollständig abgerechnete Vorhaben für eine Erstattung durch die EU in Frage kamen, war eine vollständige Mittelinanspruchnahme nicht zu realisieren. Unter den genannten Umständen ist eine 98,3 prozentige Mittelausreichung durchaus als Erfolg zu bezeichnen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5154 9 EFF Schwerpunkt der Förderung im Rahmen des EFF sollte gemäß der Koalitionsvereinbarung der weitere Ausbau der Aquakultur und die damit eng zusammenhängende Intensivierung der Aquakulturforschung sein. Dies konnte umgesetzt werden. Die Aquakulturforschung - realisiert von der Landesforschungsanstalt, der Universität Rostock, dem Leibniz-Institut in Dummerstorf und der Tierärztlichen Hochschule in Hannover - dominierte das Förderprogramm . Knapp die Hälfte der ausgezahlten EU-Mittel wurde für diese Projekte zur Verfügung gestellt. Neben einer breitangelegten Information der Öffentlichkeit über die gesamte Förderperiode wurden die Berufsverbände und die Erzeugerorganisationen der Fischwirtschaft direkt einbezogen. Auch die Richtlinie zur Förderung der Fischerei und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern wurde in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden und den Erzeugerorganisationen der Fischwirtschaft erstellt. Sowohl auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU) als auch des Landesförderinstitutes wurde fortlaufend auf die Fördermöglichkeiten sowie auf Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpartner hingewiesen. Es wurden Merkblätter zu allen wichtigen Maßnahmebereichen, wie beispielsweise Aquakultur, Fischverarbeitung und Fischvermarktung, erarbeitet. Im Jahr 2012 wurde zusätzlich eine Personalstelle im Fischereireferat des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz eingerichtet, deren Hauptschwerpunkt die Öffentlichkeitsarbeit war. Des Weiteren konnte im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern zusätzlich die Personalstelle eines Koordinators eingerichtet werden, um den Bau von diversen Fischaufstiegsanlagen / Fischtreppen effizienter durchführen zu können. 7. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung aufgrund der Erfahrungen der letzten Förderperiode zukünftig ergreifen, um einen vollständigen Mittelabfluss für die Förderperiode 2014 bis 2020 sicherzustellen ? Mit den Haushaltsrunderlassen, Bewirtschaftungserlassen und Resteerlassen wird das Finanzministerium die Voraussetzungen für die Bewirtschaftung und einen lückenlosen Übergang zwischen den Haushaltsjahren schaffen. ESF Es ist beabsichtigt, auch in der Förderperiode 2014 bis 2020 wie in der Antwort zu Frage 6 beschrieben zu verfahren. Drucksache 6/5154 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 ELER Im Rahmen der Vereinfachung setzt sich das Land für praxisnähere und den Strukturfonds angepasste Umsetzungsregeln für den ELER ein. Teilweise werden Vorbereitungs- und Projektplanungsleistungen, insbesondere bei größeren Naturschutz- und Wasserbauvorhaben, außerhalb des ELER oder durch separate ELER-Vorhaben gefördert. Damit kann die Gesamtlaufzeit derartiger Fördervorhaben deutlich gesenkt werden. EFRE Ausgehend von den Erfahrungen bei der Umsetzung des Operationellen Programms des EFRE in der Förderperiode 2007 bis 2013 kann zunächst davon ausgegangen werden, dass auch für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 mit den bewilligten Vorhaben unter Einbeziehung der n+3 Regelung insgesamt eine vollständige Abrechnung der Ausgaben für die Erstattung aller Mittel des EFRE erfolgen wird. Hierfür wird die Programmumsetzung regelmäßig analysiert. Sollten sich im Laufe der Förderperiode diesbezüglich Probleme ergeben, so wird die Landesregierung die gemäß den einschlägigen EFRE-Regularien zur Verfügung stehenden Steuerungsmöglichkeiten wie zum Beispiel eine Programmänderung nutzen. EMFF Für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) werden die für den EFF beschriebenen Maßnahmen fortgeführt (siehe Antwort zu Frage 6).