Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5215 6. Wahlperiode 21.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Klimaschutzmanager in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie die Beschäftigung von Klimaschutzmanagerinnen /Klimaschutzmanagern unterliegen keiner Melde- oder Anzeigepflicht gegenüber der Landesregierung. Die Antworten konnten deshalb nur auf Grundlage von öffentlich zugänglichen Daten sowie von vorliegenden Informationen getroffen werden. Seit 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie ) die Einstellung von Klimaschutzmanagern zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Klimaschutzkonzepte . Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise ) sowie Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Der Förderzeitraum ist zunächst auf drei Jahre beschränkt und kann auf maximal fünf Jahre ausgedehnt werden. Ziel der Förderung ist es, dauerhaft eine Klimaschutzmanagerin/einen Klimaschutzmanager in den Kommunen oder bei den sonstigen antragsberechtigten Einrichtungen zu etablieren. Drucksache 6/5215 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Klimaschutzmanagerinnen/Klimaschutzmanager sind in welchen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns angestellt? Welche Kommunen planen in naher Zukunft (laut aktuellem Stellenplan ) die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin/eines Klimaschutzmanagers ? Aus den der Landesregierung vorliegenden Stellenplänen der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte ist nicht eindeutig ersichtlich, ob eine Klimaschutzmanagerin /Klimaschutzmanager beschäftigt und/oder deren Einstellung geplant ist, da für die Funktion unterschiedliche Bezeichnungen, wie zum Beispiel „technische Sachbearbeiterin/ technischer Sachbearbeiter“, gewählt werden können. Ferner liegen die Stellenpläne der Kommunen nur bei den jeweiligen unteren Rechtsaufsichtsbehörden und nicht der Landesregierung vor. Folgender Einsatz von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Bereich Klimaschutz ist derzeitig bekannt: Kommunale Beschäftigungsstelle Mitarbeiter im Bereich Klimaschutz Hansestadt Rostock 1 Klimaschutzmanagerin befristet, 1 Koordinatorin der Klimaschutzleitstelle Landeshauptstadt Schwerin 2 Mitarbeiterinnen Stabsstelle Klimamanagement und Mobilität Hansestadt Stralsund 1 befristete Stelle für Klimaschutzmanagement , zurzeit unbesetzt Universitäts- und Hansestadt Greifswald 1 Klimaschutzmanager befristet, 1 Klimaschutzbeauftragter Landkreis Vorpommern-Rügen 1 Klimaschutzmanager befristet Landkreis Ludwigslust-Parchim 1 Klimaschutzmanager befristet Hansestadt Anklam 1 befristete Stelle bewilligt Stadt Waren (Müritz) 1 befristete Stelle bewilligt Regionaler Planungsverband Westmecklenburg 2 befristete Stellen ab 1. April 2016 Die befristeten Stellen beruhen auf der Förderung zur Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in der jeweils gültigen Fassung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5215 3 2. Welchen Abteilungen der kommunalen Verwaltungen wurden die Klimaschutzmanagerinnen/Klimaschutzmanager jeweils angegliedert? Nachfolgend wird, soweit bekannt, die organisatorische Zuordnung innerhalb der Verwaltung aufgeführt: Kommunale Beschäftigungsstelle organisatorische Zuordnung innerhalb der Verwaltung Hansestadt Rostock Klimaschutzleitstelle im Amt für Umweltschutz Landeshauptstadt Schwerin Stabsstelle Klimamanagement und Mobilität im Dezernat III Wirtschaft, Bauen und Ordnung Hansestadt Stralsund Dezernat 3, Amt für Kultur, Schule und Sport Landkreis Vorpommern-Rügen Fachgebiet 02.10 - EU- Förderprogramme/ Internationale Beziehungen Universitäts- und Hansestadt Greifswald Stadtbauamt, Abteilung Umwelt- und Naturschutz (Klimaschutzbeauftragter) Immobilienverwaltungsamt, Abteilung Hochbau (Klimaschutzmanager) Landkreis Ludwigslust-Parchim Fachdienst 10, Gebäudemanagement und Zentrale Dienste 3. In welchen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns wurden nach der Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte keine Personalstellen für Klimaschutzmanagerinnen/Klimaschutzmanager geschaffen und warum nicht? Dem Förderkatalog (Datenbank, die aus abgeschlossenen und laufenden Vorhaben der Projektförderung des Bundes besteht) ist zu entnehmen, dass in Heringsdorf, Neubrandenburg , Pasewalk und in Ueckermünde Klimaschutzkonzepte erstellt wurden. Klimaschutzmanagerin /Klimaschutzmanager zur Umsetzung wurden nicht eingestellt. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt. Drucksache 6/5215 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie hoch ist der jeweilige Eigenanteil, den die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufbringen müssen, um Klimaschutzmanagerinnen /Klimaschutzmanager zu finanzieren? a) Welche Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns profitieren als finanzschwache Kommunen nach der Kommunalrichtlinie von einer erhöhten Förderquote, beispielsweise weil sie ein Konzept zur Haushaltssicherung aufstellen mussten? b) Wie hoch ist der jeweilige Finanzierungsanteil, der durch Dritte (beispielsweise Stadtwerke) erbracht wird? c) Gibt es ergänzende Fördermöglichkeiten durch Landesmittel und wenn ja, welche? (Bitte jeweils die entsprechenden Kommunen nennen). Im Rahmen der Kommunalrichtlinie beträgt der Regelfördersatz 65 Prozent und finanzschwache Kommunen erhalten 91 Prozent. Zu a) Kommunen mit gefährdeter und weggefallener dauernder Leistungsfähigkeit werden als finanzschwach eingestuft. Bei einer Kommune mit einer eingeschränkt dauernden Leistungsfähigkeit ist die Erfüllung der Kriterien des Bundes einzelfallbezogen zu prüfen, da auch in diesen Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen ist. Zu b) Die Eigenmittel sind durch die Kommunen aufzubringen. Kommunale Betriebe können im Rahmen der Kommunalrichtlinie Anträge für die Umsetzung der Teilkonzepte „Liegenschaften“ und „Mobilität“ stellen, der Fördersatz liegt bei 65 Prozent. Zu c) Es existiert keine Förderung von Klimaschutzmanagern durch Landesmittel. 5. In welchen Kommunen ist der dreijährige Förderzeitraum der Personalstellen für Klimaschutzmanagement bereits abgelaufen oder läuft innerhalb des Jahres 2016 ab? Für die Hansestadt Stralsund ist der dreijährige Förderzeitraum bereits 2015 abgelaufen. Im Jahr 2016 endet der Förderzeittraum in der Hansestadt Rostock, im Landkreis Vorpommern- Rügen und in der Hansestadt Greifswald. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5215 5 6. Welche Kommunen nutzen die Möglichkeit einer Anschlussförderung nach der Kommunalrichtlinie zur Fortsetzung der Tätigkeit der Klimaschutzmanagerin /des Klimaschutzmanagers für weitere zwei Jahre? Wenn Kommunen die Möglichkeit der Anschlussförderung nicht genutzt bzw. beantragt haben, warum nicht? Der Hansestadt Stralsund wurde bereits eine Anschlussfinanzierung bewilligt. Ein entsprechender Antrag wurde auch durch die Hansestadt Rostock gestellt. Weitere Informationen liegen nicht vor. 7. Inwiefern unterstützt die Landesregierung Kommunen, die ihr Engagement für den Klimaschutz weiter ausbauen möchten, bei der Schaffung von Personalstellen für Klimaschutzmanagerinnen/Klimaschutzmanager ? Es existiert keine finanzielle Unterstützung von Personalstellen für Klimaschutzmanagerinnen /Klimaschutzmanager durch Landesmittel. Das Land arbeitet jedoch mit dem Projektträger Jülich und dem Service- und Kompetenzzentrum : Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) beim Deutschen Institut für Urbanistik eng zusammen und gibt alle notwendigen Informationen, zum Beispiel im Rahmen von Fachvorträgen weiter beziehungsweise vermittelt direkte Kontakte. 8. In welchen Kommunen wurde die Personalstelle einer Klimaschutzmanagerin /eines Klimaschutzmanagers mittlerweile dauerhaft etabliert ? Bekannt ist dies für die Hansestadt Rostock, die Hansestadt Greifswald und die Landeshauptstadt Schwerin. 9. Welche Aktivitäten plant die Landesregierung zur Unterstützung einer besseren Verstetigung und Institutionalisierung des Klimaschutzmanagements in den Kommunen? Die Landesregierung wird die Klimaschutzmanager auch zukünftig durch eine verstärkte Zusammenarbeit und einen intensiven Erfahrungsaustausch in ihrer Arbeit unterstützen. So wurden sie beispielsweise auch bei der gerade abgeschlossenen Evaluierung der Klimaschutzaktionen aktiv einbezogen. Drucksache 6/5215 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Aufgabe der sich im Aufbau befindlichen Landesenergie- und Klimaschutzagentur wird es insbesondere auch sein, die Klimaschutzaktivitäten der Kommunen zu befördern. 10. Inwiefern würde die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch die Kommunen dauerhafte Personalstrukturen für kommunales Klimaschutzmanagement befördern? Die Schaffung einer gesetzlichen Pflicht zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten würde dazu führen, dass grundsätzlich keine Förderung des Bundes mehr durch die Kommunen in Anspruch genommen werden könnte. Ob die Kommunen dann dauerhaft eine Stelle für Klimaschutzmanager schaffen, läge in der kommunalen Selbstverwaltung.