Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. April 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5226 6. Wahlperiode 13.04.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Überblick über die militärische, wehrtechnische, rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung und Lehre an den öffentlichen Hochschulen sowie an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Mangelnde Informationen über militärische bzw. sicherheitstechnische Forschungsprojekte ist ein in der Öffentlichkeit mehr und mehr diskutiertes Thema. Staatliche Auftraggeber, wie das Bundesministerium der Verteidigung, sowie private Auftraggeber lassen an zivilen öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschen. Die Öffentlichkeit ist über diese Vorgänge nicht informiert, genauso wenig gibt es Transparenz innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen. 1. Inwiefern betrachtet die Landesregierung die Stärkung der militärisch relevanten sowie sicherheitstechnischen Forschung an den öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes als zukunftsweisenden Kurs? Derartige Forschung hat in Mecklenburg-Vorpommern einen eher randständigen Charakter. Die Landesregierung macht sie nicht zum Gegenstand planerischer Zielprojektionen. Drucksache 6/5226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Hochschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern verfügen derzeit über Zivilklauseln, Friedensklauseln, auch auf den Bereich Rüstungsforschung anwendbare Ethikrichtlinien oder vergleichbare Regelungen und wie sind diese ausgestaltet? Folgende Hochschulen verfügen derzeit über Zivil- beziehungsweise Friedensklauseln: Die Universität Greifswald hat in ihrem vom Rektorat am 10.10.2012 beschlossenen Leitbild folgende Regelung verabschiedet: „Die Universität lädt Menschen jeglicher Herkunft und Überzeugung ein, an akademischer Bildung teilzuhaben, gemeinsam für die Erweiterung des Wissens zu arbeiten und Kompetenzen in allen Bereichen des menschlichen Lebens und Zusammenlebens auszubilden . Daraus ergibt sich die Verpflichtung für sie und für jedes ihrer Mitglieder, in Forschung, Lehre und Studium für eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft einzutreten und sich für das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker einzusetzen . Das Bewusstsein für die eigene Geschichte und die von der Wissenschaft zu bearbeitenden Fragen der Zukunft stellen in ihrer Verbindung eine wesentliche Antriebskraft für die Greifswalder Universität dar. Das Leitbild drückt das Selbstverständnis der Universität Greifswald aus und dient ihr zugleich als Orientierung für zukunftsweisende Entscheidungen .“ Die Universität Rostock hat in § 3 Absatz 5 ihrer Grundordnung als Leitbild festgeschrieben, dass Lehre, Forschung und Studium friedlichen Zwecken dienen und das Zusammenleben der Völker bereichern sollen. Darüber hinaus beteiligt sich die Universität Rostock am Gemeinsamen Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Dieser Ausschuss wurde von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingerichtet. Ziel des Ausschusses ist es, Forschungsinstitutionen bei der nachhaltigen Umsetzung der im Juni 2014 von der DFG und der Leopoldina veröffentlichten Empfehlungen zu „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung“ zu unterstützen. In diesem Zuge hat die Universität Rostock bereits im März 2016 die für 2017 avisierte Einrichtung einer Kommission für Ethik der Forschung (KEF) vorgenommen. Die KEF, bestehend aus dem Prorektor für Forschung und Forschungsausbildung und der Senatskommission Forschung, soll die Universität Rostock in die Lage versetzen, sachgerecht und verantwortungsvoll mit Fällen aus der eigenen Arbeit umzugehen und selbst über diese zu entscheiden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5226 3 3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass an der Universität Rostock, an die das Bundesministerium der Verteidigung Aufträge erteilte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14706), eine Zivilklausel in den Statuten der Hochschule festgeschrieben ist? Die Universität Rostock hat aus dem Bundeshaushalt im Haushaltsjahr 2013 entsprechend der angegebenen Bundestagsdrucksache 17/14706 Mittel in Höhe von 114.000 Euro für die Durchführung des Forschungsauftrages „Tankexperimente und numerische Simulationen zum wellen- und strömungsinduzierten Sedimenttransport im Umfeld minenähnlicher Objekte“ erhalten. Das Projekt wurde zum 31.12.2015 beendet. Nach Auffassung der Universität Rostock verstieß dieses Projekt nicht gegen § 3 Absatz 5 ihrer Grundordnung. Die Bundeswehr ist nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland allein am Ziel der Landesverteidigung und damit der Friedenssicherung orientiert. Entsprechende Forschung unterfällt somit dieser Zielstellung. Diese Auffassung wird von der Landesregierung geteilt. Daher sind „Konsequenzen“ nicht angezeigt. 4. Erhielten die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Hochschule Neubrandenburg oder die Universität Rostock Ressortforschungsaufträge seitens des Bundesministeriums der Verteidigung in den Jahren 2010 bis 2015? Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald erhielt in den Jahren 2010 bis 2015 keine Aufträge durch das Bundesministerium der Verteidigung. Die Universität Rostock erhielt Forschungsaufträge in den Jahren 2011 bis 2015 durch die Bundeswehr. Die damit verbundenen Zuwendungen verteilen sich wie folgt: 2011: 109.750,00 Euro, 2012: 109.975,00 Euro, 2013: 113.596,00 Euro, 2014: 210.320,00 Euro und 2015: 181.736,00 Euro. Die Universitätsmedizin Rostock erhielt im Jahr 2015 einen Forschungsauftrag durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (siehe Antwort zur Frage 5). Die Zuwendungshöhe im Jahr 2015 betrug 35.100,00 Euro. Die Hochschule Neubrandenburg erhielt einen Auftrag des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien - ABC-Schutz. Das finanzielle Volumen betrug in den Jahren 2012: 49.655,97 Euro und 2014: 49.920,93 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Drucksache 6/5226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und a) dem Bundesministerium der Verteidigung, b) der Bundeswehr und c) wehrwissenschaftlichen Instituten (Ressortforschungseinrichtungen ) oder wehrtechnischen Dienststellen des Bundesministeriums für Verteidigung (bitte aufschlüsseln nach Forschungseinrichtung , Laufzeit und finanziellem Auftragsvolumen)? (bitte jeweils Projektname so genau wie möglich, nicht lediglich als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben)? Folgende Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge mit maßgeblicher Beteiligung (mehr als 50 Prozent) des Landes bestehen: Zu a) Universitätsmedizin Greifswald: Projekt: „DNA Signaturen einer Strahlenexposition zur Identifizierung neuer Biomarker im medizinischen A-Schutz“ Laufzeit: 01.12.2013 bis 30.11.2015 (kostenneutrale Verlängerung bis 30.06.2016) Mittelgeber: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Projektmittel: 252.898,80 Euro Forschungseinrichtung: Institut für Humangenetik Förderkennziffer: U 2.1 d E/U2AD/CF520/DF554 Leibniz-Institut für Atmosphärenphysik Kühlungsborn Projekt: „Vorhersage für die Ausbreitung von Funkwellen durch die Ionosphäre“ Das Vorhaben beruht auf einer Vereinbarung des Leibniz-Instituts für Atmosphärenphysik Kühlungsborn - Außenstelle Juliusruh auf Rügen - mit dem Bundesministerium für Verteidigung Laufzeit: seit 01.01.1994 jährlich fortlaufend; Mittelgeber: Bundesministerium der Verteidigung Projektmittel jährlich: 118.000 Euro Aktenzeichen der Bundeswehr: 41-25-50 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5226 5 Zu b) Universität Rostock Projekt: „Sedimenttransport im Umfeld zylindrischer Objekte am Meeresboden“ Laufzeit: 01.03.2011 bis 31.12.2013 Mittelgeber: Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen Projektmittel: 333.320,00 Euro Forschungseinrichtung: Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Professur für Strömungsmechanik Förderkennziffer: E/E71Z/B0045 (Diese Nummer gilt auch für die beiden folgenden Projekte, da die drei Projekte inhaltlich gekoppelt sind.) Projekt: „Sedimenttransport im Umfeld zylindrischer Objekte am Meeresboden“ Laufzeit: 01.01.2014 bis 31.12.2014 Mittelgeber: Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen Projektmittel: 210.320,00 Euro Forschungseinrichtung: Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Professur für Strömungsmechanik Projekt: „Sedimenttransport im Umfeld zylindrischer Objekte am Meeresboden“ Laufzeit: 01.03.2015 bis 31.12.2015 Mittelgeber: Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen Projektmittel: 138.520,00 Euro Forschungseinrichtung: Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Professur für Strömungsmechanik Projekt: „Theorie, numerische Modellierung und Berechnung der Geometrie von geschleppten Seilsystemen“ Laufzeit: 01.10.2015 bis 31.12.2016 Mittelgeber: Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen Projektmittel: 113.932,00 Euro Forschungseinrichtung: Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Professur für Meerestechnik Förderkennziffer: E/E71Z/F1377/EF067 Universitätsmedizin Rostock: Projekt: „Untersuchungen zu den Folgeschäden bei Nierenverletzungen in Abhängigkeit zur Zeitdauer der Ischämie am Schweinemodell“ Laufzeit: 01.01.2015 bis 30.04.2017 Mittelgeber: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Projektmittel 82.999,16 Euro Forschungseinrichtung: Urologische Klinik und Poliklinik Förderkennzimmer: E/U2CA/EA260/EF554 Zu c) Es bestehen keine derartigen Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge. Drucksache 6/5226 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und der Europäischen Rüstungsagentur (bitte jeweils Projektname so genau wie möglich, nicht lediglich als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben)? Es bestehen keine derartigen Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge. 7. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und a) privaten Rüstungsfirmen, b) privaten Firmen, die Tochterunternehmen von Konzernen mit Rüstungssparte sind und c) Konzernen, die im Bereich der Sicherheits- bzw. Rüstungsforschung , Rüstungsherstellung oder -proliferation tätig sind (bitte jeweils Projektname so genau wie möglich, nicht bloß als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid“, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber, finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben)? 8. Welche Drittmittel- bzw. Forschungsaufträge bestehen seit 2010 zwischen Hochschulen des Landes und/oder hochschulnahen Forschungsinstituten (An-Instituten) und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmholtz-Institute und Fraunhofer-Institute) und Unternehmen zum Zweck der Rüstungsforschung, der Erforschung von Wehrtechnik oder Sicherheitstechnik, der verteidigungsbezogenen oder militärrelevanten Forschung (bitte jeweils Projektname so genau wie möglich, nicht lediglich als „Zuwendung“ oder „Zuwendungsbescheid “, Projektnummer bzw. Identifizierungsnummer, Auftraggeber , finanziellen Umfang, Forschungseinrichtung und Fakultät bzw. Fachbereich angeben)? Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5226 7 Zu 7, a), b), c) und 8 Es bestehen folgende Drittmittel- beziehungsweise Forschungsaufträge seitens privater Unternehmen: Universität Greifswald: Projekt: „2D Simulation der Verteilung von Wärmeflüssen in raumfahrtrelevanten Anwendungen bei gleichzeitiger Anwesenheit von elektromagnetischen Feldern in teilionisierten Argonplasmen“ Laufzeit 01.10.2013 bis 31.12.2013 Mittelgeber: EADS-Tochter Astrium GmbH Projektmittel: 17.000,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Forschungseinrichtung: Institut für Physik Projektnummer: B29/4500173239 Projekt: „2D Simulation der Verteilung von Wärmeflüssen in raumfahrtrelevanten Anwendungen bei gleichzeitiger Anwesenheit von elektromagnetischen Feldern in teilionisierten Argonplasmen“ Laufzeit: 01.5.2014 bis 30.9.2014 Mittelgeber: Airbus Group Projektmittel: 23.000,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer Projektnummer: B29/4500178798 Beide Projekte gehören zusammen. Der Auftraggeber hat gewechselt, da EADS in Airbus eingegliedert wurde. Die Projekte bewegen sich im Bereich der physikalischen Grundlagenforschung für die Raumfahrt und dienten als Vorarbeiten zu einem Vorhaben, das nun im Raumfahrtprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums gefördert wird. 9. Wie viele Projekte, die als vertraulich eingestuft sind und daher nicht einzeln genannt werden dürfen, gibt es darüber hinaus (bitte jeweils Institution und Auftraggeber, Jahr und Finanzrahmen angeben)? Es gibt keine Projekte über die genannten hinaus, die als vertraulich eingestuft sind.