Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5181 6. Wahlperiode 11.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Beteiligung Landgesellschaft und Landesgrunderwerb bei Bauleitplanungen und der Entwicklung von Baugebieten und ANTWORT der Landesregierung 1. In welche Bauleitplanungen und Entwicklung von Baugebieten waren bzw. sind Landgesellschaft und/oder Landesgrunderwerb seit Beginn dieser Legislatur beteiligt bzw. Auftragnehmerin (bitte mit Ortsangabe und jeweiliger Gebietsbezeichnung)? 2. Bei welcher dieser Planungen nach Frage 1 werden land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Bauland umgewandelt (bitte mit Ortsangabe, jeweiliger Gebietsbezeichnung, Größenordnung der Umwandlung, vorzunehmender oder erfolgter Ausgleichsmaßnahme)? Zu 1 und 2 LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH 1. Andershof „Ehemalige Gärtnerei“ B-Plan 32 der Hansestadt Stralsund Bruttobauland: 78.475 m² Brachfläche durch Nutzungsaufgabe, keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, allerdings auf Teilfläche ist Wald (1,2 ha) gemäß Landeswaldgesetz entstanden, Ausgleich wird noch abgestimmt. Drucksache 6/5181 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Groß Schwansee „Am Schloss“ B-Plan Nr. 17 der Gemeinde Kalkhorst östlich der Lindenstraße Bruttobauland: 84.000 m² Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Konzentration der städtebaulichen Entwicklung um das Schloss. Eine ursprünglich an anderer Stelle des Gemeindegebietes vorgesehene Ausweisung eines Ferienhausgebietes (F-Plan) wurde zugunsten der Flächen „Am Schloss“ zurückgenommen. Ausgleich über Aufwertungen im Plangebiet und auf externen Brachflächen. 3. Stadt Röbel/Müritz „Am Kirchenholz“ 2. BA, B-Plan Nr. 13 Bruttobauland: 80.252 m² Landwirtschaftliche Nutzung wurde bereits im Zuge der Entwicklung des 1. BA aufgegeben , Ausgleich über Aufwertungen im Plangebiet gemäß B-Plan. 4. Hansestadt Wismar „Wohngebiet Seebad Wendorf" B-Plan Nr. 82/13 Bruttobauland: 137.858 m² Ursprünglich war für diesen Bereich im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Klinik“ ausgewiesen. Aufgrund des fehlenden Bedarfes (auch im Rahmen der Gesundheitsreform) ist eine Änderung in Wohnbauflächen durch die Hansestadt Wismar vorgenommen worden, die zwischenzeitlich durch den Landkreis Nordwestmecklenburg genehmigt wurde. Dieser Bedarf ergab sich aus der Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes 2013. Landwirtschaftlich genutzte Fläche, Eingriff in Wald gemäß Landeswaldgesetz für Zufahrt ca. 1.200 m², Ausgleich über Aufforstung in Kobrow und angrenzend an Plangebiet sowie Herstellung Waldsaum, Flächenausgleich über Aufwertungen im Plangebiet. 5. Gemeinde Kalkhorst B-Plan Nr. 5.2 für den Bereich „Ortsmitte“ zwischen Kirche und neue Reihe Bruttobauland: 22.600 m² Innenentwicklung einer Brachfläche, keine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung 6. Stadt Schwerin „Friedrichsthal - 1. Änderung“ B-Plan Nr. 14.91.01 der Landeshauptstadt Schwerin Bruttobauland: 246.180 m² B-Plan seit 1995 rechtskräftig, Erschließung für Teilfläche steht noch aus, Fläche nicht genutzt, daher Wald gemäß Landeswaldgesetz entstanden, davon sind 14 ha umzuwandeln Ausgleich gemäß B-Plan bereits innerhalb Plangebiet realisiert. Ausgleich für Wald durch Aufforstung in Kobrow in Abstimmung mit Landesforst (26 ha). 7. Stadt Dassow „Am Lütgenhof“ B-Plan 30, Erschließungsträger ist die Stadt Dassow und die LGE ist mit Flächen beteiligt Bruttobauland: 9.300 m² Ungeordnetes Umland/Garage, Weide und Grünland. Es müssen Bäume gefällt werden, die Ersatzpflanzungen betragen 37 Bäume, darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Ausgleichszahlung. Eine Abstimmung hierzu erfolgt mit der Unteren Naturschutzbehörde im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5181 3 8. Stadt Kröpelin OT Jennewitz „Wohngebiet Alter Sportplatz“, B-Plan Nr. 2 Bruttobauland: 18.000 m² Ungenutzter Sportplatz, angrenzende Ackerfläche Ein Teil der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird im Baugebiet realisiert, der restliche Teil über externe Heckenpflanzungen. Landgesellschaft M-V mbH 1. Stadt Sassnitz B-Plan Nr. 7.1 Hafen Mukran Bruttobauland 440.344 m², davon ehemalige landwirtschaftliche Nutzfläche 68.200 m², Rest Unland und bestehende Gewerbefläche. Einbindung von angrenzenden ungenutzten Nebenflächen und Industriebrachen. Erweiterung des Hafengeländes. Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen im B-Plan-Gebiet und auch außerhalb. Umwandlung von LN für Bauland und Ausgleichsmaßnahmen. Ca. 111.000 m² (im B-Plan Gebiet 68.200 und außerhalb 43.102 m²). 3. Gibt es vom Land Vorgaben, nach welchen Kriterien die Auftragsannahme oder Bewerbung für Aufträge zu erfolgen hat, beispielsweise Verbot der Umnutzung wertvoller Land- und Forstwirtschaftsflächen, besondere Anforderungen an naturschutzfachliche Kriterien und Belange, klimagerechte Stadtentwicklung, Gemeinwohlorientierung, Wahrung öffentlicher Zugänglichkeit von Seen oder Naherholungsflächen etc.? a) Wenn ja, welche Vorgaben sind das? b) Wenn nein, sind solche Vorgaben geplant oder was sind die Gründe, davon Abstand zu nehmen, welche Rolle spielen dabei insbesondere wirtschaftliche Belange und Gewinnorientierung? Zu 3, a) und b) Im Gesellschaftsvertrag der LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH sind in der Definition des Zwecks der Gesellschaft in § 2 Abs. 1 entsprechende Vorgaben festgeschrieben: „Das Unternehmen ist eine Landesgesellschaft zur Entwicklung und Förderung von Städtebau, Stadterneuerung und Wohnungsbau unter Berücksichtigung sozialer und wirtschaftlicher Belange, zur Unterstützung strukturpolitischer Interessen des Landes Mecklenburg- Vorpommern unter Ressourcen schonenden und demografischen Aspekten.“