Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5221 6. Wahlperiode 11.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Anzahl der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Anzahl von funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten hat sich in den Jahren 2014 und 2015 bei Kursen der Volkshochschulen für einen Kurs der „Grundbildung“ angemeldet (bitte getrennt nach Jahren und Volkshochschulen angeben)? Eine Antwort auf die Fragestellung ist nicht möglich, da die Anmeldedaten nicht vonseiten der Landesregierung erhoben werden. Die Volkshochschulen selbst löschen die Anmeldungen aus Datenschutzgründen im Nachgang. 2. Wie haben sich die Kosten für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Kursen zur „Grundbildung“ seit dem Schuljahr 2014 an den Volkshochschulen entwickelt (bitte nach Jahren und Volkshochschulen getrennt angeben)? Ab dem Schuljahr 2014/2015 wurden von den Volkshochschulen in Mecklenburg- Vorpommern keine Gebühren mehr für die Kurse zur „Grundbildung“ verlangt. Somit fielen ab diesem Zeitpunkt keine Gebühren für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an. Drucksache 6/5221 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche finanziellen Mittel stellt das Land ab dem Jahr 2016 für Kurse der „Grundbildung“ an den Volkshochschulen zur Verfügung? Das Land stellt folgende finanzielle Mittel ab dem Jahr 2016 für Kurse der „Grundbildung“ an den Volkshochschulen zur Verfügung: 1. Nach § 32 Absatz 4 Schulgesetz bekommen die Volkshochschulen aus dem Haushaltstitel 671.18 Maßnahmegruppe 04 im Kapitel 0750 pro Unterrichtseinheit 20 Euro. Insgesamt stehen in dem Haushaltstitel 760.000 Euro jährlich zur Verfügung. 2. Nach § 8 Absatz 2 Weiterbildungsförderungsgesetz und der Richtlinie für die Förderung der Weiterbildungsgrundversorgung an Volkshochschulen bekommen die Volkshochschulen einen weiteren Betrag pro Unterrichtseinheit für die Kurse der „Grundbildung“ aus dem Haushaltstitel 685.01 im Kapitel 0750. Die Höhe dieses Betrages für 2016 lässt sich erst am Ende des Haushaltsjahres 2016 benennen, wenn nach oben genannter Richtlinie - Nummer 5.2.3 - die Verwendungsnachweise der Volkshochschulen des Vorvorjahres eingegangen und geprüft worden sind. Beispielhaft sei hier die Förderung für das Jahr 2015 aufgeführt, die nach der oben genannten Richtlinie auf der Grundlage der Verwendungsnachweise des Haushaltsjahres 2013 ermittelt wird. Anzumerken ist, dass die Zahl der Unterrichtseinheiten in 2013 nicht exakt der Zahl der Unterrichtseinheiten in 2015 entspricht. Auch differiert der Faktor pro Unterrichtseinheit zwischen den Landkreisen durch die in der Richtlinie vorgegebenen Berechnungsmodalitäten. Die Volkshochschulen erhielten im Jahr 2015 einen Betrag von circa 25,50 Euro pro Unterrichtseinheit für die „Grundbildung“.