Die Justizminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5156 6. Wahlperiode 18.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bedarfsdeckende Juristenausbildung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auch für die Einstellung von Juristinnen und Juristen in der Justiz sowie der Landes- und Kommunalverwaltung gilt - wie für jede Übertragung eines öffentlichen Amtes - der Grundsatz der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 GG, nach dem die Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen sind. Dementsprechend sind die Auswahl für und die Nachbesetzung von frei werdenden Stellen nicht auf Bewerberinnen und Bewerber beschränkt, die ihren Abschluss im Land erworben haben. Wie viele frei werdende Stellen mit Absolventinnen und Absolventen aus dem Land nachbesetzt werden, hängt vom jeweiligen Gesamtbewerberfeld ab. Obwohl die Landesverwaltung unter den genannten Vorgaben einen besonderen Augenmerk auf die Einstellung von Absolventinnen und Absolventen aus dem Land legt, können die Planungen für einen Ersetzungsbedarf nicht ausschließlich auf diese gestützt werden. Von daher lassen sich keine unmittelbaren Rückschlüsse vom Ersetzungs- bzw. Nachbesetzungsbedarf auf den Ausbildungsbedarf im Land ziehen. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema „Bedarfsdeckende Juristenausbildung“ (Drucksache 6/5101) heißt es, eine Benennung belastbarer Zahlen dazu, wie viele Referendare jährlich eingestellt werden müssten, um den bestehenden Personalbedarf in Justiz und Verwaltung zu decken, sei nicht möglich. Drucksache 6/5156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Richter werden in den kommenden zehn Jahren jährlich in den Ruhestand gehen (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Zahl der Abgänge bei Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze (ohne Berücksichtigung von vorzeitigen Abgängen zum Beispiel wegen Altersteilzeit) 2016 bis 2025, Stand 22.02.2016: 2016 8 2017 2 2018 11 2019 15 2020 10 2021 28 2022 15 2023 22 2024 19 2025 19 2. Wie viele der in der Landes- und Kommunalverwaltung tätigen Juristen werden in den kommenden zehn Jahren jährlich in den Ruhestand gehen (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Zahl der Abgänge von in der Landesverwaltung tätigen Juristinnen und Juristen wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze (ohne Berücksichtigung von vorzeitigen Abgängen zum Beispiel wegen Altersteilzeit) 2016 bis 2025, Stand 04.03.2016: 2016 4 2017 6 2018 4 2019 7 2020 8 2021 9 2022 11 2023 15 2024 18 2025 17 Über die aktuelle Zahl der durch die Kommunen beschäftigten beziehungsweise künftig ausscheidenden Juristinnen und Juristen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Dies unterfällt der Personalhoheit und damit der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Kommune. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5156 3 3. Wie viele Neueinstellungen müssten in den kommenden zehn Jahren pro Jahr erfolgen, um die sich bei den Richtern abzeichnende Ruhestandswelle aufzufangen (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? In Mecklenburg-Vorpommern erfolgen Neueinstellungen einheitlich für den höheren Justizdienst und nicht getrennt nach richterlichem und staatsanwaltschaftlichem Dienst. Der Einsatz von Proberichterinnen und -richtern während der Probezeit und spätere Lebenszeiternennungen erfolgen in beiden Bereichen. Von daher können die auf den richterlichen Dienst beschränkten Fragen nur insgesamt für den höheren Justizdienst, also für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beantwortet werden. Der Ersetzungs- beziehungsweise Nachbesetzungsbedarf richtet sich (auch) bei Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nach der jeweils aktuellen Belastungssituation . Die Eingangsentwicklung hängt von unterschiedlichsten Faktoren, wie Rechtsänderungen , aber auch tatsächlichen Entwicklungen, wie zum Beispiel der Flüchtlingskrise, ab und lässt sich daher über den genannten Zeitraum nicht hinreichend sicher prognostizieren. Zudem sind Einsparvorgaben aus dem Personalkonzept der Landesregierung 2010 bis 2020 zu berücksichtigen. Deshalb kann ein exakter jährlicher Bedarf an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren nicht beziffert werden. 4. Wie viele Neueinstellungen müssten in den kommenden zehn Jahren pro Jahr erfolgen, um die sich bei den Verwaltungsjuristen abzeichnende Ruhestandswelle aufzufangen (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln )? Zahl der Neueinstellungen für Juristinnen und Juristen in der Landesverwaltung 2016 bis 2025, Stand 04.03.2016: 2016 5 2017 6 2018 2 2019 6 2020 5 2021 8 2022 8 2023 13 2024 13 2025 12 Für den angefragten weitreichenden Zeitraum sind vor dem Hintergrund der Einsparvorgaben des Personalkonzepts der Landesregierung und der sich wandelnden Anforderungen an Aufgaben und Qualifikationserfordernisse keine genauen Angaben zum Ersetzungsbedarf in der Landesverwaltung speziell für Juristinnen und Juristen möglich. Drucksache 6/5156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Über die Zahl der durch die Kommunen neu einzustellenden Juristinnen und Juristen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Personalplanung im Hinblick auf die künftige Einstellung von Juristinnen und Juristen unterfällt der Personalhoheit und damit der kommunalen Selbstverwaltung der jeweiligen Kommune. Die aus der kommunalen Selbstverwaltung resultierenden Entscheidungsspielräume werden durch die Kommunalverfassung lediglich insoweit eingeschränkt, als dass in Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern und in Landkreisen mindestens ein Bediensteter die Befähigung zum Richteramt besitzen muss (§ 38 Absatz 9 Satz 1, § 115 Absatz 8 Satz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern). 5. Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren der Anteil der Jurastudenten in Mecklenburg-Vorpommern, die nach dem erfolgreichen Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens in den richterlichen Dienst eingestellt wurden (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln )? Zahl der Absolventinnen und Absolventen des Ersten Juristischen Staatsexamens in Mecklenburg-Vorpommern 2011 bis 2015: 2011 140 2012 121 2013 128 2014 106 2015 98 Zahl der Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Juristischen Staatsexamens (Assessoren) in Mecklenburg-Vorpommern 2011 bis 2015: Jahr gesamt davon Notenverbesserer** 2011* 38 0 2012 59 5 2013 63 2 2014 66 2 2015 63 4 * - nur ein Prüfungstermin, ** - sind mit erstem Versuch bereits in den Vorjahren erfasst. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5156 5 Zahl der Neueinstellungen von Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Juristischen Staatsexamens (Assessoren) in den höheren Justizdienst des Landes 2011 bis 2015: Jahr gesamt davon in M-V absolviertes 2. Staatsexamen 2011 10 3 2012 5 2 2013 4 2 2014 2 2 2015 5 2 Die Zahl der Neueinstellungen, die sowohl das Erste als auch das Zweite Juristische Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben, wird statistisch nicht erfasst. Das Studienverhalten der Absolventinnen und Absolventen gestaltet sich durchaus unterschiedlich . Zum einen wechseln Studierende während des Studiums in andere Bundesländer bzw. an andere Universitäten, zum anderen werden der Vorbereitungsdienst und das Zweite Juristische Staatsexamen in anderen Bundesländern als denen des Universitätsabschlusses absolviert. Von daher lässt sich der Anteil der Neueinstellungen von der Gesamtzahl der Absolventinnen und Absolventen des Ersten Staatsexamens, die sowohl das Erste als auch das Zweite Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt haben, nicht ausweisen. 6. Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren der Anteil der Jurastudenten in Mecklenburg-Vorpommern, die nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums oder Referendariates eine Anstellung in der Landes- oder Kommunalverwaltung fanden (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Das Ministerium für Inneres und Sport hat in den vergangenen fünf Jahren für die Landesverwaltung drei Verfahren durchgeführt, um juristische Nachwuchskräfte einzustellen, die das Erste und Zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. Es konnten nach den in den Jahren 2011, 2012 und 2014 durchgeführten Verfahren im Jahr 2011 vier Nachwuchskräfte sowie in den Jahren 2013 und 2015 je sechs Nachwuchskräfte eingestellt werden. Diese Nachwuchskräfte („Pooljuristen“) wurden auf die Ressorts verteilt. Drucksache 6/5156 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Hinsichtlich der Kommunalverwaltung wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 bezüglich der Personalhoheit und damit der Selbstverwaltung der Kommunen verwiesen. Jahr Einstellungen von Juristen davon in M-V absolviertes 1. Staatsexamen davon in M-V absolviertes 2. Staatsexamen Einstellungen von „Pooljuristen“ davon in M-V absolviertes 2. Staatsexamen 2011 5 4 3 4 1 2012 3 3 2 2013 6 5 2 6 3 2014 7 5 4 2015 4 2 1 6 3 7. Wie viele Studentinnen und Studenten müssten also in den kommenden zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr ihr Jurastudium abschließen, um den bestehenden Personalbedarf in Justiz und Verwaltung zu decken (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Die Deckung des Personalbedarfs in Justiz und Verwaltung erfolgt nicht ausschließlich mit Absolventinnen und Absolventen aus dem Land, sodass eine Verknüpfung zwischen der Zahl der Studierenden beziehungsweise Absolventinnen und Absolventen in Mecklenburg- Vorpommern und dem Personalbedarf nicht hergestellt werden kann. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 8. Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren der Anteil der Referendare , die in Mecklenburg-Vorpommern nach Abschluss ihres juristischen Vorbereitungsdienstes in den richterlichen Dienst eingestellt wurden (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Die Einstellung in den richterlichen (und staatsanwaltschaftlichen) Dienst setzt das Zweite Juristische Staatsexamen voraus, das wiederum das Absolvieren des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) voraussetzt. Von daher wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5156 7 9. Wie hoch war in den vergangenen fünf Jahren der Anteil der Referendare, die in Mecklenburg-Vorpommern nach Abschluss ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine Anstellung in der Landesoder Kommunalverwaltung fanden (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln )? Der Abschluss des juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erfolgt mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen. Für die Landesverwaltung wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Hinsichtlich der Kommunalverwaltung wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 bezüglich der Personalhoheit und damit der Selbstverwaltung der Kommunen verwiesen. 10. Wie viele Referendarinnen und Referendare müssten also in den nächsten zehn Jahren in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr ausgebildet werden, um den bestehenden Personalbedarf in Justiz und Verwaltung zu decken (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)? Die Deckung des Personalbedarfs in Justiz und Verwaltung erfolgt nicht ausschließlich mit Absolventen aus dem Land, sodass eine Verknüpfung zwischen der Zahl der Studierenden und dem Personalbedarf nicht hergestellt werden kann. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.