Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5230 6. Wahlperiode 18.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Besetzungen der Funktionsstellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie viele Funktionsstellen an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes sind gegenwärtig nur amtierend besetzt (bitte nach Schulart und Schulamtsbereich getrennt angeben; für angeführte amtierend besetzte Stellen bitte das Schuljahr angeben, seit dem diese Stellen amtierend besetzt sind)? Nach § 101 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) werden Funktionsstellen als Schulleiterin oder Schulleiter und stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter definiert. Jede Schule hat nach § 101 Absatz 1 SchulG M-V eine Schulleiterin oder einen Schulleiter und eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter. Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Somit ergeben sich für alle öffentlichen Schulen im Land Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2015/2016 1.026 Leitungsstellen. Mit Erfassungsdatum 04.03.2016 liegen 35 tatsächlich vorübergehend besetzte Leitungsstellen vor. Davon können gegenwärtig zwei Leitungsstellen aus Gründen der Schulentwicklungsplanung nicht abschließend besetzt werden. In einer Reihe von Fällen liegt bereits mindestens eine Bewerbung auf die jeweils entsprechende Ausschreibung vor. Diese Auswahlverfahren laufen, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Alle nachfolgend genannten Leitungsstellen sind im laufenden Besetzungsverfahren durch Stellvertreterinnen und Stellvertreter beziehungsweise durch Lehrkräfte kommissarisch besetzt. Staatliches Schulamt Schulart Schule Funktion Schuljahr der kommissarischen Besetzung Greifswald Grundschule Brandshagen Schulleitung 2014/2015 Greifswald Grundschule „Peenetal“ Görmin (Kleine Grundschule) stellvertretende Schulleitung 2006/2007 Greifswald Grundschule Lassahn stellvertretende Schulleitung 2014/2015 Greifswald Grundschule „Greif“ Greifswald stellvertretende Schulleitung 2014/2015 Greifswald Grundschule Schlatkow (Kleine Grundschule) stellvertretende Schulleitung 2004/2005 Greifswald Grundschule „Ferdinand von Schill“ Stralsund stellvertretende Schulleitung 2013/2014 Greifswald Grundschule Barth stellvertretende Schulleitung 2014/2015 Neubrandenburg Grundschule Kargow (Kleine Grundschule) Schulleitung 2012/2013 Neubrandenburg Grundschule Wredenhagen stellvertretende Schulleitung 2015/2016 Neubrandenburg Grundschule Burg Stargard stellvertretende Schulleitung 2014/2015 Neubrandenburg Grundschule „Am Klosterberg“ Altentreptow stellvertretende Schulleitung 2015/2016 Neubrandenburg Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Sonderpädagogisches Förderzentrum Neustrelitz stellvertretende Schulleitung 2012/2013 Rostock Grundschule Diekhof Am Schmooksberg (Kleine Grundschule) Schulleitung 2012/2013 Rostock Grundschule Diekhof Am Schmooksberg (Kleine Grundschule) stellvertretende Schulleitung 2009/2010 Rostock Grundschule Bentwisch stellvertretende Schulleitung 2013/2014 Rostock Gymnasium Sanitz stellvertretende Schulleitung 2015/2016 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 3 Staatliches Schulamt Schulart Schule Funktion Schuljahr der kommissarisch en Besetzung Rostock Gymnasium Friderico-Francisceum- Gymnasium Bad Doberan stellvertretende Schulleitung 2015/2016 Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung „Am Wasserturm“ Rostock stellvertretende Schulleitung 2015/2016 Schwerin Grundschule Damshagen (Kleine Grundschule) Schulleitung 2013/2014 Schwerin Grundschule Dabel Schulleitung 2015/2016 Schwerin Integrierte Gesamtschule Brecht Schwerin Schulleitung 2013/2014 Schwerin Regionale Schule mit Grundschule „Käthe Kollwitz“ Rehna Schulleitung 2015/2016 Schwerin Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Boizenburg Schulleitung 2014/2015 Schwerin Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen „An den Linden“ Grevesmühlen Schulleitung 2012/2013 Schwerin Grundschule Dabel stellvertretende Schulleitung 2013/2014 Schwerin Grundschule Hagenow „Am Mühlenteich“ stellvertretende Schulleitung 2010/2011 Schwerin Grundschule Kalkhorst (Kleine Grundschule) stellvertretende Schulleitung 2006/2007 Schwerin Grundschule Mestlin stellvertretende Schulleitung 2013/2014 Schwerin Grundschule Neu Kaliß (Kleine Grundschule) stellvertretende Schulleitung 2013/2014 Schwerin Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Neuburg stellvertretende Schulleitung 2009/2010 Schwerin Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Parchim stellvertretende Schulleitung 2009/2010 Schwerin Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Neukloster stellvertretende Schulleitung 2014/2015 Berufliche Schule Bad Doberan Schulleitung 2012/2013 Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Staatliches Schulamt Schulart Schule Funktion Schuljahr der kommissarischen Besetzung Berufliche Schule Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Wirtschaft und Verwaltung Schulleitung 2009/2010 Berufliche Schule Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg - Wirtschaft und Verwaltung stellvertretende Schulleitung 2009/2010 2. Welche Änderungen plant die Landesregierung für die Mitglieder von Schulleitungen, die Anrechnungsstunden zu erhöhen, ohne dabei auf die Zuweisung des Grundbedarfes der Schulen zurückzugreifen? Es ist nicht vorgesehen, die Anzahl der Anrechnungsstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben unabhängig von der Schülerzahlentwicklung zu erhöhen. 3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Beibehaltung der Anrechnungsstunden trotz der erhöhten Arbeitsbelastung der Mitglieder von Schulleitungen seit der Einführung der „Selbstständigen Schule“, falls die Landesregierung keine Änderungen bei den Anrechnungsstunden der Mitglieder von Schulleitungen plant? Die Höhe der Anrechnungsstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben ist abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Es ist vorgesehen, den Leitungspool ab Schuljahr 2016/2017 auf Basis der Schülerzahlen des Schuljahres 2015/2016 zu ermitteln. Dadurch wird gegebenenfalls entstehenden Mehraufwendungen aufgrund höherer Schülerzahlen Rechnung getragen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 5 4. Welche konkreten Aufgaben für die Mitglieder von Schulleitungen sind seit der Einführung der „Selbstständigen Schule“ entfallen und welche konkreten Aufgaben sind neu hinzugekommen (bitte nach Schularten getrennt angeben)? Die Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter sind im § 101 SchulG M-V verankert. Zum Schuljahr 2009/2010 wurde die Selbstständige Schule in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Der § 101 SchulG M-V vom 13. Februar 2006, geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009, blieb gegenüber dem SchulG M-V vom 10. September 2010, geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2012, unverändert. Es steht darüber hinaus der Idee der Selbständigen Schule entgegen, die Schulleitungen von wesentlichen Leitungsaufgaben zu befreien. 5. In welcher Form können Mitglieder von Schulleitungen ihre geleistete Mehrarbeit (Unterrichtsstunden) geltend machen (bitte getrennt nach Art der Funktionsstelle angeben)? Für die Abgeltung von Mehrarbeit, die Mitglieder von Schulleitungen in Form von Vertretungsunterricht geleistet haben, gelten die für alle Lehrkräfte getroffenen Regelungen. Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich innerhalb eines Jahres durch Freizeitausgleich (Mehrarbeitsvergütungserlass Punkt 1.2) abzugelten. Wenn dies aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Mehrarbeit nur dann finanziell ausgeglichen, wenn die Zahl der Mehrarbeitsstunden im Kalendermonat über drei Unterrichtsstunden liegt. 6. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass Koordinatorinnen und Koordinatoren an Gymnasien keine Anrechnungsstunden für ihre zusätzlichen Aufgaben erhalten? Koordinatorinnen und Koordinatoren an Gymnasien sind Teil des Leitungsteams. Der Pool an Lehrerwochenstunden für Leitungs- und Koordinierungsaufgaben an Gymnasien beinhaltet somit auch die Lehrerwochenstunden für Koordinierungsaufgaben. Über die Vergabe dieser Anrechnungsstunden entscheidet die „Selbstständige Schule“ in eigener Verantwortung. Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Welche Anzahl von Lehrkräften verfügt bis zum 29. Februar 2016 über eine Führungs-kräftequalifizierung und ist gegenwärtig kein Mitglied einer Schulleitung (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen und Schularten angeben)? In den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 wurde folgende Anzahl von Lehrkräften in den Phasen 1 und 2 qualifiziert und sind bisher nicht Mitglied einer Schulleitung: Phasen 1 und 2: Orientierungsseminar und Vorbereitende Qualifizierung (für Lehrkräfte, die sich für eine Leitungsfunktion interessieren oder die sich gegebenenfalls auf eine Leitungsstelle bewerben möchten). Staatliches Schulamt Schwerin 1 Lehrkraft - Grundschule 1 Lehrkraft - Förderschule 1 Lehrkraft - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Integrierte Gesamtschule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Rostock 1 Lehrkraft - Förderschule 2 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 6 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 2 Lehrkräfte - Grundschule 5 Lehrkräfte - Regionale Schule 8 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 6 Lehrkräfte - Grundschule 1 Lehrkraft - Förderschule 7 Lehrkräfte - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Kooperative Gesamtschule 4 Lehrkräfte - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 2 Lehrkräfte Gesamt: 53 Lehrkräfte Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 7 8. Welche Anzahl von Lehrkräften befindet sich derzeit in einer Führungskräftequalifizierung (bitte getrennt nach Schularten, Schulämtern und jeweiliger Phase der Qualifizierung angeben)? Phasen 1 und 2: Orientierungsseminar und Vorbereitende Qualifizierung (für Lehrkräfte, die sich für eine Leitungsfunktion interessieren oder die sich gegebenenfalls auf eine Leitungsstelle bewerben möchten) Staatliches Schulamt Schwerin 1 Lehrkraft - Grundschule 4 Lehrkräfte - Förderschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Rostock 2 Lehrkräfte - Grundschule 1 Lehrkraft - Förderschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 3 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 2 Lehrkräfte - Grundschule 2 Lehrkräfte - Förderschule 1 Lehrkraft - Kooperative Gesamtschule 4 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 4 Lehrkräfte - Grundschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Integrierte Gesamtschule 1 Lehrkraft - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 5 Lehrkräfte Gesamt: 42 Lehrkräfte Drucksache 6/5230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Phase 3: Funktionseinführende Qualifizierung (für stellvertretende Schulleitungen und Schulleitungen, die bis zu drei Jahren in der Funktion arbeiten) Staatliches Schulamt Schwerin 4 Lehrkräfte - Grundschule 2 Lehrkräfte - Förderschule 7 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 3 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Rostock 8 Lehrkräfte - Grundschule 3 Lehrkräfte - Förderschule 3 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 3 Lehrkräfte - Grundschule 3 Lehrkräfte - Förderschule 1 Lehrkraft - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 5 Lehrkräfte - Grundschule 2 Lehrkräfte - Förderschule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 1 Lehrkraft - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 7 Lehrkräfte Gesamt: 60 Lehrkräfte Phase 4: Berufsbegleitende Qualifizierung (für tätige Schulleitungen: Web Based Training „Schulrecht“) Staatliches Schulamt Schwerin 66 Lehrkräfte - Grundschule 23 Lehrkräfte - Förderschule 56 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 26 Lehrkräfte - Gymnasium Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5230 9 Staatliches Schulamt Rostock 47 Lehrkräfte - Grundschule 16 Lehrkräfte - Förderschule 20 Lehrkräfte - Regionale Schule 2 Lehrkräfte - Kooperative Gesamtschule 5 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 13 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Neubrandenburg 20 Lehrkräfte - Grundschule 15 Lehrkräfte - Förderschule 23 Lehrkräfte - Regionale Schule 1 Lehrkraft - Kooperative Gesamtschule 2 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 4 Lehrkräfte - Gymnasium Staatliches Schulamt Greifswald 29 Lehrkräfte - Grundschule 11 Lehrkräfte - Förderschule 40 Lehrkräfte - Regionale Schule 4 Lehrkräfte - Integrierte Gesamtschule 12 Lehrkräfte - Gymnasium Referatsgruppe Berufliche Schulen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 27 Lehrkräfte Gesamt: 464 Lehrkräfte