Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5159 6. Wahlperiode 02.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Finanzielle Aufwendungen für Gemeinschaftsunterkünfte und für die dezentrale Unterbringung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen knüpfen an die Drucksache 6/3539 an. 1. Welche Kosten hat das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Jahr 2015 den Landkreisen und kreisfreien Städten für die Herrichtung und Erstausstattung sowie für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen in den derzeit in Mecklenburg-Vorpommern betriebenen Gemeinschaftsunterkünften erstattet (bitte nach Gemeinschaftsunterkünften sortieren sowie tabellarisch jeweils mit dem Zeitraum, den Maßnahmen und den Kosten darstellen)? Nachfolgend sind die Kosten aufgeführt, die das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten den Landkreisen und kreisfreien Städten bisher für das Jahr 2015 für die Herrichtung und Erstausstattung sowie für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen in den derzeit in Mecklenburg-Vorpommern betriebenen Gemeinschaftsunterkünften nach § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung erstattet hat. Die Angaben basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung, soweit Kosten bisher erstattet und statistisch erfasst wurden. Zu Maßnahmen, die die Eigentümer beziehungsweise Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte darüber hinaus auf eigene Kosten durchgeführt haben, liegen dem Land keine Informationen vor. Drucksache 6/5159 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Hansestadt Rostock: Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße Maßnahme Kosten in Euro laufende Reparaturkosten 354,76 Summe: 354,76 Landkreis Rostock: Gemeinschaftsunterkunft Stülower Weg in Bad Doberan Maßnahme Kosten in Euro laufende Reparaturkosten 12.339,55 Summe: 12.339,55 Landkreis Rostock: Gemeinschaftsunterkunft Güstrow Süd Maßnahme Kosten in Euro bauliche Herrichtung 213.486,34 Inventar 84.048,77 laufende Reparaturkosten 11.687,81 Summe: 309.222,92 Landkreis Rostock: Gemeinschaftsunterkunft Jördenstorf Maßnahme Kosten in Euro bauliche Herrichtung 155.191,00 laufende Reparaturkosten 516,11 Summe: 155.707,11 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Gemeinschaftsunterkunft in Neubrandenburg Maßnahme Kosten in Euro bauliche Herrichtung 34.324,24 Summe: 34.324,24 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5159 3 Landkreis Nordwestmecklenburg: Gemeinschaftsunterkunft in Wismar Maßnahme Kosten in Euro bauliche Herrichtung 298.240,92 Inventar 19.249,60 laufende Reparaturkosten 43.683,30 Summe: 361.173,82 Landkreis Vorpommern-Greifswald: Gemeinschaftsunterkunft in Anklam Maßnahme Kosten in Euro laufende Reparaturkosten 7.129,15 Summe: 7.129,15 Landkreis Vorpommern-Greifswald: Gemeinschaftsunterkunft Wolgast Maßnahme Kosten in Euro laufende Reparaturkosten 5.063,74 Summe: 5.063,74 Landkreis Vorpommern-Rügen: Gemeinschaftsunterkunft Barth Maßnahme Kosten in Euro Inventar 20.442,80 Summe: 20.442,80 Landkreis Vorpommern-Rügen: Gemeinschaftsunterkunft Dänholm II in Stralsund Maßnahme Kosten in Euro bauliche Herrichtung 7.779,51 Inventar 220.347,65 Summe: 228.127,16 Für die übrigen Gemeinschaftsunterkünfte wurden für das Jahr 2015 bisher keine Kosten dieser Art vom Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten erstattet. Drucksache 6/5159 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Welche Kosten erstattete das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten den Landkreisen und kreisfreien Städten 2015 für die dezentrale Unterbringung von Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, nach § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz (bitte tabellarisch darstellen mit Landkreis/kreisfreier Stadt, Summe Kosten der dezentralen Unterbringung - davon Hausrat/ Erstausstattung)? Nachfolgend sind die Kosten aufgeführt, die das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten den Landkreisen und kreisfreien Städten bisher für das Jahr 2015 insgesamt für die dezentrale Unterbringung von Ausländerinnen und Ausländern, die leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren, nach § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet hat. Die Angaben basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung, soweit Kosten bisher erstattet und statistisch erfasst wurden. Landkreis/kreisfreie Stadt Summe Kosten dezentrale Unterbringung (in Euro) davon Hausrat/Erstausstattung (in Euro) Landeshauptstadt Schwerin 1.446.553 95.347 Hansestadt Rostock 2.045.781 287.371 Landkreis Rostock 2.334.749 760.997 Landkreis Ludwigslust-Parchim 1.287.199 303.544 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 6.151.887 2.410.611 Landkreis Nordwestmecklenburg 1.840.558 977.255 Landkreis Vorpommern-Greifswald 4.870.985 911.148 Landkreis Vorpommern-Rügen 2.968.746 753.085 gesamt 22.946.458 6.499.358 Anmerkung: Die Kosten für Hausrat/Erstausstattung können auch sonstige Kosten der dezentralen Unterbringung enthalten, jedoch nicht Kosten für Unterkunft (Kaltmiete) und Heizung beziehungsweise Wohnungsbeschaffungskosten, Kautionen und Umzugskosten sowie Betreuung. 3. Kosten in welcher Höhe, die den Landkreisen und den kreisfreien Städten 2015 im Zusammenhang mit der dezentralen Unterbringung entstanden, waren nicht erstattungsfähig (bitte bezogen auf die Landkreise und die kreisfreien Städte - gegliedert nach Maßnahmen bzw. Kostenarten - darstellen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3539 verwiesen.