Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5163 6. Wahlperiode 15.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Pflegeausbildung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an Pflegekräften für die Altenpflege und die Krankenhäuser von Mecklenburg-Vorpommern für die nächsten Jahre ein? Mit der Fortschreibung der 4. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 ergaben sich veränderte Prognosezahlen für die Zahl der Pflegebedürftigen. Bis zum Jahr 2030 können annähernd 84.000 Pflegebedürftige prognostiziert werden. In einem Status-quo-Szenario, das heißt bei Fortschreibung der Anteile der Pflegebedürftigen mit den jeweiligen Versorgungsarten je Alter, Geschlecht und Religion, und unter Berücksichtigung eines erheblichen Rückgangs des Erwerbspersonenpotentials kann auf der Basis des Jahres 2013 bis zum Jahr 2030 mit einem Zuwachs des Pflegekraftbedarfs für die Altenpflege in der Größenordnung von 4000 Vollzeitäquivalenten gerechnet werden. Bei einer Änderung des Szenarios kommt es schnell zu einer Änderung auch des prognostizierten Fachkräftebedarfs. Drucksache 6/5163 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welcher Weise wird die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs den geschätzten Bedarf für Mecklenburg-Vorpommern verändern, da Experten mit einem bundesweiten Antragszuwachs von 500.000 Fällen rechnen? Der Pflegekraftbedarfszuwachs für Mecklenburg-Vorpommern aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff kann aktuell noch nicht quantifiziert werden. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zu einer Überprüfung der Personalausstattung und einer Anpassung an den neuen Bedarf führen. Zurzeit laufen jedoch auf der Bundes- und Landesebene noch die Vorbereitungen zur Anpassung der Arbeit in der Pflege an die neue fachliche Grundlage. 3. Wie viele Pflegekräfte fehlen bereits heute in der Altenpflege und in den Krankenhäusern des Landes (bitte die Angaben nach Pflegefachund Pflegehilfskräften unterscheiden)? Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit, Stand Januar 2016, stellte sich die Situation im Bereich Altenpflege wie folgt dar: Arbeitslose/Bestand gemeldete Arbeitsstellen/Bestand Helfer/Helferinnen 1.032 Helfer/Helferinnen 121 Fachkräfte 77 Fachkräfte 246 Die Anzahl der fehlenden Pflegekräfte in Krankenhäusern ist nicht bekannt. Die Gesamtzahl des Personals im Pflegedienst der Krankenhäuser ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Davon: Pflegedienst insgesamt Vollkräfte im Jahresdurchschnitt Jahr Pflegedienst insgesamt Krankenschwestern / -pfleger Kinderkrankenschwestern / -pfleger Helferinnen/ Helfer in der Krankenpflege sonstige Pflegepersonen Insgesamt 1991 7.812 5.688 1.252 495 377 1995 7.275 6.094 741 326 114 7.005 2000 7.270 5.939 908 302 121 6.719 2001 7.317 5.968 909 315 125 6.783 2002 7.324 6.002 894 304 124 6.755 2003 7.186 5.861 888 303 134 6.604 2004 6.938 5.655 853 285 145 6.372 2005 6.917 5.638 840 281 158 6.294 2006 6.831 5.518 828 285 200 6.190 2007 6.861 5.493 795 324 249 6.165 2008 7.250 5.749 805 379 317 6.442 2009 7.358 5.898 818 325 317 6.573 2010 7.441 5.954 817 322 348 6.665 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5163 3 Davon: Pflegedienst insgesamt Vollkräfte im Jahresdurchschnitt Jahr Pflegedienst insgesamt Krankenschwestern / -pfleger Kinderkrankenschwestern / -pfleger Helferinnen/ Helfer in der Krankenpflege sonstige Pflegepersonen 2011 7.564 6.010 809 375 370 6.751 2012 7.709 6.115 790 384 420 6.883 2013 7.847 6.198 796 400 453 6.979 2014 8.076 6.390 773 446 467 6.996 4. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungseinrichtungen für Alten- sowie für Gesundheits- und Krankenpflege seit der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4135 verändert ? Gesundheits- und Krankenpflege und -Kinderkrankenpflege Die Anzahl der öffentlichen beruflichen Schulen und Ersatzschulen hat sich nicht verändert. Altenpflege Die Altenpflegeausbildung findet neben den in der Kleinen Anfrage 6/4135 genannten Schulen auch an der Beruflichen Schule Stralsund statt. 5. Wie groß sind die Ausbildungskapazitäten im Land für Gesundheitsund Krankenpflege sowie für Altenpflege (bitte für die einzelnen Bildungsgänge der in Drucksache 6/4135 benannten Schulen ausweisen)? Die Ausbildungsplätze für Pflegeberufe sind an den beruflichen Schulen nicht gedeckelt. Jeder Schüler und jede Schülerin, der oder die einen Ausbildungsvertrag abschließt, findet auch einen Schulplatz. Drucksache 6/5163 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie hoch waren die Schülerzahlen in den letzten Jahren in den Bildungsgängen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege an den in Drucksache 6/4135 ausgewiesenen Schulen? Für die in Drucksache 6/4135 ausgewiesenen Schulen mit den Bildungsgängen Gesundheitsund Krankenpflege sowie Altenpflege liegen keine detaillierten Statistiken zu den Schülerzahlen vor. Die nachfolgenden Zahlen wurden der schuljahresbezogenen Veröffentlichung des Statistischen Amtes entnommen. Berufliche Schulen insgesamt: 2003/ 2004 2004/ 2005 2005/ 2006 2006/ 2007 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 AP 214 396 518 503 632 670 749 794 831 927 901 KAPH 180 200 446 519 358 309 307 303 298 319 225 GKP 1.381 1.411 1.430 1.381 1.372 1.469 1.554 1.626 1.688 1.536 1.607 GKKP 222 180 188 165 202 161 126 85 72 62 63 BA GKP 18 BA AP 8 Ersatzschulen: 2003/ 2004 2004/ 2005 2005/ 2006 2006/ 2007 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 AP 175 275 354 324 445 457 512 525 536 610 560 KAPH 25 29 195 275 259 309 307 303 272 276 181 GKP 145 152 138 128 215 123 155 182 0 195 213 GKKP 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BA GKP 0 BA AP 0 AP = Altenpflege KAPH = Kranken- und Altenpflegehilfe GKP = Gesundheits- und Krankenpflege GKKP = Gesundheits- und Kinderkrankenpflege BA GKP = Dualer Studiengang Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege BA AP = Dualer Studiengang Bachelor Altenpflege Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5163 5 7. Wie ist die Relation Schüler zu Ausbilder/Lehrer in den Bildungsgängen Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege an den Ausbildungseinrichtungen des Landes (bitte jeweils pro Einrichtung Das Land stellt Lehrerstellen nach Maßgabe des Landeshaushaltes zur Verfügung. Es wurde hierzu eine allgemeine Lehrer/Schüler-Relation von 1:26,6 vereinbart, die sich unter Einbezug aller Bildungsgänge der beruflichen Schulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Durchschnitt ergibt. Eine spezielle Lehrer/Schüler-Relation wird nicht erhoben. Die Lehrerwochenstunden an den öffentlichen beruflichen Schulen werden gemäß Verordnung über die Unterrichtsversorgung ermittelt. Für berufliche Schulen in freier Trägerschaft gibt es keine vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur festgelegte Lehrer/Schüler-Relation. Die nachfolgende Tabelle zeigt an, wie viele Lehrkräfte in den Bildungsgängen Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie Kranken- und Altenpflegehilfe im Schuljahr 2014/2015 tätig waren und wie viele Schüler in dem jeweiligen Bildungsgang beschult wurden. Name der Schule Schulträger Anzahl der Lehrkräfte Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen Gesundheitsund Krankenpflege Altenpflege Krankenund Altenpflegehilfe ecolea Private Berufliche Schule Seminar Center 14 0 112 50 Grone Berufsfachschule Rügen Grone Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe gGmbH 23 0 54 33 Höhere Berufsfachschule Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege DRK Bildungszentrum Teterow gGmbH 20 bzw. 26 79 99 0 Berufsfachschule für Kranken- und Altenpflegehilfe IB - Gesellschaft für interdisziplinäre Studien mbH Rostock 7 0 0 21 Evangelische Altenpflegeschule Schwerin Diakoniewerk „Neues Ufer“ gGmbH Rampe 21 0 157 26 Höhere Berufsfachschule Altenpflege gfg Gesellschaft für Gesundheitsfachberufe gGmbH 24 0 38 0 Berufsfachschule Greifswald Berufsfachschule Greifswald gGmbH 7 0 44 49 Pflegeschule der SAWOS gGmbH SAWOS gGmbH 14 0 44 14 Drucksache 6/5163 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Name der Schule Schulträger Anzahl der Lehrkräfte Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen Gesundheitsund Krankenpflege Altenpflege Krankenund Altenpflegehilfe Berufliche Schule an dem Klinikum „Helene von Bülow“ Ludwigslust Westmecklenburg Klinikum „Helene von Bülow“ GmbH 6 73 0 19 Krankenpflegeschule an der Sana-Krankenhaus Rügen GmbH Sana-Krankenhaus Rügen GmbH 13 62 0 0 8. Wie ist der berufliche Status der Ausbilder/Lehrer an den Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpflegeschulen? Sind sie festangestellt oder handelt es sich um freiberufliche Lehrkräfte ? (Bitte ausweisen für die einzelnen in Drucksache 6/4135 benannten Schulen.) An den öffentlichen beruflichen Schulen mit den Bildungsgängen „Gesundheits- und Krankenpflege“ beziehungsweise „Altenpflege“ sind folgende Lehrerinnen und Lehrer tätig: BLS an der Universitätsmedizin Greifswald: 5 Beamte, 26 Tarifbeschäftigte BLS des Landkreises Vorpommern-Rügen in Stralsund: 9 Beamte, 60 Tarifbeschäftigte BLS am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg: 4 Beamte, 18 Tarifbeschäftigte BLS an der Asklepios Kliniken GmbH Pasewalk: 1 Beamter, 9 Tarifbeschäftigte BLS Waren: 8 Beamte, 47 Tarifbeschäftigte, BLS an der KMG-Klinikum GmbH Güstrow: 12 Tarifbeschäftigte BLS am Klinikum Südstadt und der Hansestadt Rostock: 8 Beamte, 51 Tarifbeschäftigte BLS Schwerin für Gesundheit und Sozialwesen: 9 Beamte, 46 Tarifbeschäftigte BLS Wismar: 3 Beamte, 63 Tarifbeschäftigte (BLS = Berufliche Schule) Die Angaben beziehen sich auf jeweils alle Lehrkräfte der oben genannten öffentlichen beruflichen Schulen; eine detaillierte Angabe nach den benannten Bildungsgängen ist nicht möglich. Gemäß § 120 Absatz 3 Nummer 4 und 5 des Schulgesetzes ist die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an einer Ersatzschule nur dann genügend gesichert, wenn die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrerinnen und Lehrer an gleichartigen oder gleichwertigen Schulen in öffentlicher Trägerschaft nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßigen Zeitabständen gezahlt werden und für die Lehrerinnen und Lehrer eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die wenigstens den Bestimmungen der Angestelltenversicherung entspricht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5163 7 Gemäß diesem Grundsatz können die Schulen in freier Trägerschaft Lehrkräfte sowohl unbefristet als auch befristet beschäftigen und es sind im Einzelfall auch Honorarverträge möglich. Eine aktuelle schulbezogene zahlenmäßige Auflistung der Lehrkräfte gemäß Fragestellung erfordert eine unverhältnismäßig aufwändige Abfrage an der jeweiligen beruflichen Ersatzschule, von der die Landesregierung abgesehen hat. 9. Nach welchem System wird die Arbeit der Ausbilder/Lehrkräfte an den Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpflegeschulen des Landes vergütet (bitte ausweisen für die einzelnen in Drucksache 6/4135 benannten Schulen)? Für im Beamtenverhältnis stehende Lehrkräfte regelt das Landesbesoldungsgesetz deren Besoldung. Die Entgelte für beschäftigte Lehrkräfte, die unter den Geltungsbereich des § 44 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder fallen, richten sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder. Gemäß § 120 Absatz 3 Nummer 4 und 5 des Schulgesetzes ist die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an einer Ersatzschule nur dann genügend gesichert, wenn die Gehälter und die Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrerinnen und Lehrer an gleichartigen oder gleichwertigen Schulen in öffentlicher Trägerschaft nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßigen Zeitabständen gezahlt werden und für die Lehrerinnen und Lehrer eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die wenigstens den Bestimmungen der Angestelltenversicherung entspricht. Gemäß diesem Grundsatz gibt es an den Schulen unterschiedliche Tarifstrukturen. 10. Wie hoch ist die Mindestvergütung für freiberufliche Lehrkräfte für ein Fach in der Altenpflege pro Lehr- bzw. Ausbildungsstunde? Angaben zur Mindestvergütung für freiberufliche Lehrkräfte für ein Fach in der Altenpflege liegen der Landesregierung nicht vor.