Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. März 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5247 6. Wahlperiode 30.03.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schwundquoten bei der Berechnung der Lehramtskapazitäten und ANTWORT der Landesregierung Das Lehrerbildungsgesetz M-V enthält für die Lehrerbedarfsplanung unter anderem folgende Regelung: „Die Lehrerbedarfsplanung ist Grundlage für die Verhandlungen mit den Hochschulen über Zielvereinbarungen und die Abstimmung der Hochschulkapazitäten, die mindestens den Landesbedarf abdecken müssen.“ (§ 1 Absatz 3 Satz 2) Ein Faktor zur Berechnung der Hochschulkapazitäten ist nach Auskunft des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Annahme von „Schwundquoten“. Sie drücken aus, wie viele der Studienanfänger im Bereich Lehramt an den Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns nicht als Lehrkräfte in den Landesdienst eintreten. 1. Welche Schwundquoten legte die Landesregierung bei der Festlegung der Lehramtskapazitäten an den Hochschulen Mecklenburg- Vorpommerns in den Zielvereinbarungen für die Jahre 2016 bis 2020 zugrunde (bitte für jedes Lehramt bzw. jede Schulart getrennt angeben)? 2. Auf welchen Annahmen, statistischen Werten und Berechnungsmethoden beruhen die einzelnen Schwundquoten jeweils (bitte den Berechnungsweg präzise darstellen)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/5247 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Folgende Schwundquoten wurden festgelegt: Schwundquoten Lehramt an Grundschulen 0,19 Lehramt an Regionalschulen 0,44 Lehramt an Gymnasien einschließlich Integrierter Gesamtschule 0,44 Lehramt für Sonderpädagogik 0,28 Lehramt an Beruflichen Schulen 0,36 Diese Quoten wurden nach Rückkopplung mit den Hochschulen und zwischen den zuständigen Fachabteilungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Schätzverfahren festgelegt. Der methodische Bezug auf Ist-Daten war nicht möglich, da die Absolventenjahrgänge der letzten Jahre noch nach dem nicht-modularisierten und insoweit nicht vergleichbaren System studiert haben (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 3). Insofern kann künftig eine Anpassung der Quoten erforderlich sein. Mit den Hochschulen wurde davon ausgegangen, dass der wachsende Bedarf an Lehrkräften in Verbindung mit den attraktiveren Einstiegs- und Besoldungsbedingungen und dem modularen Studienaufbau zu einem insgesamt stringenteren und erfolgreicheren Studierverhalten führen wird. Auch für die Zeit nach dem Studium bis zum Eintritt in den Schuldienst wird aufgrund der genannten Umfeldbedingungen eine geringere Abwanderung erwartet. 3. Welche Schwundquoten waren jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 zu verzeichnen (bitte für jedes Lehramt bzw. jede Schulart getrennt angeben)? Eine Berechnung der Schwundquoten für den genannten Zeitraum ist nicht möglich, da zum Wintersemester 2012/2013 die Umstellung auf das modularisierte Lehramtsstudium erfolgte. Die umfassende Umstrukturierung verhindert dabei eine fortlaufende Berechnung des Schwundes. Für die neu gestalteten Lehramtsstudiengänge ist die Angabe derzeit noch nicht möglich, weil noch keine Studienanfängerkohorte das Studium komplett durchlaufen hat. Die Studienanfängerinnen und -anfänger des Wintersemesters 2012/2013 befinden sich bei regulärem Studienverlauf aktuell im siebten Fachsemester. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5247 3 4. Wie viel Prozent der Studierenden, die in den Jahren 2003 bis 2010 ein Lehramtsstudium an einer Hochschule in Mecklenburg- Vorpommern aufgenommen haben, sind bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Lehrkraft für das Land Mecklenburg-Vorpommern tätig (bitte für jedes Lehramt bzw. jede Schulart und für jeden Immatrikulationsjahrgang getrennt angeben)? Diese Frage ist anhand des amtlich vorliegenden statistischen Materials nicht zu beantworten. Eine Verlaufsstatistik, die einzelfallbezogen das Studium, den Vorbereitungsdienst und den Eintritt in den Schuldienst umfasst, liegt nicht vor und ist rechtlich nicht zulässig. Hilfsweise kann angeführt werden, dass von den in den Jahren 2010 bis 2015 unbefristet eingestellten 2.096 Lehrkräften insgesamt 944, das heißt 45 Prozent, das Erste Staatsexamen oder einen äquivalenten Abschluss in Mecklenburg-Vorpommern erworben haben, davon Lehrkräfte Anzahl Lehrkräfte an Grundschulen 235 Lehrkräfte an Regionalen Schulen 237 Lehrkräfte an Gesamtschulen 122 Lehrkräfte an Gymnasien 134 Lehrkräfte an Förderschulen 139 Lehrkräfte an Beruflichen Schulen 77 Damit scheint sich die Annahme der Landesregierung zu bestätigen, dass durch die deutlich verbesserten Beschäftigungsbedingungen infolge des 50-Mio.-Euro-Paketes sowie der Verbeamtung mögliche Schwundfaktoren durch Zuwanderungen aufgefangen werden können. Infolge dieser sehr positiven Entwicklung sind die Annahmen zu den Schwundquoten in der neuen Planungsperiode angepasst worden. 5. Welche Schwundquoten legte die Landesregierung bei der Festlegung der Lehramtskapazitäten an den Hochschulen Mecklenburg- Vorpommerns in den Zielvereinbarungen für die Jahre 2011 bis 2015 zugrunde (bitte für jedes Lehramt bzw. jede Schulart getrennt angeben)? Folgende Schwundquoten wurden festgelegt: Schwundquoten 1. Phase nach 1. Phase nach 2. Phase Lehramt an Grundschulen 0,1 0,1 0,1 Lehramt an Regionalschulen 0,3 0,2 0,2 Lehramt an Gymnasien einschließlich Integrierter Gesamtschule 0,25 0,4 0,2 Lehramt für Sonderpädagogik 0,1 0,2 0,2 Lehramt an Beruflichen Schulen 0,2 0,2 0,2 Drucksache 6/5247 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die hier angenommenen Schwundquoten entstanden zu Zeiten, als das Land seine Lehrkräfte weder im Referendariat noch im Schuldienst verbeamtet hat. Folglich musste mit erheblicher Abwanderung nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sowie des Referendariats gerechnet werden. Mit Einführung der Verbeamtung konnte davon ausgegangen werden, dass kein Schwund nach dem Zweiten Staatsexamen mehr auftritt beziehungsweise dieser durch Zuwanderung ausgeglichen wird (siehe Antwort zu Frage 4). Daher wurde die „Schwundquote nach 2. Phase“ nunmehr aufgegeben. Ein ähnlicher Effekt dürfte sich auch für den Schwund zwischen Erstem Staatsexamen und Referendariat ergeben, allerdings wurde diese Schwundquote aus Vorsichtsgründen beibehalten. Ob diese gegebenenfalls auch zu korrigieren ist, wird sich erst zeigen, sobald die ersten Jahrgänge im modularisierten Lehramt ihren Abschluss erreicht haben.