Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5225 6. Wahlperiode 16.03.2016 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Polizeieinsätze in Plau am See und Lutheran und ANTWORT der Landesregierung Nach den Polizeieinsätzen auf der Suche nach einem flüchtigen Straftäter in Plau am See und Lutheran ergeben sich noch einige Nachfragen. 1. Warum trugen die Einsatzkräfte bei den Zugriffen in Plau am See auf die Bauarbeiter sowie in Lutheran keine Westen, die diese als Polizisten kennzeichneten? 2. An welchen Zeitpunkten überschritten Beamte aus Hamburg, die in den Fall involviert waren, die Landesgrenze nach Mecklenburg- Vorpommern und wann wurde das Ministerium für Inneres und Sport darüber informiert? 3. Lag den an der Ergreifung des Gesuchten beteiligten Beamten ein Bild vor und war damit das Aussehen des Flüchtigen bekannt? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Hamburger Kräfte meldeten sich am 12.02.2016, 15:24 Uhr beim Lagezentrum des Ministeriums für Inneres und Sport an. Die Fragen betreffen wesentliche Aspekte der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Um die Ergebnisse der Ermittlungen nicht zu beeinflussen oder gar zu gefährden, können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben getätigt werden. Drucksache 6/5225 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Wie oft kam seit dem Jahr 2000 ein Sondereinsatzkommando der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz, um jemanden zu ergreifen, der seine Haft nicht antrat? Wie hoch waren die Strafen der Gesuchten? Zu den Einsätzen des Spezialeinsatzkommandos der Landespolizei Mecklenburg- Vorpommern im Hinblick auf die Festnahme von flüchtigen Straftätern liegen keine statistischen Angaben vor. Auch die Höhe der Haftstrafen wird nicht erfasst. Insofern ist keine valide Aussage im angefragten Sachzusammenhang möglich. 5. Welche Behörden waren im Vorfeld darüber informiert, dass auch Bekannte aus dem Umfeld des Gesuchten das Fahrzeug benutzen und dieses anscheinend gar nicht auf diesen zugelassen ist? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. 6. Inwieweit hat das Ministerium für Inneres und Sport Kenntnis davon, dass es in der Vergangenheit Rechtsstreitigkeiten des Gesuchten mit der Polizei/Justiz gab und gibt es Hinweise darauf, woraus möglicherweise ein besonders hartes Vorgehen der Polizei gegen den Flüchtigen resultiert? Dem Ministerium für Inneres und Sport liegen dazu keine Informationen vor. 7. Welche Rolle spielte die, anscheinend von der Polizei eingeschätzte, politische Einstellung des Gesuchten bei der Ergreifung? Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, in welcher Weise die Hamburger Polizei die in ihrer Zuständigkeit liegende Vollstreckung von Haftbefehlen priorisiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5225 3 8. Wie gestaltet sich die, nach SVZ-Angabe vom 19.02.2016, Überwachung des Umfeldes des Gesuchten durch den polizeilichen Staatsschutz Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie viele Personen sind davon aus Mecklenburg-Vorpommern in welchen Zeiträumen betroffen? b) Wurde der angeschossene David A. ebenfalls überwacht? c) Ist aus den Erkenntnissen ersichtlich, dass die überwachten Personen das betroffene Fahrzeug eventuell ebenfalls benutzten? 9. Warum wurden von den jeweiligen Einsätzen keine Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen gemacht? 10. Aus welchen Gründen erfolgte ein Kopfschuss auf den Fahrer? Aufgrund welcher Erkenntnisse gingen die Einsatzkräfte davon aus, dass der Beifahrer der Gesuchte gewesen sein könnte? Die Fragen 8, a), b), c), 9 und 10 werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.