Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5222 6. Wahlperiode 23.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Krankenstand und Langzeiterkrankungen der Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung hat ein langfristiges Konzept als Leitfaden zur Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Unter folgendem Link sind die Maßnahmen und Angebote nachzulesen: http://www.bildung-mv.de/lehrer/lehrergesundheit/. Zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Drucksache 6/5119 vom 25.01.2016 stelle ich Nachfragen: 1. Wie hat sich der Krankenstand der Lehrkräfte im Schuljahr 2014/2015 entwickelt (bitte getrennt nach durchschnittlicher Falldauer der Arbeitsunfähigkeit der Lehrkräfte und nach Schulamtsbereichen angeben )? Die Daten zum Krankenstand der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden im Rahmen der Statistik zur Krankenstandentwicklung regelmäßig erhoben. Diese Statistik folgt periodischen Zeiträumen und wird rückwirkend für das vorangegangene Schuljahr einmal pro Jahr erstellt. Aufgrund dessen liegen für das Schuljahr 2014/2015 noch keine statistischen Daten vor (siehe Antwort zur Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/5119). Drucksache 6/5222 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Ab welcher Krankheitsdauer gilt eine Lehrkraft als langzeiterkrankt? Der Begriff der Langzeiterkrankung ist nicht gesetzlich definiert. Wie allgemein gängig, orientiert sich auch die Landesregierung bei der Definition von Langzeitkrankenfällen für den Gesundheitsbericht der Beschäftigten an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg- Vorpommern an dem Bezugsrahmen von Krankengeldzahlungen gemäß § 44 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und § 84 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch. Darüber hinaus wird allerdings auf die Definition der Kennzahlen des bereits veröffentlichten oben genannten Leitfadens (siehe Seiten 11 und fortfolgende und Seite 48 Grafik 14) verwiesen, das heißt Erkrankungen mit einer Dauer von mehr als 42 Tagen. 3. Wie hat sich die Langzeiterkrankungsdauer bei Lehrkräften vom Schuljahr 2012/2013 bis zum Schuljahr 2014/2015 entwickelt (bitte getrennt nach Schuljahren und Schularten angeben)? Ein Langzeitkrankenfall hatte im Schuljahr 2012/2013 eine durchschnittliche Falldauer von 122 Tagen. Im Schuljahr 2013/2014 ist dieser Wert auf 113 Tage gesunken. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eine Trennung nach Schularten wird aufgrund der inhaltlichen Relevanz lediglich für alle Krankentage zusammenfassend vollzogen. Eine Unterdifferenzierung nach Langzeitkrankentagen erfolgt nicht. 4. Wie viele der 1.393 Lehrkräfte (Kleine Anfrage 6/5119), die als Berechtigte im Schuljahr 2014/2015 Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements in Anspruch nehmen konnten, sind langzeiterkrankte Lehrkräfte? Von den 1.393 Lehrkräften, welche im Schuljahr 2014/2015 die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) erfüllten, gelten 1.393 Personen als langzeiterkrankt. Auf die Antwort zur Frage 5 wird hingewiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5222 3 5. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass sich die Anzahl der Langzeiterkrankungsfälle seit dem Schuljahr 2011/2012 von 726 (Kleine Anfrage 6/2425) auf 1.393 Lehrkräfte (Kleine Anfrage 6/5119) im Schuljahr 2014/2015 erhöht hat? Ein Vergleich zwischen Fall- und Personenzahlen ist nicht aussagekräftig. Die Zahl 1.393 bezieht sich auf den berechtigten Personenkreis, welcher die Voraussetzung für ein BEM erfüllt. Die Zahl 726 hingegen umfasst die statistisch ermittelten Langzeiterkrankungsfälle . Darüber hinaus kann die Zahl der BEM-Berechtigten nicht pauschal mit der Zahl der Langzeiterkrankten gleichgesetzt werden, da unterschiedliche zeitliche Bezugsrahmen bestehen. Die statistischen Erhebungen im Rahmen des Gesundheitsreportes für die Beschäftigten an den öffentlichen Schulen beziehen sich auf ein Schuljahr (zwölf Monate). Dies trifft auch für die Kennzahlen der Langzeiterkrankten zu. Bei den Berechtigten für ein betriebliches Eingliederungsmanagement umfasst der Zeitraum hingegen 24 Monate. Laut § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch sind Berechtigte innerhalb eines Jahres rückwirkend zu betrachten. Somit wurden im August 2014 alle Berechtigten rückwirkend von August 2013 bis August 2014 erfasst. Die Anzahl der 1.393 Berechtigten im Schuljahr 2014/15 ergibt sich folglich aus der Summe der Berechtigten des Schuljahres2013/2014 sowie des Schuljahres 2014/2015.