Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5179 6. Wahlperiode 07.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Flüchtlingsunterkunft Basepohl und ANTWORT der Landesregierung 1. Aus welchen Gründen ist der Betrieb der Flüchtlingsunterkunft Basepohl nur bis September 2016 finanziell untersetzt? Die Betreibung der Wohnaußenstelle Basepohl ist aufgrund einer im September 2015 nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingssituation und unter Beachtung vergaberechtlicher Belange zunächst befristet für ein Jahr vergeben worden. Die Finanzierung der betreffenden Aufgaben ist darüber hinaus umfänglich abgesichert. Drucksache 6/5179 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Soll das Objekt Basepohl auch nach September 2016 als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden? a) Wenn ja, wann ist mit den dazu notwendigen Entscheidungen zu rechnen? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 2, a) und b) Es besteht in der Landesregierung Einvernehmen darüber, dass sowohl die Entwicklung der Zugangszahlen, die Auswirkungen veränderter Verfahrensabläufe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Platzbedarfe in Landeseinrichtungen als auch die Situation in den Kommunen intensiv zu beobachten sind, um eine sachgerechte und angemessene Entscheidung treffen zu können. Demgemäß wird auch eine Verlängerung der Betreibung der Einrichtung in Basepohl geprüft und rechtzeitig entschieden.